Ein Gefangener wird abgetastet.
Die Thüringer Jugendstrafanstalt in Arnstadt wurde im Jahr 2014 eröffnet. (Archivbild) Bildrechte: MDR/Grit Hasselmann

Strafvollzug Thüringer Jugendgefängnis wird dauerhaft für junge Erwachsene geöffnet

17. September 2024, 17:03 Uhr

Einzelzellen, Sportanlagen, Werkstätten: Das Arnstädter Jugendgefängnis ist modern, aber nur zur Hälfte belegt. Nach einem Pilotversuch gibt es nun eine Entscheidung hinsichtlich des Alters der Insassen.

Im Thüringer Jugendgefängnis in Arnstadt werden auch künftig weiter Erwachsene einsitzen. Damit solle den seit Jahren stetig sinkenden Zahlen in der Jugendhaft Rechnung getragen werden, teilte die Thüringer Staatskanzlei mit.

Die Unterbringung von jungen Häftlingen bis zum Alter von 30 Jahren in einem gesonderten Hafthaus war bereits seit mehreren Monaten in Arnstadt erprobt worden. Sie habe sich bewährt und zu keinen Einschränkungen zulasten der jugendlichen und heranwachsenden Gefangenen geführt.

Zellentüren in einem Gefängnis.
Im geschlossenen Vollzug können die Gefangenen in vier Hafthäusern untergebracht werden. Pro Hafthaus stehen sechs Wohngruppen zur Verfügung. Bildrechte: MDR/Grit Hasselmann

272 Plätze in Jugendstrafanstalt Arnstadt

Die Haftanstalt in Arnstadt mit 272 Plätzen war in unmittelbarer Nähe zur A71 neu errichtet und 2014 als Jugendstrafanstalt eröffnet worden. Neben vier Hafthäusern gibt es Werkstätten für die Ausbildung in mehreren Berufen, Schule, Sporthalle, Fußballplatz, Laufbahn und ein Gewächshaus. Zudem verfügt das Gefängnis über eine Bibliothek, ein kleines Musikstudio und einen Laden.

Unterbringung in Einzelzellen

Junge Straftäter könnten in Arnstadt zeitgemäß in Einzelzellen untergebracht werden, heißt es aus dem Justizministerium. Es gebe auch eine eigene sozialtherapeutischen Abteilung und Angebote der Schul- und Berufsbildung - mit freien Kapazitäten.

Zuletzt war das Gefängnis zu 55 Prozent ausgelastet.

MDR (mm)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 17. September 2024 | 17:00 Uhr

11 Kommentare

salzbrot vor 3 Wochen

Es gibt keinen Belegt, dass die Rückfallquote im Behandlungsvollzug gegenüber dem Verwahrvollzug und schlechten Haftbedingungen steigt. Ich verstehe nicht, warum sich die leute vor Kommentaren nicht mal bei Wikipedia oder so infomieren.

Tschingis1 vor 3 Wochen

@Ralf G
Sicherlich klingt die Ausstattung Ihrer Meinung nach, nach Urlaub.

Doch können sich Inhaftierte frei und zu jeder Zeit in der Vollzugsanstalt bewegen und machen was diese wollen oder ist die Haftordnung nicht doch etwas anders?
Sie werden zu einer bestimmten Uhrzeit Nachts eingeschlossen und Morgens wieder aufgeschlossen. Es gibt ein Reglement was einzuhalten ist. Bei Verstößen können Ihnen bestimmte 'Freiheiten' entzogen werden und, und, und.

Ich bin in der Frage der Opferhilfe bei Ihnen und denke auch, dass diesen auch das Augenmerk zuteil werden sollte, wie den Tätern.

Das geht schon los bei Opfern sexueller Übergriffe, die im Gerichtssaal ihre Pein trotz einer Vernehmung durch die Polizei, nochmals durchleben müssen, obwohl es die Möglichkeit der videobasierten und richterlichen Vernehmung gibt.

Eine Frage habe ich dann doch noch. Kennen Sie den Weißen Ring und was dieser macht?

Tschingis1 vor 3 Wochen

@Maria A.
Die Inhaftierten haben sich strafbar gemacht und die Strafe konnte nicht mehr zu Bewährung ausgesetzt werden.

Die hauptsächlich in dieser Vollzugsanstalt Einsitzenden sind junge Menschen, die auf die 'schiefe Bahn' geraten sind. Nun sitzen diese ihre Haftstrafe, die bis zu 10 Jahren sein kann, ab.
Was erwartet die Gesellschaft nach Verbüßung? Gesetzestreues Verhalten, wenn sich nicht mit den Inhaftierten auseinandergesetzt wurde? Das dürfte nicht funktionieren.
Ziel und Zweck einer Haftstrafe ist neben der Sühne, auch die Resozialisierung. Und hier setzt das Jugendstrafrecht in dieser Anstalt an. Und das befürworte ich ausdrücklich.

Menschen, die mit staatlichen Mitteln 'überzogen werden, sind und bleiben Individuen. Daher sind diese nicht Objekt der Maßnahme, sondern Subjekt. Also Artikel 1 GG.

Wie würden Sie sich vorstellen, eine solche Haftanstalt zu betreiben und was möchten Sie bei den Inhaftierten, nach Verbüßung, erreichen?

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