Das Gesicht einer Frau wird mit einem Raster erfasst.
Weil die Uni Erfurt bei Online-Prüfungen unter anderem eine Gesichtserkennungs-Software eingesetzt hat, wurde sie jetzt verklagt (Symbolfoto). Bildrechte: IMAGO / Shotshop

Online-Überwachung Studentin verklagt Uni Erfurt wegen Gesichtserkennung

21. Oktober 2022, 16:06 Uhr

Weil die Universität Erfurt bei Online-Prüfungen Gesichtserkennungs-Software eingesetzt und Zugriff auf ihren Rechner gehabt haben soll, hat eine Studentin nun die Uni verklagt.

Am Erfurter Landgericht ist eine Klage gegen die Universität Erfurt wegen Online-Überwachungen bei Klausuren eingegangen. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Freitag.

Dabei geht es laut Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor allem um die automatische Gesichtserkennung. Der gemeinnützige Verein GFF, der nach eigener Aussage mit Klagen Grund- und Menschenrechte erhalten und ausbauen möchte, klagt gemeinsam mit der Studentin. So soll die Universität Erfurt bei den Online-Prüfungen vor allem eine Software mit Gesichtserkennung eingesetzt haben. Das ist aus Sicht der Studentin rechtswidrig gewesen, weil es unverhältnismäßig in ihre Privatsphäre eingegriffen habe.

Uni soll Zugriff auf PC von Studentin gehabt haben

Zudem soll die Uni auch Zugriff auf den Rechner der Studentin gehabt haben. Damit sollten Betrugsversuche und das heimliche Spicken auf einen Zettel aufgespürt werden.

Nach Angaben der Universität Erfurt gab es im Sommersemester 2020 und auch im Wintersemester 2020/2021 Onlineprüfungen. Damit sollte sichergestellt werden, dass Studenten und Studentinnen auch während des Corona-Lockdowns ihr Studium in der regulären Zeit ohne Infektionsrisiko absolvieren können.

Die Uni bestätigte auch den Einsatz der Gesichtserkennungssoftware während des Lockdowns beziehungsweise bei Klausuren bei Online-Lehrveranstaltungen, die von zu Hause aus geschrieben wurden.

Die Uni hat nach eigener Aussage den Einsatz der Software mit dem Thüringer Datenschutz-Beauftragten abgestimmt. Nach dem Ende des Studiums sollen die Daten der betroffenen Studierenden wieder gelöscht werden.

GFF: Daten auch aufgezeichnet und an Amazon gesendet

Laut GFF sollten die Studenten und Studentinnen nicht nur in den eigenen vier Wänden die Kamera aktivieren. Die Aufnahmen seien zudem auch aufgezeichnet und automatisiert ausgewertet worden. So seien biometrische Daten verarbeitet und an das US-Unternehmen Amazon Web Services übermittelt worden.

MDR (dpa/rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 21. Oktober 2022 | 13:30 Uhr

22 Kommentare

otter3 am 23.10.2022

Es steht doch sogar im Text das ein Verein damit eingebunden ist.
Es geht letztlich nur darum, durch grundsatzurteile die Rechte von Betroffenen zu stärken.

Das mit Sozialmedia ist ja auch Blödsinn, das eine macht man freiwillig zu dem anderen wird man quasi gezwungen durch die Wahl seines Studiums.

dermajor am 23.10.2022

Ja wir wurden darüber informiert.
Das mit Amazon ist neu und hochgradig problematisch. Weis das beide Professoren bei denen ich Rechsvorlesungen in der Zeit hatten das ganze kritisch betrachtet hatten mit der Gesichtserkennung und nur den lockdown Teil aktiv hatten. Wird also noch interessant die Frage stellt sich nur warum erst jetzt? Oder ist jetzt der Verfahrens beginn?

juewu am 22.10.2022

Wenn ich die Texte der Kommentator*innen lese, haben ca. 50% nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun. Es wird doch zweifelsfrei von anderen Studierenden bescheinigt, dass es ausführliche Aufklärungen zu dem Vorgehen gab. Ebenfalls ist für mich nicht nachvollziehbar, warum die Anzeige derart "verspätet" gestellt wird? Was haben Forderungen nach einem Verbot von Microsoft-Produkten oder E-Rezepten etc. mit diesem Artikel zu tun? Ob und inwieweit der deutsche Datenschutz den heutigen Ansprüchen angepasst werden muss, ist sicherlich ein eigenes Forum mit sachkundigen Diskutanten wert.

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