"Für weniger Bürokratie und mehr Tradition" Osterhasen-Ausfahrt in Erfurt dieses Jahr als Demonstration

20. April 2025, 12:24 Uhr

Die neunte Osterhasen-Ausfahrt von DDR-Fahrzeugfreunden in Erfurt soll nun doch stattfinden. Wie die Organisatoren am Mittwoch bei Facebook bekanntgaben, haben sie ihre Ausfahrt als Demonstration angemeldet. Das Motto laute "Für weniger Bürokratie und mehr Tradition".

Fahrer in Osterhasenkostüm auf einem Roller
In Erfurt sind am Sonntag nun doch die Osterhasen los. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert

Besitzer von Simson, MZ, Trabi und anderen DDR-Fahrzeugen seien eingeladen, am Ostersonntag um 10 Uhr mit ihren Gefährten und in Osterhasenkostümen zur Kundgebung auf den Erfurter Theaterplatz zu erscheinen. Die Route für die folgende Ausfahrt haben die Organisatoren, die sich Ifa-Bande Erfurt nennen, am Donnerstag bekanntgegeben:

Ausfahrt wird zu Demonstration

Bisher hatte die Ifa-Bande ihre Ausfahrt als Veranstaltung organisiert. Was 2015 mit ein paar Dutzend Mopeds angefangen hatte, wurde im Laufe der Jahre immer größer, so dass die Stadtverwaltung nun eine Anmeldung verlangte. Anfang April sagten die Liebhaber des DDR-Fahrzeugbaus ihre Ausfahrt für 2025 deshalb zunächst ab. Zur Begründung hieß es, die Kosten seien wegen behördlicher Vorgaben, Auflagen der Polizei und notwendiger Absperrungen zu hoch.

Für Versammlungen wie Demonstrationen können Behörden aber keine Gebühren erheben. Verschiedene Gerichte haben entschieden, dass das dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit widersprechen würde.

Anmerkung der Redaktion: In einer älteren Version hatten wir geschrieben, dass in diesem Jahr die zehnte Osterhasen-Ausfahrt stattfinden sollte. Nach einem Hinweis des Veranstalters haben wir korrigiert, dass es sich um die neunte Ausfahrt handelt.

MDR (seg/cfr)

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 16. April 2025 | 19:30 Uhr

22 Kommentare

MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT vor 4 Wochen

Sie
( die Thüringer Landesregierung ) dürfte
( egal, welche Farbe ihr zugeordnet wird )
zumindest Teil jener staatlichen Gewalt sein,
die das Strafverfolgungsmonopol beansprucht und zudem
Gesetze auch auf den Thüringer Rechtsweg bringen kann und Demonstranten eben auch motorisierte Fahrzeuge erlauben / verbieten / dürfte, was wiederum durch Bundesrecht ( GG , Artikel 31 ) aufgehoben werden könnte…

Ob Blume65 die „tolle Landesregierung“
( welche eigentlich, die Thüringer, die der Sachsen, die der Anhalter … ? )
nun im Kommentar kritisiert oder diese - durch die Blume gesprochen -
mit Lob und wirklich Dank überschütten will, ist mir noch nicht wirklich
klar geworden. 🐥

Die Aufforderung an die Demonstranten hingegen — dürfte
völlig klar und verständlich formuliert sein von Blume : „ Nicht
unterbuttern lassen …! “ Vor einigen Jahren hätte man gesagt:
„ Schließt Euch an …..! “ — jedoch sind das ganz andere
Zusammenhänge, die den nicht Eingeweihten
nur zusätzlich verwirren …. 😎

MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT vor 4 Wochen

… und das gilt auch für Bankräuber und für „Fluchtfahrzeuge“ ?


Vorsicht, Kamera:
Datenschutz und Informations- und Medienfreiheitsgesetz…
Alles bedarf der persönlichen Zustimmung des Betroffenen !

Folglich müsste der Bankräuber, bevor er etwas mit einer Bank
„anstellt“ und dabei erfolgreich sein will, vor seiner Tat sämtliche
behördlichen Genehmigungen eingeholt haben und den Daten-
schutzbedingungen seiner Bank zustimmen — oder diesen
ausdrücklich widersprochen haben…?!

Also,
ich glaube,
dieser bürokratische Aufwand allein sollte helfen,
den ehrenwerten Damen und Herren Panzerschrank-
knackies das „Handwerk“ zu legen !?

Gibt‘s eigentlich auch eine Berufsunfallversicherung für diese
„Berufsgruppen“ und was sagen die Gewerkschaften der org.
Panzerschrankknacker zum „Verhüllungsverbot während
eines Banküberfalls“ und zählt die Flucht mit Maske im Tatfahrzeug tatsächlich noch zur unmittelbaren Tat oder gilt hier dann nur noch
die StVO…?


Ja, ja, wir wissen,...

🤠 Frohe Ostern. 🐣

MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT vor 4 Wochen

Also: „keine Ausfahrt“ — weder im ausgeliehenen Weihnachtsmannkostüm
und eben auch nicht im Kostüm von Osterhasen ? Hmmm…. Da hat sich „der
Gesetzgeber“, verzeiht, „die Gesetzgeberin“, wieder sehr detailliert und
pointenreich überlegt, wie Traditionen kostümierter Ausfahrten
zu verbieten sind …

… und Durchsetzen / Überwachen / muss das nun die städtische
Ordnungsbehörde ? Weil diese ja für den zum ruhen gebrachten
Verkehr ( egal ob mit oder ohne Kostüm ) sachlich und örtlich
zuständig ist und nicht mehr die Verkehrspolizei — so lange
eben „der Verkehr ruht“…

Ich „liebe“ unsere deutschen Vorschriften
und die daraus resultierenden ABM-
Maßnahmen.

🥚🥚🥚🥚 🚙💨 🐣 🐥🛵 🐥🐣 🚲 🛺

Ach ja,
„liebe Bankräuber“:
benutzt doch bitte keine Masken im Falle Eures nächsten Überfalles —
es ist „einfach verboten“ und „ohne Maske“ erleichtert Ihr es den zuständigen
Behörden, die sich mit Eurem angerichteten Schaden beschäftigen müssen … 🤭

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