JustizMühlhausen: Prozess um nicht genehmigte Corona-Proteste
Am Amtsgericht Mühlhausen muss sich ein 53-jähriger Mann wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, unangemeldete Proteste gegen die Corona-Maßnahmen angeleitet zu haben.
Vor dem Amtsgericht Mühlhausen muss sich seit Donnerstag ein Mann wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz verantworten. Der 53-Jährige soll als faktischer Versammlungsleiter zweier nicht genehmigter "Hygienespaziergänge" im November 2020 und im März 2021 gegen die Auflagen verstoßen haben.
Beschuldigter bestreitet Vorwürfe
Verhandelt wird über einen Strafbefehl in Höhe von 3.000 Euro. Der Mann hatte dagegen Einspruch eingelegt. Die Vorwürfe bestreitet er. Vor Gericht gab der 53-Jährige an, wie viele andere zu den Protesten aufgerufen und daran teilgenommen zu haben. Er sei aber nie Versammlungsleiter gewesen. Laut Strafbefehl soll er bei Facebook zu den nicht genehmigten Versammlungen aufgerufen, sie geleitet und auch beendet haben.
Weil der als Zeuge geladene Mitarbeiter des Landratsamtes nicht alle Fragen beantworten konnte, muss nun noch ein regelmäßig beteiligter Polizist befragt werden. Der nächste Prozesstermin ist im September; eine gesetzlich vorgeschriebene Fortsetzung innerhalb von drei Wochen war laut Gericht mangels freier Termine nicht möglich.
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MDR(cfr)
Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 31. März 2022 | 17:30 Uhr