Theater-IntendantProzess um Montavon-Kündigung: Erster Verhandlungstermin abgesagt
Am Arbeitsgericht in Erfurt ist der erste Verhandlungstermin um die Entlassung von Guy Montavon abgesagt worden. Dieser hat gegen seine außerordentliche Kündigung als Theater-Intendant geklagt. Die Anwälte der Stadt mahnten nun an, dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei.
Der erste Verhandlungstermin im Kündigungsverfahren gegen Theater-Intendant Guy Montavon am Arbeitsgericht Erfurt ist abgesagt worden. Nach Angaben eines Sprechers des Arbeitsgerichts haben die Anwälte der Stadt die Zuständigkeit des Gerichts gerügt.
Stadt Erfurt: Landgericht für Montavon-Prozess zuständig
Montavon klagt gegen seine außerordentliche Kündigung durch die Stadt Erfurt. Seine Anwälte haben die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht. Die Stadt Erfurt dagegen ist der Auffassung, dass wegen des Vertrags von Montavon das Landgericht Erfurt zuständig ist. Das Arbeitsgericht muss jetzt prüfen, ob Montavon eher Arbeitnehmer oder Geschäftsführer ist. Für Vertragsangelegenheiten von Geschäftsführern sind die Zivilkammern an den Landgerichten zuständig, für Kündigungen von Arbeitnehmern sind es die Arbeitsgerichte.
Finanzielle Unstimmigkeiten und Vorwürfe des Machtmissbrauchs
Im Oktober 2023 waren Vorwürfe des Machtmissbrauchs und sexueller Übergriffe am Theater Erfurt bekannt geworden. Danach tauchten Fragen zu finanziellen Unstimmigkeiten auf. Montavon und seine Stellvertreterin Angela Klepp-Pallas wurden daraufhin beurlaubt. Der Erfurter Stadtrat hatte Ende Juli in einer nicht-öffentlichen Sondersitzung der außerordentlichen Kündigung von Montavon zugestimmt.
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MDR (ch/jml)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 05. September 2024 | 14:00 Uhr
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