Das Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar im Mai 2020.
Es brodelt am Weimarer Hufeland-Klinikum: die Diakonie ist gegen einen Streikaufruf der Gewerkschaft Verdi vorgegangen. Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Arbeitskampf Gewerkschaft sagt Streik am Klinikum Weimar ab

31. Juli 2024, 21:20 Uhr

Darf Verdi zu einem Streik an einem Krankenhaus mit christlichem Träger aufrufen? Die Evangelische Kirche, Diakonie und Klinik sagen Nein und sind vors Arbeitsgericht gezogen.

Die Gewerkschaft Verdi hat einen für Donnerstag geplanten Warnstreik am Klinikum Weimar abgesagt. Hintergrund ist ein laufendes Gerichtsverfahren, teilte ein Gewerkschaftssprecher am Mittwochabend mit. Bisher gebe es keine rechtskräftige Entscheidung zu dem geplanten Warnstreik.

Die Gewerkschaft kritisiert, dass das Arbeitsgericht Erfurt die mündliche Verhandlung zum Eilverfahren auf einen Termin nach dem geplanten Ausstand angesetzt habe. "Dieses Verfahren haben wir so noch nicht erlebt", sagt Verdi-Landesfachbereichsleiter Bernd Becker. 

Streiks in kirchlichen Einrichtungen?

Die Evangelische Kirche Mitteldeutschland, die Diakonie Mitteldeutschland und das Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar hatten beim Arbeitsgericht Erfurt eine einstweilige Verfügung gegen den Warnstreik-Aufruf eingereicht. Die wiederholten Streikandrohungen widersprächen dem verfassungsgemäßen Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung der kirchlichen Verbände.

Das evangelische Krankenhaus sei nicht befugt, in Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft einzutreten. Begründet wird der Schritt mit dem Kirchenrecht und dem sogenannten Dritten Weg. Demnach sind Streiks in kirchlichen Einrichtungen nicht zulässig. Vergangenen Freitag hatte Verdi trotz der eingereichten Unterlassungsklage die Beschäftigten zu einem ganztägigen Warnstreik am 1. August aufgerufen.

Zum Aufklappen: Was der Dritte Weg im Arbeitsrecht?

Das Grundgesetz garantiert den Kirchen das Recht auf Selbstorganisation im Arbeitsrecht. Die Kirchen haben sich für den umstrittenen sogenannten Dritten Weg entschieden, bei dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich als eine Dienstgemeinschaft verstehen und zum Beispiel Löhne in einer paritätisch besetzten Kommission aushandeln.

Quelle: Deutschlandfunk

Die Klinikmitarbeiter fordern seit Monaten mehr Geld und Mitspracherecht. Laut Verdi liegen die Löhne zum Teil erheblich unter den Tarifen des öffentlichen Dienstes. Landeskirche und Diakonie versuchen derzeit, zukünftig jegliche Art von Arbeitskampf am Weimarer Klinikum juristisch zu unterbinden.

MDR, dpa (soh/cfr/sar)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 31. Juli 2024 | 11:30 Uhr

101 Kommentare

JanoschausLE- vor 24 Wochen

KGZ,
in den Gewerkschaftsbeitragen ist überall die Arbeitsrechtsschutz mit enthalten. Millionen Mitglieder haben in der Geschichte schon davon profitiert. Zumal Gewerkschaften Anwälte unter Vertrag haben,da achten sie drauf,die auch Ahnung vom Fach haben. Ich habe in 30 Jahren mich in 10 von den 11 Fällen mit Hilfe der gewerkschaftlichen Fachanwalte durchgesetzt. Andere Kollegen,Nichtgewerkschafter,haben irgendwelche Anwälte zugeteilt bekommen von ihren Versicherungen,mit wenig Erfolg. Übrigens,Gehaltserhöhungen bei Tarifverträgen setzen Gewerkschaften durch,keine Politiker. Vor der Wende sicher viel erfolgreicher.GdL,IG Metall,setzen Erhöhungen durch,die Arbeitnehmer selbst allein beim Arbeitgeber nie durchsetzen könnte. Bei Verhandlungen hierzu zahlt KEINE private Versicherung nen Anwalt. Dass sie als wahrscheinlich Arbeitgeber Gewerkschaften verteufeln,mit ironischem Grinsen ,kann man verstehen.

THOMAS H vor 24 Wochen

Die Behauptung mit der weiten Entfernung der Einkommen vom Mindestlohn kommt von Ihnen @Lumberjack und somit sind Sie m. M. n. in der Beweispflicht und nicht Journalisten.

Ihre Kommentare suggerieren, daß Sie genau über die Abläufe und Gegebenheiten des Weimarer Klinikums informiert und somit in der Lage sind, konkrete Angaben, auch über die Einkommensentfernung zum Mindestlohn, zu machen.

Wenn nicht, ist das von Ihnen geschriebene alles, passend zum Wetter, nur heiße Luft.

emlo vor 24 Wochen

Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube, dass in meinem Arbeitsvertrag Bezug auf den (Mantel-)Tarifvertrag genommen wird. Für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer wäre ja sonst nicht klar, ob der Tarifvertrag (so vorhanden) für sie gilt oder nicht.
Im hier vorliegenden Fall kann das aber durchaus wieder anders sein. Da kenne ich mich nicht aus.

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