Landtag Weitere Niederlage für AfD bei Besetzung der Geheimdienstkommission

12. November 2020, 17:01 Uhr

Bei der Besetzung der Geheimdienst-Kommissionen im Landtag hat die AfD eine weitere Niederlage erlitten. Ihre Kandidaten Björn Höcke, Dieter Laudenbach und Robert Sesselmann verpassten die nötige einfache Mehrheit im Landtag. Redner von Linken und Grünen hatten sie zuvor als ungeeignet für die Geheimdienstgremien bezeichnet.

Gegenseitige Vorwürfe

Wer selbst im Fokus des Verfassungsschutzes steht, kann diesen schlecht kontrollieren - so äußerten sich Vertreter von Rotrotgrün. Gerade Björn Höcke habe durch seine politische Arbeit genug Anlass zu Zweifel an seiner Verfassungstreue gegeben. Die AfD wies das als Beleidigung zurück. Und: Teile der Linken würden ja schließlich auch vom Verfassungsschutz beobachtet, so die AfD.

Nicht nur Stimmen aus der AfD-Fraktion

Wie schon bei früheren Wahlen verpassten die AfD-Kandidaten die Mehrheit, bekamen aber mehr Stimmen als ihre Fraktion Mitglieder hat. Die Kommissionen können nicht arbeiten, solange sie nicht vollständig besetzt sind - das hatte das Landes-Verfassungsgericht erst vor wenigen Wochen entschieden.

Die AfD hatte heute einen weiteren Anlauf genommen, Vertreter in die Geheimdienst-Kommissionen des Landtags wählen zu lassen. Für die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) stellte die Fraktion die Abgeordneten Robert Sesselmann und Dieter Laudenbach auf. Die PKK kontrolliert den Verfassungsschutz in Thüringen. Für die für die Kontrolle der Telefonüberwachung zuständige G-10-Kommission stellte die AfD Fraktions- und Parteichef Björn Höcke auf.

Quelle: MDR THÜRINGEN

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 12. November 2020 | 15:00 Uhr

77 Kommentare

martin am 14.11.2020

@elbflorenz: Vor Gott und einem Richter .... Aber unabhängig davon, würde ich jede Wette eingehen, dass ein demokratisches Verfassungsgericht Ihrem Vorschlag nicht folgt.

Sowohl das Rechtsgut der geheimen Wahl wie auch der Unabhängigkeit der Entscheidung wiegen weit schwerer als die Besetzung der PKK - so misslich die Situation auch ist. Lediglich in einer Diktatur sehe ich für ein dann sog. Verfassungsgericht die Möglichkeit eine Motivation zu unterstellen und auf Basis dieser Unterstellung dann elementare Prinzipien einer Demokratie zu missachten.

Ihnen ist vermutlich bewusst, dass Sie sich mit Ihrer Argumentation dem Verdacht aussetzen, dass Ihnen elementare Grundsätze unserer Demokratie relativ egal sind.

aus Elbflorenz am 13.11.2020

@martin
"Darüber hinaus könnte das Gericht nur prüfen, wenn die Abgeordneten ihr persönliches Abstimmungsverhalten offenlegen würden (was den Wahlgrundsätzen widerspricht) sowie eine Begründung abgeben - was ebenfalls nicht erzwungen werden kann. "

Und das Gericht stellt i. Ü. gar nicht auf innere Motive ab, sondern hat sich gerade dafür entschieden auf sachwidrige Gründe abzustellen. Ob - wenn das Gericht meiner Auffassung folgen sollte und eine Verwirkung bejahen sollte - auch eine subjektive Motivation fordern würde, wissen wir nicht. Wenn ja: siehe Kommentar von gerade eben.

aus Elbflorenz am 13.11.2020

@Der Matthias
Der jetzige Zustand ist ebenfalls nicht der von der Verfassung vorgestellte Zustand, also muss man sich entscheiden, welcher Zustand eher den Vorstellungen der Verfassung entspricht (wenn einem nichts besseres einfällt und bislang fehlen weitere Vorschläge) =>

Welcher Zustand ist weniger erträglich:
Keine parlamentarische Kontrollkommission (die diesen Namen verdient hätte, weil sie das Parlament nur tw. abbildet)
oder
die beiden AfD-Kandidaten von der AfD wählen zu lassen?

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