Nordthüringen Wahl in Niederdorla muss wiederholt werden
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17. September 2024, 14:14 Uhr
In Niederdorla im Unstrut-Hainich-Kreis muss die Ortschaftsbürgermeisterwahl wiederholt werden. Die Gründe sind mehrere formale Fehler vor und nach der Wahl und ein Ergebnis mit zahlreichen Stimmen für andere Personen.
In Niederdorla im Unstrut-Hainich-Kreis muss die Ortschaftsbürgermeisterwahl wiederholt werden. Wie Andreas Vockrodt von der Kommunalaufsicht sagte, gab es vor und nach der Wahl Ende Mai 2024 mehrere Fehler.
Sowohl die Bekanntmachung der Wahl vorab als auch die Information über das Ergebnis sei nicht wie vorgeschrieben im Amtsblatt "Vogtei-Echo" geschehen, sondern lediglich als Aushang in Niederdorla.
Gewählte Ortschaftsbürgermeisterin bleibt vorläufig im Amt
Vockrodt fügte hinzu, bis Mitte Oktober könne die Entscheidung der Kommunalaufsicht angefochten werden. Die gewählte Ortschaftsbürgermeisterin Jana Fett von der Bürgerliste Niederdorla bleibt vorläufig im Amt. Sie war die einzige Bewerberin und hatte fast 73 Prozent der Stimmen erreicht. Die übrigen Stimmen entfielen auf Personen, die nicht kandidiert hatten, aber von Wählern auf den Wahlzettel geschrieben wurden. Das ist laut § 24 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes bei einem oder keinem Kandidaten einer Bürgermeisterwahl möglich.
Vockrodt geht davon aus, dass die Neuwahl erst im nächsten Jahr stattfindet. Denkbar sei auch, den Termin mit der Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Vogtei-Gemeinde im März zusammenzulegen.
Kommunalaufsicht entdeckte die Fehler
Die Fehler waren laut Vockrodt der Kommunalaufsicht aufgefallen. Ähnliches sei in den Nachbarorten Langula und Oberdorla passiert. Allerdings seien die Wahlergebnisse dort eindeutig gewesen. Dagegen habe es in Niederdorla rund 200 Stimmen für weitere Personen gegeben. Das könne nicht ignoriert werden.
MDR (gh)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. September 2024 | 15:30 Uhr
Erichs Rache vor 2 Wochen
@MDR
Mööööp
Also ist nach §24 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes "ein Ergebnis mit zahlreichen Stimmen für andere Personen." ZULÄSSIG (!) und damit auch kein formaler Fehler.
Die Stimmen für die anderen Bewerber sind als solche also zu werten und die Wahl (aus dieser Perspektive) gültig.
MDR-Team vor 2 Wochen
Hallo Erichs Rache, der zitierte §24 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes sagt in seinem tief versteckten Absatz 7: "Hat der Wahlausschuss nur einen oder keinen Wahlvorschlag als gültig zugelassen, gibt der Wähler seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel entweder den Bewerber des aufgedruckten zugelassenen Wahlvorschlags kennzeichnet oder eine wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf einträgt."
Ansonsten überlassen wir Sie beim nicht unheiklen Punkt "Mittelpunkt Deutschlands" jetzt möglichen Reaktionen aus den darum konkurrierenden weiteren Orten Silberhausen, Landstreit oder Krebeck... Geografie und ihre Methoden scheinen tatsächlich ein weites Feld zu sein ;-)
Erichs Rache vor 2 Wochen
@MDR
Herzlichen Glückwunsch zurück, liebes @MDR-Team.
Ich hab Ihren Artikel aufmerksam gelesen und den Inhalt auch richtig erfasst.
Ich hab nur keine Ahnung, wie Wähler in Niederdorla auf den Trichter kommen, bei der Wahl andere als vorgeschlagene Kandidaten auf die Wahlzettel zu schreiben. Ist das im Mittelpunkt Deutschlands Usus?
Kann ich nächstes Jahr bei der Bundestagswahl auch Herbert Wehner, Helmut Schmidt, Helmut Kohl, Dieter Bohlen oder Lothar Matthäus auf den Wahlzettel schreiben ??? Wird das auch gewertet? Verfälscht dies das Wahlergebnis? Ist dies dann eine ungültige Stimmabgabe?
Warum stehen nicht eigentlich nicht alle aktiv Wahlberechtigten auf dem Stimmzettel? :-)))