Theater-Intendant Prozess um Montavon-Kündigung: Erster Verhandlungstermin abgesagt
Hauptinhalt
05. September 2024, 14:45 Uhr
Am Arbeitsgericht in Erfurt ist der erste Verhandlungstermin um die Entlassung von Guy Montavon abgesagt worden. Dieser hat gegen seine außerordentliche Kündigung als Theater-Intendant geklagt. Die Anwälte der Stadt mahnten nun an, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.
Der erste Verhandlungstermin im Kündigungsverfahren gegen Theater-Intendant Guy Montavon am Arbeitsgericht Erfurt ist abgesagt worden. Nach Angaben eines Sprechers des Arbeitsgerichts haben die Anwälte der Stadt die Zuständigkeit des Gerichts gerügt.
Stadt Erfurt: Landgericht für Montavon-Prozess zuständig
Montavon klagt gegen seine außerordentliche Kündigung durch die Stadt Erfurt. Seine Anwälte haben die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Die Stadt Erfurt dagegen ist der Auffassung, dass wegen des Vertrags von Montavon das Landgericht Erfurt zuständig ist. Das Arbeitsgericht muss jetzt prüfen, ob Montavon eher Arbeitnehmer oder Geschäftsführer ist. Für Vertragsangelegenheiten von Geschäftsführern sind die Zivilkammern an den Landgerichten zuständig, für Kündigungen von Arbeitnehmern sind es die Arbeitsgerichte.
Finanzielle Unstimmigkeiten und Vorwürfe des Machtmissbrauchs
Im Oktober 2023 waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs und sexueller Übergriffe am Theater Erfurt bekannt geworden. Danach tauchten Fragen zu finanziellen Unstimmigkeiten auf. Montavon und seine Stellvertreterin Angela Klepp-Pallas wurden daraufhin beurlaubt. Der Erfurter Stadtrat hatte Ende Juli in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung der außerordentlichen Kündigung von Montavon zugestimmt.
MDR (ch/jml)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 05. September 2024 | 14:00 Uhr
MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT vor 1 Wochen
...und muss sich so ein Intendant eigentlich selbst bei der Agentur für Arbeit melden - oder macht das die Personalabteilung seines Theaters für ihn und muss er bei der ZBF ( ZAV ) vorsprechen oder macht das der Bühnenverein ?
;-)
MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT vor 1 Wochen
O.K.
Ein Theaterleiter in einem kommunalen Eigenbetrieb
ist also keine Verwaltungsrechtsangelegenheit, aber
ein Sozialausweis ist es schon… beides „verursacht“
von ein und dem gleichen Stadtrat einer Landeshauptstadt,
für die das Landesverwaltungsamt in Weimar „zuständig“ ist .
— Spannend ! 😉
Bühnenschiedsgerichte oder Bühnenoberschiedsgerichte
erklären sich aus der Historie des Theaterwesens und
müssen immer mitgedacht werden, wenn soetwas
verhandelt wird !
Näheres erklären gern der Deutsche Bühnenverein ( gegr. 1846
in Oldenburg ) oder die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger
( gegr. 1871 in Weimar ) , die diese „Spezial“Gerichte als Sonderformen
des Arbeitsgerichte bei Bühnenstreitigkeiten betreiben.
Inwieweit in deren Zuständigkeit auch Intendantenverträge
( die ja im Grunde „nur bessere Fundusverwalter“ sind, und hiermit wären wir wieder im Verwaltungswesen ) fallen, die aber nicht dem NV Bühne oder
dem NV Solo unterliegen, müßte - u.U. - neu geregelt werden !
MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT vor 1 Wochen
Darf ein Künstler - ja, so einer ist auch nur ein Mensch ! -
überhaupt gekündigt werden von einem Haufen
„unkünstlerischer“ und unwissender
Stadträte in nicht-öffentlicher
Sitzung ???
Ist ein - überwiegend künstlerisches - Arbeitsverhältnis
wirklich durch ein ziviles Gericht „verhandelbar“ oder
sollten sich die Damen und Herren der freien rechts-
beratenden Berufe besser mal mit ihrer Rechts-
anwaltskammer oder dem Richterbund
beraten … ?
Hat Herr Montavon überhaupt die Deutsche
Staatsbürgerschaft oder gilt für ihn
„amerikanisches Recht“ ?
Ist am Ende das Theater gar noch ein Wirtschaftsunternehmen der „Tourismuswirtschaft“ ( wie der Thüringer Landtag möglicherweise
auch ) und gar kein künstlerischer Produktionsbetrieb mehr ???