Gebietsreform Weimar klagt gegen das Vorschaltgesetz

14. Februar 2017, 17:06 Uhr

Die Stadt Weimar will ihre Kreisfreiheit im Zuge der Gebietsreform nicht verlieren. Nach zahlreichen Landkreisen hat sie als erste Stadt Beschwerde beim Thüringer Verfassungsgericht eingereicht.

Die Stadt Weimar hat Verfassungsbeschwerde gegen das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform eingelegt. Nach Angaben der Stadt wurde die Klage gegen das im Sommer 2016 beschlossene Gesetz am Dienstag am Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht. Weimar wendet sich mit der Beschwerde gegen den drohenden Verlust der Kreisfreiheit. Zukünftig müssen Städte mindestens 100.000 Einwohner haben, um kreisfrei zu bleiben. Weimar hat rund 65.000 Einwohner.

Gesetz ignoriere kulturelle Weltgeltung Weimars

Oberbürgermeister Stefan Wolf sowie Ex-Innenminister Richard Dewes und Verfassungsrichter Michael Brenner stellten die Beschwerdeschrift am Dienstag vor. Kerninhalt: Das Vorschaltgesetz verletze die kommunale Selbstverwaltung und ignoriere die historische und kulturelle Weltgeltung Weimars. Die Mindesteinwohnerzahl von 100.000 für kreisfreie Städte sei zudem durch keine Fakten belegt. Richard Dewes, Prozessbevollmächtigter der Stadt, nannte das Vorschaltgesetz handwerklich schlecht gemacht. Die Landesregierung sei gut beraten, das Ganze zu überdenken, sagte er auch in Richtung seines Nachfolgers und SPD-Parteifreundes Holger Poppenhäger.

Oberbürgermeister Stefan Wolf sagte, vieles spreche dafür, dass Weimar kreisfrei bleibe: Weimars internationale Bedeutung, eine leistungsfähige Verwaltung und ein genehmigter Haushalt. Auch der zweite Prozessbevollmächtigte der Stadt, Michael Brenner, äußerte sich überzeugt, dass das Thüringer Verfassungsgericht der Landesregierung ihre Grenzen aufzeigen werde. Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung dürfe nicht verletzt werden.

Bisher 14 Klagen rund um Gebietsreform

Momentan sind 14 Klagen rund um die Gebietsreform beim Verfassungsgericht eingegangen. Weimar ist die erste Stadt, die mit einer sogenannten Kommunalverfassungsbeschwerde das Verfassungsgericht angerufen hat. Bisher legten vor allem Landkreise, beziehungsweise deren Landräte, Verfassungsbeschwerde ein. Bei den weiteren Klagen der CDU-Landtagsfraktion sowie des CDU-Innenpolitikers Jörg Geibert geht es um das Vorschaltgesetz und das parlamentarische Verfahren bis zu seiner Verabschiedung. Die Landesregierung dagegen hat eine Überprüfung des Volksbegehrens gegen die Gebietsreform verlangt.

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