Rechtsstreit"Iga"-Gärtner und Erfurter Egapark einigen sich vor Oberlandesgericht
Lange haben sich die Kleingärtner der Erfurter Anlage "Iga61" geweigert, einen geänderten Pachtvertrag zu unterschreiben. Der Streit mit dem Egapark ist nun beigelegt. Aber nicht alle Kleingärtner profitieren davon.
Im Rechtsstreit um neue Zufahrtsregeln haben sich der Erfurter Kleingartenverein "Iga61" und die Egapark-Geschäftsführung auf einen Vergleich geeinigt. In der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht (OLG) in Jena wurde vereinbart, dass die Kleingärtner auch während der Öffnungszeiten des Parks mit ihrem Auto einmalig ausfahren dürfen.
Regelung gilt für neue Gartenpächter nicht
Das gilt aber nur für jene Kleingärtner, die bereits jetzt einen Pachtvertrag und einen Stellplatz im Park bis Ende Juli angemietet haben. Für neue Gartenpächter gilt das laut OLG nicht. Dem Richter zufolge wissen sie, worauf sie sich bei einem Garten mitten im Egapark einlassen und dass sie während der Öffnungszeiten nicht mit dem Auto im Park fahren dürfen.
Generell dürfen die Kleingärtner außerhalb der Öffnungszeiten des Parks mit ihren Autos ein- und ausfahren, also vor 9 Uhr und nach 18 Uhr und aktuell auch derzeit am Montag. Die "Iga"-Gärtner wollten gern wie in den Jahrzehnten zuvor jederzeit mit dem Auto ein- und ausfahren und hatten den neuen Pachtvertrag nicht unterschrieben. Die Ega-Geschäftsleitung strebt seit 2006 ein weitgehend autofreies Gelände an.
Die Kleingartenanlage "Iga 61" war 1959 angelegt worden als ein "Exponat" für die Erste Internationale Gartenbauausstellung der sozialistischen Länder im Jahr 1961. Ihre besondere Lage in Thüringens größtem Garten macht sie bis heute einmalig.
Mehr über die Erfurter "Iga"-Kleingärtnern
MDR (kir/co)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 05. Juli 2023 | 18:45 Uhr
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