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Das Amtsgericht in Weimar. (Archivfoto) Bildrechte: imago/Steve Bauerschmidt

JustizOLG hebt Amtsrichter-Beschluss aus Weimar zu Maskenpflicht an Schulen auf

19. Mai 2021, 11:35 Uhr

Im April hatte ein Amtsrichter verfügt, dass Kinder an zwei Weimarer Schulen keine Masken tragen müssen. Diesen Beschluss hob das Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag auf. Der Richter sei dafür nicht zuständig gewesen.

von MDR THÜRINGEN

Der umstrittene Beschluss eines Weimarer Amtsrichters zur Maskenpflicht im Schulunterricht ist aufgehoben. Das Thüringer Oberlandesgericht gab einer Beschwerde des Bildungsministeriums statt und stellte das Verfahren zugleich ein. In einer Pressemitteilung des Gerichts vom Mittwoch heißt es, es sei unzulässig, vor ordentlichen Gerichten wie einem Amtsgericht gegen die Corona-Infektionsschutzregeln des Ministeriums zu klagen.

Keine rechtliche Grundlage für Kindswohlgefährdung

Der Amtsrichter hätte zunächst prüfen müssen, ob er in der Sache zuständig ist. Ein Familiengericht habe aber nicht die Kompetenz, das Handeln von Behörden juristisch zu überprüfen. Das obliege allein Verwaltungsgerichten. Es bestehe ferner keine rechtliche Grundlage dafür, eine Kindwohlgefährdung anzunehmen, wie es der Jurist aus Weimar getan habe. Der entsprechende Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch könne nicht herangezogen werden, weil Behörden und sonstige Träger staatlicher Gewalt keine "Dritte" im Sinne dieser Vorschrift seien.

Mutter klagte vor Amtsgericht

Der Amtsrichter hatte im April verfügt, dass an zwei Weimarer Schulen die Corona-Infektionsschutzregeln des Bildungsministeriums nicht länger angewendet werden dürfen. Dazu gehören die Maskenpflicht im Unterricht, Abstandsregeln und Schnelltests. Geklagt hatte eine Mutter zweier Schüler an diesen Schulen. Sie sah durch die Infektionsschutzregeln das Wohl ihrer Kinder gefährdet. Der Amtsrichter hob die Maskenpflicht im Unterricht für diese beiden Schüler und für sämtliche Mitschüler in allen Klassen dieser Schulen auf. Dies sah das Bildungsministerium als nicht rechtens an. Der Beschluss gelte nur für die Söhne der Klägerin.

Die Weimarer Mutter zog in der Sache auch vor das Verwaltungsgericht Weimar, wo sie zusammen mit anderen Klägern gegen die Maskenpflicht an Schulen scheiterte. Die Verwaltungsrichter wiesen die Eilanträge dieser Kläger allesamt zurück. Ferner bezeichneten diese Richter den Beschluss ihres Kollegen am Amtsgericht als offensichtlich rechtswidrig. Der Familienrichter habe keine Befugnis, Anordnungen gegenüber Behörden oder Vertretern als Träger öffentlicher Gewalt zu treffen. Zuständig seien allein Verwaltungsgerichte.

Beschluss blieb zunächst in Kraft

Der Beschluss des Amtsrichters blieb dennoch in Kraft, weil er nur von einem ordentlichen Gericht aufgehoben werden konnte. Verwaltungsgerichte zählen zu den Fachgerichten. Mit seinem Beschluss bestätigt das Oberlandesgericht die Rechtsauffassung des Weimarer Verwaltungsgerichts. Der Beschluss des Oberlandesgerichts gilt nur für das Verfahren der zunächst erfolgreichen Klägerin. Der Amtsrichter hat weitere Klagen gegen die Infektionsschutzregeln zugelassen, in denen er noch keine Entscheidung getroffen hat. Das Oberlandesgericht ließ wegen der grundsätzlichen Beschwerde des Falls eine Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof zu. Gegen den Amtsrichter hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung eröffnet. Seine Privatwohnung und sein Büro wurden durchsucht, sein Handy beschlagnahmt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Quelle: MDR THÜRINGEN/jml

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 19. Mai 2021 | 12:00 Uhr