Turonen steht auf einem Hoody
Die Angeklagten sollen den Neonazigruppe "Turonen" angehören. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Organisierte Kriminalität Neustart im Prozess um Neonazigruppe "Turonen" - Teilgeständnisse möglich

10. Oktober 2022, 21:47 Uhr

Zum Neuauftakt des "Turonen"-Prozesses in Erfurt haben die Verteidiger signalisiert, dass die Hauptangeklagten ein Teilgeständnis ablegen könnten. Voraussetzung: eine Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft.

Im Prozess um die Neonazigruppe "Turonen" könnten die Hauptangeklagten ein Teilgeständnis ablegen. Das deuteten ihre Verteidiger am Montag nach dem erneuten Verlesen der Anklageschrift an. Bedingung sei allerdings eine Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Dem würde sich die Kammer nicht von vornherein verschließen, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Erfurt als Reaktion darauf. Es sei aber nicht geplant, eine mögliche Verständigung unter allen Umständen zu erzwingen. Genauere Angaben zu den Vorwürfen machten die Angeklagten zum Prozessbeginn nicht.

Vorwurf: Drogenhandel im großen Stil

In dem Verfahren um die Turonen sind insgesamt neun Männer und Frauen angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Gera wirft ihnen vor, bandenmäßig Geschäfte mit Drogen gemacht zu haben. In den Jahren 2020 und 2021 soll es sich nach Angaben des Landgerichts um Betäubungsmittel im Gesamtwert von ungefähr 800.000 Euro gehandelt haben. Dazu wird einzelnen Angeklagten unter anderem auch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Erpressung, Zwangsprostitution sowie Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehörten auch scharfe Schusswaffen. 30 min
Zu den beschlagnahmten Gegenständen gehörten auch scharfe Schusswaffen. Bildrechte: MDR/Axel Hemmerling

Anklage erneut verlesen

Die Staatsanwaltschaft Gera ist in Thüringen zentral für die Verfolgung der Organisierten Kriminalität verantwortlich. Der Prozess war im Juni schon einmal begonnen worden. Er hatte im August allerdings aus formalen Gründen ausgesetzt werden müssen, da ein Angeklagter krankheitsbedingt nicht zur Verhandlung erschienen war. Damit musste nun auch die Anklage neu verlesen werden.

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MDR (cfr)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 10. Oktober 2022 | 19:00 Uhr

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