Landtagswahl Fünf-Prozent-Hürde gilt weiterhin - ÖDP scheitert mit Antrag
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29. August 2024, 15:45 Uhr
Die ÖDP, die Ökologisch-Demokratische Partei, reichte im Juli einen Eil-Antrag ein, um die Fünf-Prozent-Hürde in Thüringen abzuschaffen. Damit wollte die Partei nach eigener Aussage mehr Gerechtigkeit und Vielfalt im Landtag schaffen. Der Verfassungsgerichtshof in Weimar lehnte den Antrag nun ab.
Bei der Landtagswahl in Thüringen gilt weiterhin die Sperrklausel von fünf Prozent als Voraussetzung für den Einzug einer Partei ins Parlament. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar lehnte am Donnerstag einen Antrag der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) zur vorläufigen Außerkraftsetzung der Fünf-Prozent-Hürde ab.
Noch kein Termin für mündliche Verhandlung
Der Antrag an sich sei bereits unzulässig, entschieden die Verfassungsrichter. Grundlage der Fünf-Prozent-Klausel ist Artikel 49 der Thüringer Verfassung. Der Verfassungsgerichtshof sei nicht befugt, die Norm der Verfassung und die inhaltsgleiche Bestimmung in Paragraf 5 des Thüringer Landeswahlgesetzes vorläufig außer Kraft zu setzen, erklärte das Gericht.
Hinsichtlich einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren bestimmte der Verfassungsgerichtshof noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung. In Thüringen wird am Sonntag ein neuer Landtag gewählt. In den Landtag können laut Gesetz nur Parteien einziehen, die mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten.
Die ÖDP Thüringen wollte diese Fünf-Prozent-Hürde abschaffen. Stattdessen sollten alle Parteien, die eine bestimmte Anzahl von Stimmen erhalten, proportional im Parlament vertreten sein. Ohne die Fünf-Prozent-Klausel könnten mehr Parteien ins Parlament einziehen, was die politische Vielfalt erhöhen würde.
Die ÖDP argumentiert, dass dann eine größere Bandbreite an Meinungen und Interessen vertreten wäre. Besonders kleinere Parteien mit bisweilen ungewöhnlichen Ideen könnten so mehr Einfluss auf die Politik nehmen. Ohne Präsenz im Parlament sei dies sehr schwierig.
MDR co/(AFP)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 29. August 2024 | 14:00 Uhr
MalNachdenken vor 2 Wochen
@martin
Natürlich verstehe ich die Bedenken. Nur fördert das doch genau das, was die Hürde verhindern soll.
Was ist mit der Beachtung des ungültigen Wahlzettel, der Meinung der Nichtwähler?
Was ist, wenn sonstige 13% ausmachen, aber keine Partei darunter ist, die mehr als 1,5% hat? Muss dann eine extra Wahl für die 13% abgehalten werden?
Ich bin weiter für die 5% Hürde, sie mag ihre Fehler haben aber die Alternative fehlt mir.
DER Beobachter vor 2 Wochen
Richtig, Martin, wie auch oben Ihre Ergänzungen an anderer Stelle. 3 oder 4% wie auch verbreitet kann auch okay sein, bedürfte entsprechend nötiger Mehrheiten des Gesetzgebers...
martin vor 2 Wochen
@malnachdenken: Auch wenn es aktuell vermutlich "nur" 10% der Stimmen sind, die bei der Mandatsverteilung nicht berücksichtigt werden, wird die 5% Hürde hier doch grundsätzlich diskutiert. Und das könnten dann auch fix mehr als die jetzigen 10 % werden:
Grüne 4%, FDP 4%, Freie Wähler 4%, SPD 4% (wenn in Thüringen sächsische Verhältnisse einziehen ...), Sonstige 4%. Da kann nun jeder nach seinem persönlichen Geschmack eine meiner 4% Beispiele für sich rausstreichen und es sind immer noch reichlich viele Stimmen, die bei der Zusammensetzung des Landtags nicht berücksichtigt würden. Das fände ich wenig demokratieförderlich.
Daher finde ich den Vorschlag von "goffman" (aktuell weit oben) recht interessant.