Prozessbeteiligte im Gerichtssaal
Im Fretterode-Prozess wird ein Angriff auf Journalisten verhandelt - mutmaßlich mit der Absicht Bildmaterial zu entwenden. (Archivbild) Bildrechte: MDR/Claudia Götze

Journalisten angegriffen Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen im Fretterode-Prozess

25. August 2022, 16:42 Uhr

Im Prozess um einen Angriff auf Journalisten im nordthüringischen Fretterode hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen für beide Angeklagte gefordert. Das Urteil für den Prozess am Landgericht Mühlhausen wird für den 7. September erwartet. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete den Vorfall als "Angriff auf die freie Presse" aus "menschenfeindlichen Motiven".

Die Staatsanwaltschaft hat im Fretterode-Prozess wegen des Überfalls auf Journalisten aus Niedersachsen Gefängnisstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Bei den Männern handele es sich um Personen mit engen Verbindungen zum Rechtsextremismus, die im April 2018 aus menschenfeindlichen Motiven die beiden Journalisten aus Göttingen angegriffen und schwer verletzt hätten, sagte ein Vertreter der Staatsanwaltschaft am Donnerstag in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Mühlhausen. "Es war kein gewöhnlicher Raubüberfall, sondern ein politisch motivierter Raubüberfall."

Staatsanwaltschaft: Angriff auf Freie Presse

Laut Staatsanwaltschaft handelt es sich um einen "Angriff auf die freie Presse". Die Angeklagten hätten gewusst, dass vor dem Anwesen in Fretterode Bilder gemacht wurden. Ihr Tatplan sei gewesen, den Fotoapparat wegzunehmen und das Bildmaterial zu sichern. Deshalb sei es zur Verfolgungsjagd und zur anschließenden Attacke mit Schraubenschlüssel, Messer und Baseballschläger gekommen. Dabei sind die beiden geschädigten Journalisten am Kopf und am Oberschenkel schwer verletzt worden.

Bewährung für zur Tatzeit Heranwachsenden gefordert

Da einer der beiden Angeklagten zur Tatzeit noch ein Heranwachsender war, soll gegen ihn nach dem Willen der Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verhängt werden. Sie solle für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem solle der Angeklagte zur Zahlung von 2.000 Euro an die Organisation Reporter ohne Grenzen verurteilt werden.

Für den zweiten, zur Tatzeit bereits erwachsenen Angeklagten plädierte die Staatsanwaltschaft auf eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten. Eine Strafe in dieser Höhe könnte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Tat hatte sich in der Region Fretterode in Nordthüringen ereignet.

Der Prozess wird am Donnerstag mit dem Plädoyer der Nebenklage fortgesetzt; in der kommenden Woche plädieren die Verteidiger. Das Urteil soll am 15. September verkündet werden.

MDR (cg,ls), dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 25. August 2022 | 13:30 Uhr

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