Landtagswahl 2019 So funktioniert die Briefwahl

25. Oktober 2019, 13:08 Uhr

Am 27. Oktober wählt Thüringen einen neuen Landtag. Doch bereits schon jetzt kann gewählt werden - per Briefwahl. Doch wie funktioniert die Briefwahl? Was ist zu beachten? Die Fragen & Antworten gibt es hier.

Am 27. Oktober ist Landtagswahl. Bis wann müssen die Briefwahl-Unterlagen beantragt werden?

Thüringer Wähler, die per Briefwahl über den neuen Landtag abstimmen wollen, müssen bis spätestens 25. Oktober ihre Briefwahl-Unterlagen beantragen.

Wo gibt es die Briefwahl-Unterlagen?

Die Briefwahl-Unterlagen können bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung schriftlich beantragt oder abgeholt werden. In vielen Fällen können die Unterlagen auch über das Internet beantragt werden. Das Antragsformular befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder inzwischen haben müsste. Die Gemeinden senden dann die Briefwahlunterlagen zu.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Die Wahlbenachrichtigung und der Ausweis müssen vorgelegt werden.

Kann bereits jetzt schon gewählt werden?

Ja, es gibt für Wähler die Möglichkeit, die Briefwahl direkt in der zuständigen Gemeindebehörde auszuüben. Diese Möglichkeit erspart die Postwege. Diese Möglichkeit ist nach Angaben der Landeswahlleitung im Vorfeld der letzten Wahlen sehr häufig genutzt worden. Die Landtagswahl findet am 27. Oktober statt.

Wann werden die Stimmzettel der Briefwähler ausgezählt?

Die Urnen mit den Stimmzetteln der Briefwähler werden wie alle anderen Urnen am Wahlabend um 18 Uhr geöffnet und öffentlich ausgezählt.

Wie können Blinde und sehbehinderte Menschen wählen?

In Thüringen können Blinde und sehbehinderte Menschen eigenständig an der Landtagswahl am 27. Oktober teilnehmen. Nach Angaben des Landeswahlleiters wurden dafür gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen Wahlschablonen als Abstimmhilfen erstellt.

Wo gibt es diese Wahlschablonen für Blinde und sehbehinderte Menschen?

Blinde und sehbehinderte Menschen können die Schablonen unabhängig von einer Mitgliedschaft im Blinden- und Sehbehindertenverband anfordern. Die Schablonen kommen zusammen mit einer CD. Diese informiert akustisch über die Bewerbersituation zur Landtagswahl und gibt Hinweise zur Benutzung der Wahlschablone. Die Wahlschablonen sind laut Landeswahlleiter sowohl für die Wahl im Wahllokal, als auch für die Briefwahl nutzbar. Nach der Entnahme des Stimmzettels aus der Wahlschablone ist kein Unterschied zu anderen Stimmzetteln festzustellen. Somit bleibe das Wahlgeheimnis gewahrt.

Quelle: MDR THÜRINGEN

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