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JustizHirschgarten-Prozess in Erfurt: Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen

24. März 2023, 18:33 Uhr

Im Prozess um den brutalen Überfall im Erfurter Hirschgarten fordert die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für die Angeklagten. Bei dem Angriff im Sommer 2020 wurden 14 Menschen verletzt. Manche Opfer sind durch die Tat bis heute psychisch beeinträchtigt.

von MDR THÜRINGEN

Im sogenannten Hirschgarten-Prozess am Landgericht Erfurt hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für die Angeklagten gefordert. Die Männer sollten mit Freiheitsstrafen zwischen 22 Monaten und dreieinhalb Jahren bestraft werden, verlangte die Staatsanwaltschaft am Freitag. Zwei Strafen könnten zur Bewährung ausgesetzt werden.

14 Menschen nach Attacke verletzt

Laut Staatsanwaltschaft muss den Angeklagten zu Gute gehalten werden, dass sie ihre Beteiligung an dem Angriff im Juli 2020 eingeräumt haben. Jedoch seien die Opfer bei dem Überfall erheblich verletzt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. Manche von ihnen seien durch die Tat bis heute psychisch beeinträchtigt. Ein Mann habe sich zwei Wochen flüssig ernähren müssen und sei drei Wochen arbeitsunfähig gewesen.

Im Sommer 2020 waren mehrere Menschen im Erfurter Hirschgarten direkt vor der Staatskanzlei brutal angegriffen worden. Die Beweisaufnahme hat aus Sicht der Anklagebehörde erwiesen, dass die Angeklagten zu einer zwölfköpfigen Gruppe gehörten, die ihre Oper schlugen und traten. Insgesamt 14 Menschen - darunter zwei Polizisten - waren zum Teil schwer verletzt worden. Die Männer hätten sich des Landesfriedensbruchs und der Körperverletzung schuldig gemacht, hieß es.

Politisches Motiv für Angriff nicht nachweisbar

Zwei der fünf Angeklagten im Alter zwischen 24 und 32 Jahren sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft je 1.000 Euro an die Opferschutzorganisation ezra zahlen. Diese habe mehrere Opfer nach deren Aussage gut durch dieses Verfahren begleitet. Das könne mit der Verhängung einer entsprechenden Geldauflage gewürdigt werden.

Ob es ein rechtes Tatmotiv für den Übergriff gab, lässt sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft aber nicht nachweisen. Die Indizien, die es dafür gebe, dass die Täter ihre Opfer als Linke identifiziert hätten, reichten nicht aus, um darauf eine mögliche Verurteilung zu stützen. Mehrere Zeugen in den Verfahren hatten die Vermutung geäußert, sie seien aus politischen Motiven angegriffen worden.

Sie konnten das aber nicht konkret belegen. Die Angeklagten werden zumindest teilweise der rechtsextremen Szene zugeordnet, hatten aber eine politische Dimension des Übergriffs stets bestritten.

Dritter Prozess in Erfurt

Der Prozess vor dem Landgericht Erfurt ist bereits das dritte Gerichtsverfahren, das wegen des Überfalls vor der Staatskanzlei geführt wird. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft sind dabei die mutmaßlichen Rädelsführer des Angriffs angeklagt.

Zuletzt hatte es wegen des Überfalls bereits zwei Prozesse vor dem Amtsgericht Erfurt gegeben. Mehrere Personen wurden wegen Beteiligung an der Attacke schon rechtskräftig verurteilt.

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MDR (jhi/jn)/dpoa

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 24. März 2023 | 17:00 Uhr