Landgericht Mühlhausen 600 Euro Strafe für Fischwilderei: Verurteilter zieht Berufung zurück

24. August 2022, 19:01 Uhr

Ein 24-Jähriger aus dem Kyffhäuserkreis muss wegen Fischwilderei 600 Euro Strafe zahlen. Der sechsfach Vorbestrafte hat am Mittwoch vor dem Landgericht Mühlhausen seine Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Sondershausen zurückgenommen. Zuvor hatte ihm die zuständige Richterin erklärt, dass er kein milderes Urteil zu erwarten habe.

Der Verteidiger hatte vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen. Dies kommt laut Berufungskammer aber nicht infrage. Der Angeklagte habe die Tat am Teich in Rockensußra im Kyffhäuserkreis begangen, wobei er zweifach unter Bewährungsauflagen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stand.

Verurteilter trägt Prozesskosten

Der 24-Jährige will aus Langeweile mit einer Freundin im April 2020 zwei Angelruten am Teich ausgelegt haben. Drei Mitglieder des örtlichen Anglervereins hatten das Duo erwischt, bevor die beiden einen Fisch fangen konnten. Knapp ein Jahr später hatte das Amtsgericht Sondershausen den geständigen Mann zu 600 Euro Strafe verurteilt.

Dahinter verbergen sich 30 Tagessätze zu je 20 Euro. Das Verfahren gegen die Freundin war damals wegen geringer Schuld eingestellt worden. Laut Urteil hatten sie keine Angelberechtigung. Der Verurteilte muss nun auch die Kosten für beide Prozesse bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

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MDR (cg,jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 24. August 2022 | 19:00 Uhr

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