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JustizSömmerda: Anwalt von Querdenker-Busfahrer hält Richterin für befangen

29. Juni 2022, 19:21 Uhr

von MDR THÜRINGEN

Im Prozess gegen den Querdenker und Ex-Schulbusfahrer Thomas B. in Sömmerda hat dessen Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Isabell Warmuth gestellt. Das Verfahren wurde deswegen vor dem Amtsgericht unterbrochen. Über den Antrag müssen andere Richter des Gerichts entscheiden.

Filmen wider Willen

Thomas B. muss sich unter anderem wegen Nötigung und Freiheitsberaubung verantworten. So geht es um das Filmen von Personen gegen deren Willen sowie um eine Schulbusfahrt nach Kölleda im Kreis Sömmerda im September 2020, bei der B. den Bus stoppte und die Kinder aufforderte, ihre Corona-Schutzmasken abzunehmen. Das Geschehen ist unstrittig, weil B. dabei filmte und die Aufnahme im Internet veröffentlichte.

In dem Verfahren wird über Strafbefehle und Anklageschriften verhandelt. Strafbefehle und damit verbundene Geld- oder kürzere Freiheitsstrafen können ohne Hauptverhandlung rechtskräftig werden, wenn der Beschuldigte akzeptiert. B. hat jedoch Einspruch eingelegt. Richterin Warmuth hat Anklagen und Strafbefehle in einer Hauptverhandlung zusammengefasst.

Soll Mutter vor Corona-Teststation bedrängt haben

Am Mittwoch wurde über einen Fall aus dem März 2021 verhandelt. B. soll damals an einer Corona-Teststation Passanten gefilmt haben - unter anderem eine Mutter, die ihren Sohn testen lassen wollte. Thomas B. spricht in dem Video davon, dass das Kind zu dem Test gezwungen würde und sich massiv wehren würde. Danach soll Thomas B. das Video im Internet hochgeladen haben.

Hasskommentare nach Hochladen des Videos

Als Zeugin sagte zunächst die Schwester der Kindsmutter aus. Sie sagte, der Familie gehe es schlecht, weil aufgrund massiver Verbreitung des Videos im Internet zahlreiche Hasskommentare abgegeben worden seien. Der Verteidiger von Thomas B. warf der Frau daraufhin vor, es gehe ihr gar nicht um das Wohl ihres Neffen, die Eltern hätten sich wegen Körperverletzung strafbar gemacht. Die Richterin unterbrach den Verteidiger mit der Begründung, dass dies nichts mit den eigentlichen Inhalten der Verhandlung gegen Thomas B. zu tun habe.

Befangenheitsantrag nach Hinweisen an Zeugin

Als die Mutter des Kindes als Zeugin vernommen werden sollte, wies die Richterin sie darauf hin, dass sie keine Aussage machen müsse, die sie im Falle einer Straftat selbst belasten würde. Außerdem sagte die Richterin, dass sie bei dem Corona-Test des Jungen keinen Straftatbestand sehe. Weil der Verteidiger daraufhin den Befangenheitsantrag stellte, wurde die Zeugin nicht weiter gehört. Der Prozess soll am 13. Juli fortgesetzt werden.

Sympathisanten ignorierten Regeln des Gerichts

Zu dem vierten Prozesstag waren wieder mehr als ein Dutzend Sympathisanten von Thomas B. anwesend, die sich teilweise nicht an die Regeln des Gerichts hielten. Beispielsweise kamen sie dem Richtertisch zu nahe, als die Richterin ein Video zeigte.

MDR (caf)

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Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 29. Juni 2022 | 19:00 Uhr

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