Ein Polizeiauto steht vor dem Amtsgericht Weimar
Das Amtsgericht in Weimar. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Michael Reichel

Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung Nach "Masken-Beschluss" von Weimarer Richter: Erneut Polizei-Durchsuchungen

29. Juni 2021, 19:17 Uhr

Im Zuge der Ermittlungen gegen einen Amtsrichter aus Weimar wurden am Dienstag auch in Thüringen Büros und Wohnungen durchsucht. Hintergrund ist sein umstrittener "Masken-Beschluss", der inzwischen aufgehoben wurde. Bereits Ende April hatte es in Zusammenhang mit den Ermittlungen eine Polizei-Durchsuchung gegeben. Dem Amtsrichter wird Rechtsbeugung vorgeworfen.

Im Ermittlungsverfahren gegen einen Weimarer Amtsrichter wegen Rechtsbeugung haben die Ermittler am Dienstag Wohn- und Diensträume von Zeugen durchsucht. Wie die Staatsanwaltschaft Erfurt mitteilte, wurden insgesamt 14 Durchsuchungsbeschlüsse in Thüringen, Bayern und Sachsen-Anhalt vollstreckt. Den Angaben nach untersuchten die Ermittler neben den privat und dienstlich genutzten Räumen des Amtsrichters diesmal auch Dienst- und Wohnanschriften von insgesamt acht Zeugen. Gegen diese bestehe kein Tatverdacht, so die Staatsanwaltschaft.

Mit den Durchsuchungen sollten Beweise gesichert werden, die die Kommunikation zwischen dem beschuldigten Richter und verschiedenen Zeugen dokumentieren. Nach Angaben der Partei "Die Basis" auf Facebook soll es sich bei den durchsuchten Zeugen unter anderem um Uli Masuth und Ulrike Kämmerer handeln, die Thüringer Spitzenkandidaten der Partei für die Bundestagswahl. Außerdem soll demnach auch bei einem Richterkollegen, einer im Verfahren beteiligte Anwältin sowie bei deren Lebensgefährten durchsucht worden sein.

Bereits am 26. April waren Privatwohnung und Büro des Amtsrichters durchsucht und sein Handy beschlagnahmt worden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten die Ermittler damals aber nur einen Teil der gesuchten Beweismittel gefunden.

Urteil des Amtsrichters bereits aufgehoben

Der Amtsrichter hatte am 8. April 2021 mit einer einstweiligen Anordnung die Maskenpflicht an zwei Schulen aufgehoben. Der Amtsrichter hob die Maskenpflicht im Unterricht für diese beiden Schüler und für sämtliche Mitschüler in allen Klassen dieser Schulen auf. Geklagt hatte eine Mutter zweier Schüler an diesen Schulen. Sie sah durch die Infektionsschutzregeln das Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Thüringer Oberlandesgericht erklärte den Beschluss des Amtsrichters später für ungültig. Dem Gericht zufolge habe der Richter seine Zuständigkeit überschritten. Demnach dürfen nur Verwaltungsgerichte das Handeln von Behörden - und damit auch die Corona-Infektionsschutzregeln des Ministeriums - juristisch überprüfen.

Die Erfurter Staatsanwaltschaft ermittelt nach mehreren Strafanzeigen gegen den Amtsrichter wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung. Sie prüft ob er sich willkürlich für zuständig erklärt hat. Außerdem steht der Verdacht von unzulässigen Absprachen im Raum.

Quelle: MDR THÜRINGEN/the, AFP

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 29. Juni 2021 | 22:00 Uhr

Mehr aus der Region Weimar - Apolda - Naumburg

Mehr aus Thüringen