Die bildungspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Wiebke Muhsal, spricht am 29.09.2017 im Thüringer Landtag in Erfurt (Thüringen).
Die Abgeordnete Wiebke Muhsal soll die AfD-Kandidatin für das Amt der Landtagspräsidentin werden. Bildrechte: picture alliance / Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa | Martin Schutt

Landtag AfD nominiert Wiebke Muhsal als Kandidatin für Landtagspräsidentschaft

19. September 2024, 08:28 Uhr

Die Thüringer AfD-Fraktion will ihre Abgeordnete Wiebke Muhsal als Kandidatin für das Amt der Landtagspräsidentin vorschlagen. Das habe sie nach Beratungen über die konstituierende Sitzung des Parlaments beschlossen, teilte die Fraktion mit. 

Die AfD-Abgeordnete Wiebke Muhsal soll Kandidatin für das Amt der Landtagspräsidentin werden. Das hat die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag am Mittwochnachmittag beschlossen.

Die Wahl der Landtagspräsidentin oder des Landtagspräsidenten am 26. September wird mit Spannung erwartet. Als stärkste Fraktion hat die AfD laut Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht für das Präsidentenamt. Geleitet wird die erste Sitzung zunächst vom Alterspräsidenten - voraussichtlich wird das der AfD-Abgeordnete Jürgen Treutler sein. Dass Muhsal tatsächlich gewählt wird, ist fraglich: Alle anderen Fraktionen wollen gegen den AfD-Kandidaten für dieses Amt stimmen.

AfD hat Vorschlagsrecht bei der Wahl

Weitgehend Konsens ist, dass die AfD für zwei Wahlgänge das exklusive Vorschlagsrecht hat. Umstritten ist, was danach gilt. Die Landtagsverwaltung sowie CDU, BSW, Linke und SPD vertreten den Standpunkt, dass in einem dritten Wahlgang auch Kandidaten anderer Fraktionen antreten dürfen. Die AfD bestreitet das. Womöglich muss das Thüringer Verfassungsgericht entscheiden.

Wiebke Muhsal hat bei der Landtagswahl CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt im Wahlkreis Saale-Holzland II das 2009, 2014 und 2019 gewonnene Direktmandat abgenommen. Sie erhielt mit 38,9 Prozent die meisten Erststimmen. Die 38-Jährige ist seit 2013 Mitglied der Alternative für Deutschland und gehörte dem Landtag 2014 bis 2019 an. Außerdem ist sie Sprecherin des AfD-Kreisverbands Jena-Gera-Saale-Holzland-Kreis.

2017 war Muhsal wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 8.000 Euro verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass die Landtagsabgeordnete einen Arbeitsvertrag mit einer Mitarbeiterin im Jahr 2014 um zwei Monate vordatiert hatte, um zusätzliches Geld vom Landtag zu erhalten. Mit dem vermeintlichen Lohn für die Mitarbeiterin hatte sie laut Gericht Büroausstattung, Handy und Internetauftritt finanziert. Muhsal war 2019 freiwillig nicht wieder zur Landtagswahl angetreten.

Mehr zur Thüringer Landtagswahl

MDR (caf)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 18. September 2024 | 16:00 Uhr

202 Kommentare

Tom0815 vor 3 Wochen

@Aufgedeckt
Falls Sie sich mit diesem und den beiden darüber stehenden Kommentaren auf meinen Beitrag beziehen, dann kann ich Ihnen mitteilen, dass ich mich auf Ihren Kommentar
"Unabsichtlich, daher geht’s ja los"
bezogenen habe.
Leider geht bei längeren Threads hier der Zusammenhang manchmal etwas verloren und es ist wie hier nicht mehr ganz klar, was zu was gehört.

Aber wie bereits gesagt: Verständlich zu formulieren hilft enorm. ;-)

Der Matthias vor 3 Wochen

@ Britta.Weber

"Die Doppelmoral im Forum ist wieder herrlich!"

Die einzige Doppelmoral, die hier aus den Kommentaren ersichtlich und anhand dieser mehr als deutlich wird, das ist die in den von den AfD/Muhsal-Fans verfassten, die einen rechtskräftig verurteilten Betrug als vermeintlich lässliche Petitesse abtun oder sogar damit zu rechtfertigen versuchen, dass andere doch auch schon kriminell auffällig geworden sind. Als ob dieser fadenscheinige, erbärmliche Rechtfertigungs- bzw. Relativierungsversuch (Zitat aus einem Beitrag hier: "nicht so wild") den Fall Muhsal irgendwie besser machen würde bzw. offensichtlich in einem milderen Lichte erscheinen lassen soll! So jemand hat mMn nach schlichtweg nichts in einem Landtagspräsidium verloren!

Tschingis1 vor 3 Wochen

@MikeS
Im Rahmen des 1. Staatsexamen werden alle Rechtsgebiete im Rahmen von Klausuren abgefragt. Nach dem Bestehen, beginnt im Normalfall das 2jährige Referendariat, also das Tätigwerden als Jurist*inn.
Danach kommt 'nur' noch das 2. Staatsexamen, ebenfalls als Klausur in den Rechtsfächern.

Werten Sie den 1. akademischen Grad, Diplom, bitte nicht herab. Im 1. Staatsexamen trennt sich Spreu von Weizen.

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