Unfall Gaffer behindern in Erfurt Retter nach tödlichem Straßenbahnunfall

29. Juni 2022, 12:04 Uhr

Etwa 30 Gaffer haben die Polizei bei der Aufnahme eines tödlichen Straßenbahn-Unfalls in Erfurt behindert. Wie die Beamten mitteilten, kletterten die Gaffer am Dienstag zum Teil über Absperrungen, ignorierten die Anweisungen der Beamten, fotografierten und filmten. Die Polizisten drohten daraufhin mit Zwangsanordnungen.

Symbolbild von einem Gaffer bei einem Feuerwehr
Bildrechte: imago images/vmd-images

Am Nachmittag war eine 83-jährige Fußgängerin in der Windthorststraße nahe der Haltestelle Tschaikowskistraße von einer Straßenbahn erfasst und tödlich verletzt worden. Die Frau war offenbar zwischen zwei Waggons geraten. Sie stürzte und wurde von der anfahrenden Bahn überrollt.

(ifl)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 29. Juni 2022 | 12:00 Uhr

7 Kommentare

Matthi am 30.06.2022

Wie krank sind denn einige Mitbürger, das Sie ohne Gewissen Aufnahmen vom verunfallten Opfer machen müssen und keinen Respekt vor Polizei, Polizeilichen Anweisungen haben. Es geht auch nicht an das bei jedem schweren Unfall eine Hundertschaft der Polizei die Unfallstelle absichert nur weil es leider immer mehr fragwürdige Mitbürger ohne Intelligenz
gibt.

Tschingis1 am 30.06.2022

@Martin,
Ein verstorbenes Unfallopfer ist nicht pitätvoll aufgebahrt, somit wird hier bei Erstellung der Aufnahme von einer grob anstößigen Weise und zur Schaustellung abgestellt.

Fraglich ist, ob ausreichend Polizeibeamte vor Ort waren, die neben der Unfallaufnahme die Tatverdächtigen mit deren Personalien feststellen und auch die Handys sicherstellen (Beweismittel, Tatmittel) konnten.
Zumal ja die Bürger in der Menge zusammenstehend sich nichts verbieten lassen, wenn die Polizei entsprechende Ansagen macht. Hat man ja bei den ganzen "Montagsdemos" gesehen.
Ich kann diese Gaffer mit deren Handys auch nicht ab. Diese machen sich keine Gedanken, was diese Fotos bei den Angehörigen auslösen könnte und das Internet vergisst ja auch nicht.

martin am 30.06.2022

@tschingis1: Bei Abs. 1 Ziffer 3 stellt sich die Frage, ob es sich um eine "grob anstößige Weise einer zur Schau Stellung" handelt. Da würde ich schon allein aufgrund "zur Schau stellen" schon ein Fragezeichen haben.

Abs. 2 stellt die Weiterverbreitung unter Strafandrohung - nicht aber die Anfertigung.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich bei dem Verhalten der Gaffer rechtlich betrachtet "nur" um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ansonsten hätten sich die Polizeibeamten ja möglicherweise wegen "Strafvereitelung im Amt" selbst strafbar gemacht, denn einen Ermessensspielraum haben sie eigentlich nur bei Ordnungswidrigkeiten - aber nicht bei Straftaten.

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