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Das Logistikzentrum des chinesischen Batterieherstellers CATL im Güterverkehrszentrum in Erfurt. Bildrechte: MDR/Karsten Heuke

ArbeitsschutzHinweise auf unerlaubte Leiharbeit bei CATL in Thüringen

09. Juni 2023, 22:00 Uhr

Gut ein Dutzend Leiharbeiter beklagen Missstände im Zusammenhang mit ihren Nachtschichten im Logistikzentrum des Batterieherstellers CATL in Erfurt. Ihren Angaben nach stehen Löhne aus und sie vermuten eine Schlechterstellung gegenüber der Stammbelegschaft. Zudem hat der Personalverleiher mutmaßlich ohne Erlaubnis der Arbeitsagentur gearbeitet.

von Karsten Heuke, MDR THÜRINGEN

Das DGB Bildungswerk Thüringen hat Hinweise auf unerlaubte Leiharbeit am Erfurter Logistikstandort des Batterieherstellers CATL. Der Berater der DGB-Beratungsstelle "Faire Integration", Benjamin Heinrichs, sagte MDR THÜRINGEN, der verleihende Personaldienstleister verfüge Recherchen zufolge seit Monaten über keine gültige Erlaubnis der Arbeitsagentur.

Das verstoße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Mehr als ein Dutzend Betroffene hätten deshalb um Unterstützung gebeten, zumal auch Löhne ausständen. Sollten sich die Gesetzesverstöße bestätigen, drohen Bußgelder von mehreren Zehntausend Euro.

Benjamin Heinrichs von der Beratungsstelle "Faire Integration" des DGB Bildungswerks Thüringen in Erfurt. Bildrechte: MDR/Karsten Heuke

CATL verweist auf Dienstleister

Der chinesische Batteriehersteller selbst teilte auf Anfrage von MDR THÜRINGEN mit, dass nicht CATL direkt die Leiharbeiter in Erfurt eingesetzt habe, sondern ein Dienstleister verantwortlich sei.

In einem schriftlichen Statement heißt es: "Etwaige Vorwürfe zu Arbeitsbedingungen - selbst wenn sie CATL nicht direkt betreffen, sondern einen Vertragspartner von CATL - nimmt CATL sehr ernst und unterzieht sie einer eingehenden Prüfung, um bei Bedarf entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird der Vertragspartner von CATL die Zusammenarbeit mit dem betreffenden Zeitarbeitsunternehmen beenden."

Wie viele Leiharbeiter insgesamt betroffen sind und weitere Fragen zu Lohndifferenzen und alternativen Arbeitsangeboten, beantwortete der Batteriehersteller nicht. 

Ausstehende Löhne und Lohndifferenzen eingefordert

Die Leiharbeitsverträge des Verleihers nennen jedoch laut DGB-Beratungsstelle als Entleiher ausschließlich CATL und keinen Dienstleister. Die gesetzliche Folge einer fehlenden Verleiherlaubnis ist laut DGB-Berater Heinrichs, dass automatisch auch ein Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeiter und Entleiher zustande kommt.

Der Leiharbeitsvertrag nennt als Entleiher ausschließlich CATL und keinen Dienstleister. Bildrechte: MDR/Karsten Heuke

Außerdem hätten die ratsuchenden Leiharbeiter laut Heinrichs offenbar geringere Löhne als die Stammbelegschaft im Erfurter CATL-Logistikzentrum erhalten. Die Lohndifferenz von etwa zwei Euro pro Stunde ist Heinrichs zufolge unzulässig und als Verstoß gegen den Gleichstellungsgrundsatz des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zu werten.

Zudem hätten mehrere Betroffene trotz geleisteter Arbeit zuletzt gar keine Lohnzahlungen mehr erhalten oder würden vertröstet. Jetzt forderten die Betroffenen die ausstehenden Löhne und Lohndifferenzen ein.

Nur in Ausnahme ungleiche Bezahlung erlaubt

Laut dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz müssen Entleiher und Verleiher jeweils einen schriftlichen Vertrag miteinander schließen. Dabei muss auch das Vorliegen einer behördlichen Verleiherlaubnis geklärt werden. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass Leiharbeiter dem Stammpersonal gleichgestellt sind. Insbesondere dürfen Zeitarbeiter nicht schlechter bezahlt werden. Ausnahmen sind nur möglich, sofern im Zeitarbeitsunternehmen ein Tarifvertrag gilt.

Hintergrund: Ansprüche von Leiharbeitern

Leiharbeiter sind Angestellte eines Zeitarbeitsunternehmens und müssen von diesem durchgängig sozialversicherungspflichtig entlohnt werden. Das gilt auch für Zeiträume, in denen sie nicht an Unternehmen verliehen werden.

In Nicht-Verleihzeiten darf das Zeitarbeitsunternehmen auch keine Stunden vom Arbeitszeitkonto abbuchen oder Minusstunden berechnen. Urlaubstage dürfen ebenfalls nicht zwangsweise gemindert werden.

Sobald Zeitarbeiter in einem Entleihbetrieb eingesetzt werden, müssen sie der dortigen Stammbelegschaft gleichgestellt und ihrer Tätigkeit entsprechend eingruppiert werden. Sie müssen Lohn und Zuschläge in gleicher Höhe erhalten.

Zeitarbeiter dürfen laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) höchstens 18 Monate im selben Entleihbetrieb als Leiharbeiter eingesetzt werden. Abweichungen sind zulässig, wenn Tarifverträge greifen.

Es drohen fünfstellige Bußgelder

Das DGB Bildungswerk Thüringen hat eigenen Angaben zufolge die Arbeitsagentur als Genehmigungsbehörde für Zeitarbeit verständigt. Die zuständige Arbeitsagentur Nürnberg teilte MDR THÜRINGEN auf Anfrage mit, dass sie bei fehlender Erlaubnis dem Personaldienstleister die Mitarbeiter-Verleihung untersagt und den Fall an den Zoll abgibt. Verleiher und Entleiher drohten jeweils Bußgelder von mehreren Zehntausend Euro.

Die betroffenen Mitarbeiter haben sich nach Angaben der Beratungsstelle des DGB Bildungswerks mit ihren Forderungen schriftlich an CATL und an das in Rheinland-Pfalz ansässige Verleihunternehmen gewandt.

Der chinesische Batteriehersteller CATL betreibt im Güterverkehrszentrum in Erfurt ein Logistikzentrum sowie eine Batterieproduktion am "Erfurter Kreuz" in Arnstadt. Bis zu 2.000 Jobs sollen dort entstehen.

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MDR (dst)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 09. Juni 2023 | 19:00 Uhr

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