Verkehr Freie Fahrt in beide Richtungen: Mehr Einbahnstraßen in Erfurt für Radler benutzbar

03. Februar 2023, 17:06 Uhr

Radfahrer in Erfurt dürfen künftig noch mehr Einbahnstraßen in der Innenstadt in beide Richtungen nutzen. Wie die Stadt mitteilte, werden in der kommenden Woche weitere Straßen mit Schildern versehen.

Verkehrsschilder - Einbahnstraße und Radfahren in beide Richtungen erlaubt
Demnächst gibt es in Erfurt insgesamt 28 Kilometer Einbahnstraßen, die von Radfahrern in beiden Richtungen benutzt werden können. Bildrechte: imago/Horst Rudel

Die Freigabe wird für die Marstallstraße, den Klostergang, die Kronenburggasse und die Nebenfahrbahn des Juri-Gagarin-Ringes zwischen Max-Cars-Platz und Herrenbreitengasse erteilt. Auch in der Eichenstraße darf in Gegenrichtung geradelt werden.

Ziel: Radverkehr soll flüssiger werden

Ab Mitte Februar darf dann auch dort "gegen den Strom" geradelt werden. Ziel sei es, den Radverkehr flüssiger zu gestalten und damit das Radfahren in Erfurt attraktiver zu machen, erklärt Erfurts Radverkehrsbeauftragter Dirk Büschke. Insgesamt gibt es damit in Erfurt 28 Kilometer Einbahnstraßen, die von Radlern in beiden Richtungen benutzt werden dürfen.

Grundsätzlich dürfen Radfahrer nur in der vorgegebenen Richtung Einbahnstraßen benutzen. Wenn sie mit einem Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind, darf sie auch entgegen der Fahrtrichtung benutzt werden.

Damit eine Einbahnstraße für entgegenkommende Radler freigegeben werden kann, sollte sie allerdings einige Bedingungen erfüllen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit sollte bei 30 km/h liegen, die Fahrbahn sollte ausreichend breit sein und im Streckenverlauf sowie an den Kreuzungen übersichtlich.

Wer muss wem ausweichen? 

Treffen Kfz und entgegenkommendes Fahrrad in einer Einbahnstraße aufeinander und ein gefahrloses Vorbeifahren ist nicht möglich, gelten üblicherweise die in Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung definierten Grundregeln zur ständigen Vorsicht und der gegenseitigen Rücksichtnahme.

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

§ 1 Absatz 2 StVO

Verkehrsrechtsanwalt Alexander Rietesel kann keine eindeutige Regelung für diesen Fall benennen. Allerdings ist in der Praxis davon auszugehen, dass eher der Fahrradfahrer kurzzeitig in eine vorhandene Lücke ausweichen muss. Dies liegt vor allem daran, dass sich der Drahtesel deutlich leichter zur Seite manövrieren lässt. "Das Zusatzzeichen 'Radverkehr frei' sagt aus, dass mit Radverkehr in der Einbahnstraße aus der Gegenrichtung zu rechnen ist. Für die Verkehrsteilnehmer, die die Einbahnstraße in der 'richtigen' Richtung befahren, bedeutet dies, dass sie auf die Radfahrer besondere Rücksicht nehmen müssen", sagt er.

Für die Verkehrsteilnehmer, die die Einbahnstraße in der 'richtigen' Richtung befahren, bedeutet dies, dass sie auf die Radfahrer besondere Rücksicht nehmen müssen.

Alexander Rietesel Autobahnkanzlei Peter Möller

Für den Anwalt könnte die Situation aus rechtlicher Sicht aber durchaus unmissverständlich gestaltet werden. Beispielsweise, wenn für den gegenläufigen Radverkehr auf der Straße ein Radweg durch eine gestrichelte Linie aufgebracht werden würde.

   

MDR (cma/co)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 03. Februar 2023 | 15:30 Uhr

15 Kommentare

Matthi am 04.02.2023

Die E Roller haben einen Aufkleber und Haftpflichtversicherung, das könnte man auch für Fahrräder einführen. Dann gäbe es das Problem der Identifizierung nicht und sollte es zum Unfall kommen zahlt die Versicherung den Schaden unabhängig ob der Radfahrer Geld oder eine Haftpflichtversicherung hat. Das Problem die Politik muss es wollen.

Matthi am 04.02.2023

Der Gesetzgeber ist bestimmt davon ausgegangen das wenn ein Radfahrer entgegen kommt die Straße 2 Fahrspuren hat und damit ein großer Abstand gewährleistet ist. Man könnte auch sagen es gibt eine Gesetzeslücke die jetzt von den Städten ausgenutzt wird um als Fahrrad freundlich zu gelten.

DermbacherIn am 04.02.2023

Das machen FahrradfahrerInnen doch sowieso schon entgegengesetzt der Einbahnstraße zu fahren und erfahrungsgemäß noch auf Fußwegen FußgängerInnen gefährden!

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