Allgemeinverfügung Diese zusätzlichen Corona-Regeln gelten in Erfurt
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gültig bis 17.02.2022
Erfurt hat am 19. Januar eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie regelt das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum. Im Übrigen gilt die Thüringer Corona-Verordnung.

Erfurt verschärft die allgemein gültigen landesweiten Corona-Regeln mit einer Allgemeinverfügung. Sie tritt am 19. Januar in Kraft und gilt bis zum 17. Februar und regelt das Tragen einer "qualifizierten Gesichtsmaske im öffentlichen Raum".
Hier muss in Erfurt Maske getragen werden:
- auf dem Wochenmarkt
- in Warteschlangen,
- auf Spezialmärkten sowie Floh- oder Trödelmärkten
- an Haltestellen
- in Fußgängerzonen
- in Straßenunterführungen
- bei Betreten und Aufenthalt von/an Orten zur Abgabe von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bzw. Ausliefern
- an vor Ort gekennzeichneten Bereichen
Als qualifizierte Gesichtsmaske definiert das Robert Koch-Institut OP-Masken oder FFP2-Masken. Kinder unter sechs Jahre, gehörlose bzw. schwerhörige Menschen sowie Menschen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann, sind davon ausgenommen.
Die Allgemeinverfügung für Erfurt können Sie hier nachlesen:
Allgemeine Corona-Regeln in Thüringen
In Thüringen gilt gegenwärtig ein Frühwarnsystem für Corona-Beschränkungen. Maßgeblich sind nicht mehr nur die Inzidenzen, sondern auch die Corona-Patienten in den Krankenhäusern (Hospitalisierungs-Inzidenz) und die Auslastung der Intensivstationen (Intensivbettenbelegung). Die Kreise und kreisfreien Städte werden in vier Stufen eingeteilt.
Die aktuelle Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus finden Sie hier.
Quelle: MDR(dvs)
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