GerichtsurteilCorona-Ausgangssperre in Thüringen war verfassungswidrig
Das Thüringer Verfassungsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass das Ausgangsverbot für Ungeimpfte während der Corona-Pandemie verfassungswidrig gewesen ist. Geklagt hatte die AfD. Trotz des Urteils gilt der Großteil der sonstigen Regeln als rechtmäßig.
Die nächtlichen Ausgangssperren in Thüringen während der Corona-Pandemie Anfang 2022 sind verfassungswidrig gewesen. Das entschied das Thüringer Verfassungsgericht am Mittwoch in Weimar. Betroffen von diesem, am 21 Januar verlängerten, Ausgangsverbot waren Menschen, die weder geimpft noch von einer Infektion genesen waren.
Nach Angaben der Verfassungsrichter wurde die entsprechende Verlängerung der Corona-Verordnung von der Landesregierung nicht ausreichend begründet. Die damalige Ausgangsbeschränkung habe gravierend in Grundrechte eingegriffen, unter anderem in das auf körperliche Bewegungsfreiheit.
Das Urteil beziehe sich nur auf den Geltungszeitraum der Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Verordnung hatte eine bereits seit dem 24. November 2021 bestehende Corona-Verordnung verlängert, die als "Teil-Lockdown" bekannt wurde.
zum Aufklappen: Das galt im Teil-Lockdown vom November 2021
So durften sich nur bis zu zehn Menschen aus höchstens zwei Haushalten in der Öffentlichkeit treffen. Weihnachtsmärkte wurden verboten, Schwimmhallen, Bars und Diskotheken mussten schließen. In der Gastronomie galt eine Sperrstunde ab 22 Uhr. Im Einzelhandel wurde 2G zur Pflicht.
Für diejenigen, die weder geimpft noch von einer Covid-19-Erkrankung genesen waren, galt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr.
Als Begründung wurde der extrem hohe Inzidenzwert in Thüringen herangezogen. Er lag am 23. November 2021 laut RKI bei 685,3 – nur in Sachsen war der Wert mit 969,9 noch höher.
Gericht verurteilt lediglich Bruchteil der Thüringer Corona-Regeln
Geklagt hatte in dem Verfahren die AfD-Landtagsfraktion. Sie wollte mit dem sogenannten Normenkontrollantrag auch viele weitere Vorschriften der Corona-Verordnung vom Januar 2022 überprüfen lassen. In diesen Punkten wurde der Antrag aber von den Verfassungsrichtern als unzulässig verworfen. Die Klage der AfD war daher nach Angaben des Verfassungsgerichtes nur zu einem kleinen Teil erfolgreich.
Dadurch sieht sich das Thüringer Gesundheitsministerium in seinem Handeln während der Pandemie größtenteils bestätigt. Staatssekretärin Ines Feierabend sagte MDR THÜRINGEN, das Gericht habe die Corona-Regeln zu 90 Prozent als rechtmäßig eingestuft, lediglich zu zehn Prozent nicht. Feierabend räumte ein, dass die damalige Corona-Verordnung nicht ausreichend begründet gewesen sei. Daraus könne das Ministerium für künftige Verordnungen lernen. Aber die grundsätzliche Herangehensweise, mit den Corona-Auflagen Menschen zu schützen, habe das Verfassungsgericht bestätigt.
FDP fordert Pandemie-Aufarbeitung
Ringo Mühlmann, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, sprach dagegen von einem Punktsieg. Es sei einmal mehr gelungen, der Landesregierung politisch inkorrektes Handeln nachzuweisen. Aus seiner Sicht ist die damalige Corona-Verordnung eine - so wörtlich - Sauerei gewesen, sagte Mühlmann MDR THÜRINGEN.
FDP-Gruppenchef Thomas Kemmerich sagte, nach dem Urteil müssten jetzt die Corona-Regeln politisch und transparent aufgearbeitet werden. Nur dann könne es gelingen, die tiefen Risse zu heilen, die seit den Lockdowns durch die Gesellschaft gingen.
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MDR (ost)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 26. Juni 2024 | 19:00 Uhr