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JustizAnklage und Verteidigung fechten "Turonen"-Urteile an

13. September 2023, 15:17 Uhr

Die Staatsanwaltschaft ficht die Urteile gegen acht Mitglieder der rechtsextremen "Bruderschaft Thüringen" an. Die Verteidiger von sechs der Angeklagten legten ihrerseits Revision gegen die Urteile ihrer Mandanten ein.

von MDR THÜRINGEN

Die Haft- und Bewährungsstrafen gegen acht Drogendealer der rechtsextremen "Bruderschaft Thüringen" werden vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Gera hat nach eigenen Angaben vorsorglich Revision gegen die Urteile im "Turonen"-Prozess eingelegt. Diese waren am vergangenen Mittwoch vom Landgericht Erfurt gefällt worden.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sind die Urteile zu milde ausgefallen. Bei seiner Entscheidung habe das Gericht weder die die bandenmäßige Betätigung der Verurteilten noch die Bildung einer kriminellen Vereinigung gesehen. Das Strafmaß sei teils deutlich hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben.

Elf Jahre Haft gegen Hauptangeklagten verhängt

Auch die Verteidiger von sechs der Angeklagten gingen nach Angaben des Landgerichts in Revision. Es hatte die fünf Männer und drei Frauen vergangene Woche hauptsächlich wegen ihrer Drogengeschäfte im großen Stil zu Haftstrafen verurteilt, die teils zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Dabei erhielt der Hauptangeklagte elf Jahre Haft, fünf weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen vier und acht Jahren verurteilt. Zwei weitere erhielten eine Bewährungsstrafe. Alle gehören zu einer Gruppierung, die sich als "Bruderschaft Thüringen" bezeichnet. Diese sind in eine Führungsriege, die "Turonen", und deren Unterstützer, die "Garde 20" untergliedert.

Gericht verneint Finanzierung rechtsextremer Strukturen

Im Prozess hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von 15 Jahren für den Hauptangeklagten gefordert. Die anderen Angeklagten sollten zwischen fünf Jahren und drei Monaten und 13 Jahren für die weiteren Angeklagten erhalten. Für eine Frau hatte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe als angemessen erachtet.

Das Gericht hatte den von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Vorwurf des Bildens einer kriminellen Vereinigung gegen einige Angeklagte verworfen. Dabei habe laut dem Vorsitzenden Richter nicht festgestellt werden können, dass das Geld in die Finanzierung rechtsextremer Strukturen geflossen sei. Es sei darum gegangen, den Lebensstil des Hauptangeklagten zu finanzieren, der gerne teure Autos gefahren sei.

dpa/MDR (aru)

Dieses Thema im Programm:MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 06. September 2023 | 19:00 Uhr