Torsten Czuppon, AfD Abgeordneter Landtag Thüringen
Torsten Czuppon sitzt seit 2019 für die AfD im Thüringer Landtag. Seine Tätigkeit bei der Polizei ruht seitdem. Bildrechte: IMAGO / Karina Hessland

"Verfolgung Unschuldiger" Prozessauftakt: Angeklagter AfD-Abgeordneter schweigt

07. Juli 2022, 19:39 Uhr

Der Thüringer AfD-Landtagsabgeordnete und Polizist Torsten Czuppon soll nach einem Buchenwald-Besuch nicht nur eine Anzeige wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung bei sich selbst erstattet, sondern diese auch dann gleich selbst bearbeitet haben. Nun hat der Prozess wegen der "Verfolgung Unschuldiger" gegen ihn begonnen.

Es ist eine Geschichte in drei Akten, die seit Donnerstag vor dem Erfurter Schöffengericht verhandelt wird. Sie beginnt im November 2017 mit einem Seminar zu Geschichtsrevisionismus und Holocaustleugnung in der Gedenkstätte Buchenwald. Ein Seminar für Mitarbeiter von Justiz und Polizei. Einer der Teilnehmer: der Polizeibeamte Torsten Czuppon.

Der habe unter einer Jacke mit Reißverschluss ein Thor-Steinar-T-Shirt mit der Aufschrift "Anpassungsstörung" getragen. Die Marke gilt als Gesinnungscode rechtsextremer Gruppierungen. Das Tragen solcher Kleidung ist auf dem Gelände der Gedenkstätte verboten, das steht in der Hausordnung (pdf).

Den Organisatoren des Seminars war das aufgefallen. Sie hatten noch nachgefragt, ob Czuppon im Dienst war, als er das Seminar besuchte. Als Czuppon im Rahmen eines Disziplinarverfahrens dazu befragt wurde, stellte er Anzeige gegen die Hinweisgeber wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung (StGB §164). Diese Anzeige soll er bei sich selbst aufgegeben haben.

Verfahren wegen falscher Verdächtigung

Gegen einen der beiden Männer, die den Hinweis auf das T-Shirt gaben, wurde auch tatsächlich ein Verfahren eingeleitet - aber gleich wieder eingestellt. Stattdessen wurde nun ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung gegen Czuppon eingeleitet - und damit beginnt der zweite Akt. Wegen dieses Vorwurfs stand Czuppon im November vorigen Jahres vor der Einzelrichterin im Amtsgericht Sömmerda.

In diesem Prozess wurde dann bekannt, dass Czuppon die Anzeige nicht nur bei sich selbst erstattet, sondern auch selbst bearbeitet haben soll. Das ist nach dem Gesetz ein deutlich schwerwiegenderer Vorwurf, er heißt Verfolgung Unschuldiger (StGB § 344), und darauf steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. So ein Verbrechen darf die Einzelrichterin nicht verhandeln, und deshalb steht Czuppon jetzt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Erfurt.

Nicht alle Zeugen kamen

Dieser dritte Akt der Geschichte wird sich etwas hinziehen, denn schon am ersten Tag des Prozesses hatten sich einige Zeugen entschuldigt. Und Czuppons Verteidiger will auf keinen verzichten. Der Angeklagte selbst sagte nichts zu den Vorwürfen, gehört wurden zwei Zeugen, denen das T-Shirt des Angeklagten aufgefallen war - genau die beiden Männer, die Czuppon wegen falscher Verdächtigung angezeigt hatte.

Kundgebungsteilnehmer mit einem T-Shirt der rechtsextremen Bekleidungsmarke Thor Steinar bei einem LKW-Korso durch Berlin.
Die Bekleidungsmarke Thor Steinar ist bei Rechtsextremisten beliebt. Bildrechte: IMAGO / snapshot

Hat Czuppon wirklich so ein T-Shirt getragen?

Beiden war das T-Shirt aufgefallen, aber erst im Nachhinein sei bekannt geworden, welche Marke Czuppon da getragen hatte, so die Zeugen. Die Nachfragen des Verteidigers gingen alle in eine Richtung: hat der Angeklagte wirklich so ein T-Shirt getragen? Konnten die Zeugen das überhaupt unter der Jacke erkennen? Die waren sich da sehr sicher.

Die beiden Zeugen mussten schon oft aussagen. Einmal auch beim LKA. Er sei als Zeuge hinbestellt worden, sagte ein 36-Jähriger. Nach einem Blick in die Akte habe der Beamte festgestellt, dass der Zeuge plötzlich als Beschuldigter geführt werde.

Er sei dann ohne Aussage wieder gegangen, so der 36-Jährige. Dann habe die Staatsanwaltschaft entschieden, dass er kein Beschuldigter sei - und er habe später doch ausgesagt. Diese Situation habe er als merkwürdig empfunden, so der Zeuge.

Nächsten Donnerstag geht der Prozess mit Zeugenanhörungen weiter. Der Verteidiger hat schon angekündigt, vielleicht noch weiter als die bisher benannten Zeugen hören zu wollen.

Sollte Czuppon verurteilt werden, hat das berufliche Folgen für ihn. Bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr muss er den Polizeidienst verlassen.

MDR (csr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | Thüringen Journal | 07. Juli 2022 | 19:00 Uhr

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