Angriff auf Journalisten Fretterode-Prozess: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Urteile ein
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16. September 2022, 16:43 Uhr
Einen Tag nach den Urteilen im Prozess um einen gewaltsamen Angriff auf Journalisten in Fretterode im Eichsfeld hat die Staatsanwaltschaft am Freitag Anträge auf Revision eingereicht. Das Urteil soll vom Bundesgerichtshof in höherer Instanz geprüft werden.
- Die Staatsanwaltschaft legt Revision gegen die Urteile im Fretterode-Prozess ein.
- Das verhängte Strafmaß liegt unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
- Nach dem Urteil hatten sich Nebenklage, Thüringer Politiker und Deutscher Journalistenverband empört gezeigt.
Das Urteil zum Überfall auf zwei Journalisten in Fretterode im Eichsfeld soll vom Bundesgerichtshof überprüft werden. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben von Staatsanwalt Benedikt Ballhausen am Freitag Revision gegen das Urteil des Mühlhäuser Landgerichts vom Donnerstag eingelegt.
Staatsanwaltschaft: Zweifel am Urteilstenor und Strafmaß
Die Staatsanwaltschaft habe Zweifel am Urteilstenor und demzufolge am Strafmaß. Auch seien die politischen Motive der 23 und 28 Jahre alten Angeklagten aus der rechtsextremen Szene nicht berücksichtigt worden. Die Staatsanwaltschaft sei der Überzeugung, dass die Kamera der beiden Geschädigten von den Angeklagten weggenommen wurde und sie deshalb auch wegen gemeinschaftlich schweren Raubes zu verurteilen sind.
Fretterode-Prozess: Urteil unter Forderung der Staatsanwaltschaft
Der Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und vier Monate Haft für den 28-Jährigen und ein Jahr und neun Monate Haft auf Bewährung für den 23-Jährigen gefordert. Den Mühlhäuser Richtern fehlten die Beweise für einen Raub oder Diebstahl. Sie hatten die Angeklagten wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 28-Jährige erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung. Der jüngere der beiden rechtsextremen Angeklagten muss 200 Arbeitsstunden leisten. Er ist nach Jugendstrafrecht verurteilt worden.
Strafmaß löst Empörung aus - Nebenklage kündigt Revisionsanträge an
Das Strafmaß von einem Jahr Haft auf Bewährung und 200 Sozialstunden hatte insbesondere bei der Nebenklage, aber auch bei Journalistenverband und Landespolitikern Empörung ausgelöst. Die Anwälte der beiden Angegriffenen hatten ebenfalls Revisionsanträge angekündigt. Dafür haben sie eine Woche Zeit.
MDR (ls)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. September 2022 | 11:00 Uhr