Landtagswahl Große Wahlplakate sind in Erfurt früher erlaubt
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04. Juli 2024, 17:10 Uhr
In Erfurt dürfen Parteien schon jetzt Großflächen für die Thüringer Landtagswahl plakatieren. Damit wurde die Frist für große Wahlplakate von ursprünglich sechs Wochen vor der Wahl auf acht Wochen ausgeweitet.
Für die Thüringer Landtagswahl im September dürfen die Parteien in Erfurt schon jetzt Großflächen plakatieren. Bisher galt eine Frist von sechs Wochen für Wahlplakate, die größer sind als Din A1. Nun dürfen die sogenannten Großflächenaufsteller schon zwei Monate vor dem Wahltag aufgestellt werden.
Widersprüche bei Kommunalwahl in Erfurt
Im Zuge der Kommunalwahl wurden Widersprüche zwischen verschiedenen Stadtverordnungen deutlich. Die SPD hatte für Oberbürgermeisterkandidat Andreas Bausewein die Großflächenwerbung schon vor den anderen Fraktionen aufgestellt und sich dabei auf die Stadtordnung bezogen. Die Wahlplakate mussten daraufhin dunkel verhüllt werden.
Die anderen Fraktionen hatten sich daraufhin beschwert, da sie wegen einer Sondersatzung vom Garten- und Friedhofsamt ein kürzeres Zeitfenster zum Plakatieren vorgegeben bekommen hatten.
Zwei-Monats-Frist für Wahlplakate
Nun wurden die Verordnungen abgeglichen und die Zwei-Monats-Frist gewährt. Dennoch müssen die Parteien die vorgesehenen Standorte und Anzahl der Plakate mindestens 14 Tage vor dem Anbringen bei der Stadt anzeigen. Innerhalb einer Woche nach dem Wahltermin müssen die Plakat wieder entfernt werden.
MDR (anh/caf)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 04. Juli 2024 | 16:30 Uhr
Ilse vor 18 Wochen
Fangen wir ganz leicht an !
Welchen Legastheniker in momentan oberster Position kennen Sie, der plakatiert zur Landtagswahl in Thüringen kandidieren wird, jeweils ohne u. dann mit Google ?
dimehl vor 18 Wochen
Wenn man sich bereits vor der Wahl einigt, welche Partei, bei ausreichendem Stimmenanteil, an der (Landes)Regierung beteiligt sein kann und welche Partei unabhängig von ihrem Stimmenanteil auf keinen Fall an der (Landes)Regierung beteiligt werden soll, muss man sich nicht wundern, wenn sich Mancher fragt, warum er eigentlich wählen gehen soll...
MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT vor 18 Wochen
... und mal ganz ehrlich, diese Wahl-Kampagne des THL erinnert doch wohl mehr an eine "gesundheitsgefährliche Krankheit" und sollte ( im Zusammen-
hang mit der THL-Wahl ) vom Verfassungsgericht verboten werden !?
https://www.thueringer-landtag.de/presse/pressemitteilungen/2024/nicht-waehlen-kann-folgen-haben-1/