KommunalwahlNeutralitätspflicht verletzt? Vorwürfe gegen Weimarer OB
Kurz vor der Stichwahl um einen Ortsteilbürgermeister-Posten bei Weimar wird dem OB der Stadt, Peter Kleine, vorgeworfen, seine Neutralitätspflicht verletzt zu haben. Hintergrund ist seine Unterstützung einer Kandidatin.
Wenige Tage vor der Stichwahl der neuen Ortsteilbürgermeisterin in Legefeld/Holzdorf gibt es Kritik am Oberbürgermeister der Stadt Weimar, Peter Kleine (pl). Der unterstützt offenbar die Kandidatur von Martina Schenk, die für das Bürgerbündnis Weimarwerk antritt. Auf Flyern und in sozialen Netzwerken ist Kleine gemeinsam mit Schenk zu sehen und spricht als Privatperson eine Wahlempfehlung aus.
In einem offenen Brief beschwert sich nun die Familie der Gegenkandidatin Petra Seidel und wirft dem OB eine Verletzung seiner Neutralitätspflicht vor. Thomas Haubold von der Kommunalaufsicht im Weimarer Land verweist auf Anfrage von MDR THÜRINGEN darauf, dass die Neutralitätspflicht vor allem dann gilt, wenn sich eine Person in ihrer Funktion als Amtsträger, nicht als Privatperson äußert - beispielsweise in einem Beitrag im Amtsblatt.
Kommunalaufsicht hält Vorwürfe für unbegründet
Laut Haubold ist immer eine Betrachtung des Einzelfalls erforderlich. Dennoch sind Personen in einem öffentlichen Amt in der Zeit vor den Wahlen zu Neutralität verpflichtet. Laut Gesetz dürfen sie in ihrer Funktion keine Wahlwerbung betreiben.
Oberbürgermeister Peter Kleine (pl) ließ aus dem Krankenstand mitteilen, dass der Flyer für Martina Schenk ohne seine Rücksprache erstellt worden sei. Leider sei dort unachtsamerweise die Amtsbezeichnung als reiner Titel interpretiert und verwendet worden. Er bedaure die Irritationen.
Peter Kleine ist im ersten Wahlgang der Kommunalwahl Ende Mai in seinem Amt als OB der Stadt Weimar bestätigt worden.
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MDR (cma,ost)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Johannes und der Morgenhahn | 05. Juni 2024 | 07:00 Uhr
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