Erfurt Prozess neu aufgerollt: Drogenhändler zu acht Jahren Haft verurteilt

24. Januar 2022, 17:17 Uhr

Im April 2019 soll ein damals 31-jähriger Drogenhändler auf der A71 auf Polizisten zugerast sein. Dafür und wegen anderer Straftaten wurde der Mann Ende 2019 zu neun Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil jedoch auf. Deshalb stand der Mann am Montag erneut vor dem Landgericht in Erfurt.

Das Landgericht Erfurt hat einen Drogenhändler zu acht Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der 33-jährige war vor zwei Jahren bei einer Polizeikontrolle auf der A71 im Auto auf fünf Beamte zugefahren. Die Polizisten konnten sich knapp retten. Weil der 33-Jährige vorbestraft sei und mit erheblichen Drogenmengen gehandelt habe, hatte die Staatsanwaltschaft eigentlich 8 Jahre und 6 Monate gefordert. Das Landgericht Erfurt hielt dem Angeklagten aber zu Gute, dass er in der Haft an seinem Verhalten arbeiten würde. Eine von der Verteidigung verlangte Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde vom Gericht als unzulässig zurückgewiesen.

Im November 2020 wurde der Mann wegen Drogenhandels, Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und weiterer Delikte zu insgesamt neun Jahren Haft verurteilt. Das Gericht musste noch einmal verhandeln, weil der Bundesgerichtshof das Urteil teilweise aufgehoben hatte.

Bundesgerichtshof kassiert Strafen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil auf, nachdem die Verteidigung es angegriffen hatte. Es sei nicht auszuschließen, dass der Mann die Polizisten zu spät gesehen habe und nicht mehr reagieren konnte, begründete der BGH die Entscheidung. Zudem kassierten die obersten Strafrichter eine Einzelstrafe von vier Jahren für ein Drogengeschäft mit Levomethamphetamin. Diese Droge werde nur sehr selten auf dem illegalen Markt gehandelt, es gebe deshalb keine höchstrichterlichen Feststellungen zu strafbaren Mengen, so die Begründung.

Rechtskräftig hingegen wurde eine Strafe von sieben Jahren für ein anderes Drogengeschäft sowie das Rammen verschiedener Polizeifahrzeuge beim Fluchtversuch auf der Autobahn. Das Erfurter Landgericht muss nun klären, ob es bei dieser Strafe bleibt.

Angeklagter sprang im Dunkeln von Brücke

Wochenlang hatten die Drogenfahnder 2019 das Telefon des Angeklagten abgehört. An dem besagten Tag im April 2019 wollten sie ihn festnehmen. Vor dem Tunnel Behringen auf der A71 bei Stadtilm hatte die Polizei einen künstlichen Stau erzeugt. Der Angeklagte musste anhalten. Die Fahnder kreisten ihn mit drei Autos ein. Erst, so lautete die Anklage im November 2020, soll der 31-Jährige auch die Hände gehoben - dann aber plötzlich losgefahren sein. Er rammte ein Polizeiauto, aus dem ein Beamter aussteigen wollte. Dann soll er auf dem Standstreifen durch den Tunnel gerast sein und die Schranke durchbrochen haben.

Auf seiner Flucht soll er dabei auf vier weitere Beamte zugefahren sein, die sich nur durch einen Sprung über die Leitplanke in Sicherheit bringen konnten, sagte der Staatsanwalt bei Beginn des ersten Prozesses. Hinter dem Tunnel verließen der Angeklagte und sein Beifahrer das Auto und flohen zu Fuß weiter. Weil es noch dunkel war, übersahen sie, dass sie auf einer Brücke über die Leitplanke sprangen.

Quelle: MDR(jml)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | THÜRINGEN JOURNAL | 24. Januar 2022 | 19:00 Uhr

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