Stadtratsmandat in Erfurt Verfassungsgericht verhandelt demnächst Kemmerich-Beschwerde

01. September 2022, 15:54 Uhr

Das Thüringer Verfassungsgericht hat einen Verhandlungstermin für die Verfassungsklage von FDP-Landeschef Thomas Kemmerich gegen den Verlust des Stadtratsmandats in Erfurt angesetzt. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, wird es am 15. September dazu verhandeln.

Thomas Kemmerich sitzt im Plenarsaal des Thüringer Landtags.
Thomas Kemmerich im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Bildrechte: IMAGO/Karina Hessland

Zuvor hatten das Verwaltungsgericht und das Thüringer Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Wahl Kemmerichs ungültig war. Begründet wurde das im Wesentlichen damit, dass Kemmerichs Lebensmittelpunkt nicht in Erfurt, sondern in Weimar ist.

Als Stadtrat in einer Stadt kann demnach nur kandidieren, wer dort seinen Hauptwohnsitz hat. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte eine Berufung nicht zugelassen. Darauf legte Kemmerich Verfassungsbeschwerde ein.

MDR (mab)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 01. September 2022 | 11:30 Uhr

13 Kommentare

MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT am 03.09.2022


...und was hat das Verwaltungsgericht mit dem Wahlrecht / Wahlgesetz zu tun ?


Wählen und gewählt werden dürfen und der gewöhnliche Aufenthalt
eines Menschen ( der im Thüringer Landtag sitzt ) ist doch nicht nur
pure " Verwaltungs " - rechtssache ?!

MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT am 03.09.2022

Wahlrecht ist Wahlrecht - sagt der Wahlleiter.

Wer dagegen Beschwerde einlegt, ist als Petent vom Gesetz geschützt.
Gewinnt der Beschwerdeführer vor Gericht (und ich wünsche ihm das
sehr), müßte (erneut) das Wahlgesetz geändert werden !


.... und ich frage mich sehr besorgt, in welcher Stadt ein Mensch, der
ohne festen Wohnsitz leben muss, wählen und sich ggf. zur Wahl
stellen darf oder ob er - grundgesetzlich - am Wählen und am
Gewählt werden können gehindert wird durch bislang gültiges
Recht und ob das - tatsächlich - rechtens ist oder ob das sogar
gegen Menschenrecht verstößt....?!


(( Residenz"pflicht" ?! ---- >> Für und Wider. ))

Eulenspiegel am 02.09.2022

Hallo Tpass
Verstehe ich sie da richtig?
Sie sprechen sich ganz klar gegen geltendes Recht und Gesetz aus. Gilt das nun prinzipiell oder nur für bestimmte Leute wie Kemmerich oder die AfD?

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