Einstellungspraxis Thüringer Staatssekretärs-Affäre: Staatsanwaltschaft leitet Untreue-Verfahren ein

30. Januar 2023, 22:54 Uhr

Die Einstellungspraxis von Staatssekretären und leitenden Mitarbeitern durch die Thüringer Landesregierung hat ein juristisches Nachspiel. Die Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Erfurt hat ein Verfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Untreue. Hintergrund sind zwei öffentlich gewordene vorläufige Prüfberichte des Landesrechnungshofes.

Die beiden Papiere vom Februar 2022 haben es in sich, in ihnen geht der Thüringer Landesrechnungshof mit der Landesregierung hart ins Gericht. Die Kontrolleure in Rudolstadt hatten sich acht Personalakten von 13 Staatssekretärinnen und Staatssekretären der Regierung unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kommen lassen. Zudem 64 Personalakten von engen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Leitungsebenen der Thüringer Ministerien.

Nach einer eingehenden Prüfung fasste der Landesrechnungshof - der laut Verfassung für die Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes zuständig ist - seine Erkenntnisse in zwei Berichten zusammen.

Berichte: Einstellung intransparent und fehlerhaft

Im Kern sagen diese aus, dass die Einstellungspraxis sowohl bei den Staatssekretären als auch bei den persönlichen Mitarbeitern in weiten Teilen nicht den gesetzlichen Vorgaben und den Regelungen des Thüringer Beamtengesetzes entsprechen. In einigen Fällen sei die Anerkennung von Laufbahnen der künftigen Spitzenbeamten intransparent und fehlerhaft.

In weiteren Fällen ermöglichten die Studiengänge "in fachlicher Hinsicht" keine Laufbahnbefähigung. Zudem äußert der Landesrechnungshof Zweifel, ob die amtierenden Staatssekretäre tatsächlich fachlich für ihre Positionen geeignet sind. Das Gleiche wird vom Landesrechnungshof fast deckungsgleich bei den persönlichen Referenten und engen Mitarbeitern der Minister der Regierung Ramelow moniert.

Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt wegen Untreue

Die beiden brisanten Papiere fanden den Weg in die Öffentlichkeit. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" und das "Freie Wort" berichteten über den jeweiligen Prüfbericht zuerst. Andere Medien, darunter auch MDR THÜRINGEN, zogen nach. Diese Veröffentlichungen blieben den Spezialisten der Schwerpunktabteilung Korruption der Staatsanwaltschaft Erfurt nicht verborgen.

"Wir ermitteln wegen des Verdachts der Untreue und haben deswegen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", sagte ein Sprecher MDR THÜRINGEN. Derzeit werde noch gegen Unbekannt ermittelt. Beim Landesrechnungshof seien die beiden fraglichen Berichte angefordert worden.

Möglicher Schaden in Millionenhöhe

Nach MDR THÜRINGEN-Informationen sind die Ermittler aber bereits gut im Bilde, denn der Prüfbericht über die Einstellungspraxis der Staatssekretäre ist offenbar aus einer anonymen Quelle bei der Staatsanwaltschaft gelandet.

Der Vorwurf gründet sich auf dem Verdacht, dass die Einstellungspraxis der betroffenen Staatssekretäre und persönlichen Ministerreferenten mutmaßlich gegen geltendes Recht verstößt und öffentliche Gelder veruntreut worden sein könnten.

Gemeint sind dabei unter anderem die Beamtengehälter von knapp 12.000 Euro monatlich, die jeder der Staatssekretäre seit seiner Ernennung erhält. Zudem die Versorgungs- und Ruhestandsansprüche nach dem Ausscheiden. Sollte sich der Vorwurf der Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestätigen und die Einstellungspraxis rechtswidrige gewesen sein, könnte es um einen Steuerschaden in Millionenhöhe gehen.

Verfahren gegen Ex-Landrat als Blaupause

Nach MDR THÜRINGEN-Informationen stützen sich die Ermittler in dem aktuellen Verfahren auf einen alten Prozess vor dem Landgericht Erfurt gegen den ehemaligen SPD-Landrat des Landkreises Gotha, Siegfried Liebezeit. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte ihn vor knapp 20 Jahren wegen Untreue in sieben Fällen angeklagt.

Liebezeit wurde vorgeworfen, mutmaßliche Unterstützer seines Wahlkampfes und Vertraute mit Posten im Landratsamt - nach seiner Wahl - zu versorgen. Das passierte auch und wurde trotz Widerstand der Kommunalverwaltung von Liebezeit durchgedrückt.

Der Untreue-Vorwurf gründete sich, ähnlich wie in den aktuellen Besetzungsfällen, auf die fachliche Nichteignung der Eingestellten im Landratsamt. Liebezeit wurde damals zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Blick auf Gotha. Auf einem Berg über der Stadt steht das Schloss Friedenstein
Die Staatsanwaltschaft Erfurt stützt sich bei ihren Ermittlungen auf einen alten Prozess gegen den ehemaligen SPD-Landrat des Landkreises Gotha, Siegfried Liebezeit. Bildrechte: MDR/Thomas Fettien

Bundesgerichtshof stützt Landesrechnungshof

In einem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofes zum Liebezeit-Verfahren aus dem Jahr 2006 hieß es: "Bei seinen (Liebezeit, Anm. d. Red.) Anweisungen kam es dem Angeklagten darauf an, im Landratsamt Personen eine Anstellung zu verschaffen, denen er bedingungslos vertrauen konnte." Ob diese Personen fachlich geeignet waren, war ihm hierbei gleichgültig.

Der BGH schrieb damals weiter: "Keine der sieben Personen verfügte über eine ihrer Dienststellung entsprechende Ausbildung." Zudem hieß es: "Selbst in Fällen, in denen die formellen Anforderungen an die Ausbildung erfüllt waren, fehlten den Betroffenen fachliche Erfahrungen und Kenntnisse für den Dienstposten." Die im BGH-Revisionspapier genannten Punkte finden sich in ähnlicher Form in den Papieren des Landesrechnungshofes wieder. Dort ist mehrfach von "unzureichender oder nicht erkennbarer Qualifikation" die Rede.

Chef der Thüringer Staatskanzlei will kooperieren

Der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Benjamin Hoff, teilte MDR THÜRINGEN mit, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft sei hier nicht bekannt. "Wir haben den Thüringer Rechnungshof bereits öffentlich gebeten, seine Prüfergebnisse zügig zu veröffentlichen, damit eine transparente Bewertung für alle Interessierten möglich ist", so Hoff. Dem Ermittlungsverfahren sehe er als Chef der Staatskanzlei aufgeschlossen entgegen. "Wir werden als Landesregierung selbstverständlich mit der Staatsanwaltschaft vollumfänglich kooperieren", sagte Hoff abschließend.

Hoff selber hatte sich bereits vor einigen Wochen in einer achtseitigen Expertise die MDR THÜRINGEN vorliegt, zu dem Rechnungshof-Komplex Staatssekretäre geäußert. In dieser zielt Hoff vor allem darauf ab, dass die Staatssekretäre politische Beamte seien. Das bedeute, sie könnten ohne Angabe von Gründen sofort aus dem Dienst entlassen werden, was bei "normalen Beamten" nicht gehe.

Hoff rechtfertigt die Einstellung der aktuellen Staatssekretäre damit, dass sie als politische Beamte einer besonderen Loyalitätspflicht gegenüber der Regierung unterliegen. Sie hätten die Politik dieser Regierung aktiv und wirksam zu unterstützen.

Hoff: Staatssekretäre erfüllen Voraussetzungen

Weiter schreibt Hoff, dass parteipolitische Neutralität gerade nicht zu ihren dienstlichen Pflichten gehörten. Daraus folgert er, dass Staatssekretäre damit ein sogenanntes "Transformationsamt" innehätten, also eine Scharnierfunktion zwischen Politik und Verwaltung. Und genau dieses "Transformationsamt" könne nur von denen ausgeübt werden, "die über das politische Vertrauensverhältnis zur politischen Führung verfügen".

Aus diesem Grund, so Hoff, komme es bei Staatssekretären mithin nicht allein auf Eignung, Leistung und Befähigung an. Zwingend sei ein politisches Vertrauensverhältnis, das wiederum bei den regulären Beamten nicht vorausgesetzt werde. Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) ergänzt als Vorgesetzter von Hoff, dass, wenn das politische Vertrauen nicht mehr vorlag, die Staatssekretäre entlassen oder in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden seien.

So stellt der Staatskanzleichef in seinem Papier dann auch fest, dass alle durch die Landesregierung 2014 ernannten Staatssekretärinnen und Staatssekretäre die erforderlichen Voraussetzungen der Eignung, Leistung, Befähigung und des politischen Vertrauens erfüllten.

Ob das am Ende die Staatsanwaltschaft überzeugen wird, werden die Ermittlungen zeigen.

MDR (jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 30. Januar 2023 | 19:00 Uhr

30 Kommentare

Matthi am 01.02.2023

Ob Juristisch was rumkommt bezweifle ich und selbst wenn wird die Strafe gering ausfallen. Die Frage ist wer übernimmt die Politische Verantwortung und zieht die Konsequenzen. Sind unsere Politiker mittlerweile so Moralisch verkommen das sie weitermachen als ob nixhts wäre ?

Matthi am 31.01.2023

Als gelernter DDR Bürger wundert mich nichts mehr, außer das viele Praktiken die aktuell zu beobachten sind in unserer Demokratie, schon zu DDR Zeiten zu beobachten war. Klicken und Sippen Wirtschaft trifft es wohl.

wo geht es hin am 31.01.2023

Den Unterschied zwischen "müsste" und "muss" dürfte Ihnen bekannt sein? Wenn ja - warum legen Sie mir dann Worte in den Mund, die ich so nie gesagt habe?
Und ja - nach dem Gesetz erfüllt Kramer die Befähigungsnachweise für das Amt des VS - Chefs von Thüringen eben nicht - und trotzdem ist er Chef. Und jetzt raten Sie mal, warum. Eben.

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