Nordhausen OB Buchmann kehrt ins Rathaus zurück - Landkreis geht weiter gegen ihn vor

02. August 2023, 17:06 Uhr

Nordhausens suspendierter Oberbürgermeister Kai Buchmann hat sein Amt wieder angetreten. Nach Monaten ist er am Mittwoch erstmals wieder ins Rathaus gegangen. Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte die Dienstenthebung ausgesetzt.

Der Landkreis Nordhausen will trotz Gerichtsentscheid das Disziplinarverfahren gegen Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (parteilos) fortsetzen. Das Landratsamt teilte am Mittwoch schriftlich mit, die Ermittlungen seien zwar ins Stocken geraten, doch es gebe neue Daten, die derzeit ausgewertet würden. Das Verwaltungsgericht habe in seiner Mitteilung wichtige Hinweise für den weiteren Verlauf des Disziplinarverfahrens gegeben.

Am Dienstagabend hatte das zuständige Verwaltungsgericht Meiningen die Suspendierung Buchmanns gekippt. In der Begründung hieß es, dass die dem Oberbürgermeister vorgeworfenen Verhaltensweisen "in der Gesamtschau die Schwelle eines Dienstvergehens" erreichten, jedoch nicht so schwerwiegend seien, um die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu rechtfertigen. Zwar ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig, dennoch kann Buchmann dem Gericht zufolge sein Amt wieder aufnehmen.

Gericht: Bewertung der Vorwürfe nicht möglich

Das Landratsamt hatte Buchmann Ende März suspendiert. Dem 47-Jährigen werden 14 Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen. Unter anderem geht es um mutmaßliches Mobbing gegen Bürgermeisterin Alexandra Rieger (SPD). Allein fünf Dienstpflichtverletzungen beziehen sich auf den Bau eines Supermarktes in der Nachbargemeinde Harztor. Buchmann hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und war wegen seiner Suspendierung vor Gericht gezogen.

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Mitteilung zum Urteil deutlich gemacht, dass sich eine gerichtliche Prüfung weiterer Vorwürfe als schwierig bis unmöglich erwiesen habe. So habe die zuständige Aufsichtsbehörde des Landkreises, also die Disziplinar- und Rechtsaufsichtsbehörde, es bislang in Teilen versäumt, erforderliche Ermittlungen durchzuführen, so das Gericht. Dadurch sei eine angemessene Bewertung der Vorwürfe durch das Gericht nicht möglich.

Das Landratsamt wiederum ist der Auffassung, dass die Ermittlungsarbeit noch nicht abgeschlossen sei. Der Vorwurf: Mitarbeiter der Stadtverwaltung Nordhausen hätten die Ermittlungsarbeit des Landkreises als zuständige Disziplinar- und Rechtsaufsichtsbehörde "erheblich erschwert", hieß es. Die Landkreisverwaltung will nun in der Frist von zwei Wochen entscheiden, ob sie gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel einlegen wird.

Buchmann betritt wieder Rathaus

Bei Buchmann kam die Entscheidung des Gerichts erst am Dienstagabend an. Nach Monaten ging er am Mittwochnachmittag erstmals wieder ins Rathaus und betrat sein Büro. Trotz seines juristischen Erfolgs vor Gericht zeigte er sich demütig. Er wolle aus seinen Fehlern lernen. Die Richter hatten seinen Führungsstil deutlich kritisiert.

In der Stadt Nordhausen wird am 10. September ein neuer Bürgermeister gewählt. Neben Amtsinhaber Buchmann will auch Bürgermeisterin Rieger ins Rathaus einziehen.

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Update: Am 24. September wurde Kai Buchmann (pl) erneut zum Oberbürgermeister von Nordhausen gewählt. Er setzte sich gegen den AfD-Kandidaten durch, der im ersten Wahlgang noch deutlich vorn gelegen hatte.

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MDR/dpa (ak/sar)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 02. August 2023 | 19:00 Uhr

6 Kommentare

Elvira am 03.08.2023

Prima und ich freue mich sehr das Kai Buchmann wieder im Rathaus sitzt. Ein fähiger Mann der sich nicht unterkriegen lässt. Es ist einfach nur traurig und auch lächerlich wie sich Erwachsene Menschen streiten können. Viele kommen aus dem Kindergartenalter nicht heraus. Klugheit erlangt man nicht durch Beziehungen. Kai weiter so und alles GUTE!!!

Echternordhaeuser am 03.08.2023

Ein sehr ausgewogener Bericht, nach langer Zeit, wo leider eher pro des Nordhäuser OB berichtet wurde.

Es wäre meiner alten Heimat zu wünschen, daß die Querelen nicht weiter öffentlich und auf Kosten der Allgemeinheit ausgtragen werden und daß Ruhe einkehrt.

Jan Will am 03.08.2023

@Tamico Das sehe ich anders, Rechtsstreitigkeiten sollten meiner Meinung nach immer überwiegend von der Allgemeinheit bezahlt werden.
Denn es ist ein Unding, dass Recht bekommen in Deutschland meist vom Geldbeutel abhängt.

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