Bußgeldverfahren Schönstedt: Streit um Sonntagssortiment im Gartenmarkt

17. September 2022, 08:29 Uhr

Wegen Verstößen gegen das Thüringer Ladenöffnungsgesetz sollen die Inhaber einer Gärtnerei in Schönstedt (Unstrut-Hainich-Kreis) ein Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro zahlen. Das Landratsamt wirft ihnen vor, an zwei Sonntagen im Frühjahr Waren angeboten zu haben, die sonntags nicht verkauft werden dürfen. Doch die Betreiber wehren sich.

Gartenmarkt-Besitzer Marie-Luise Krumbein und Vater Thomas Ackermann wollen sonntags ihren Kunden am liebsten alle Wünsche erfüllen. Also nicht nur Blumen und Gestecke, sondern auch Deko oder Übertöpfe verkaufen. Wenn ein Kunde eine neue Teichpumpe brauche oder Kerzen, solle er auch die sonntags kaufen können, meinen die beiden.

"Kunden wollen was erleben im Gartenmarkt und nicht nur Blumen kaufen", sagt Thomas Ackermann. Seit rund zehn Jahren habe er immer mal wieder Ärger bezüglich des Sonntagssortimentes. Seit anderthalb Jahren häufen sich Testkäufe mit anschließenden Bußgeldverfahren. Zu einem Urteil sei es bisher nicht gekommen - er sei entweder freigesprochen worden oder das Verfahren eingestellt worden.

Sonntags fünf Stunden Öffnungszeit erlaubt

Vor zehn Jahren habe er schon einmal auf einer Bank im Gerichtssaal gesessen. Damals ging es um Kerzen. Diese dürften in Thüringen sonntags auch nicht einzeln verkauft werden, erklärt Ackermann. Sind sie aber Teil eines Adventsgesteckes, seien sie kein Problem. Um allen Ärger aus dem Wege zu gehen, habe er mittlerweile Schilder aufgestellt: "Sonntags nur Verkauf von Sträußen und Pflanzen." Trotzdem gab es mehrere Anzeigen wegen Verstößen gegen das Thüringer Ladenöffnungsgesetz.

Konkret ging es um eine Schaufel und Blumenerde. Die beiden Beschuldigten hatten gegen den Bescheid Einspruch beim Amtsgericht Mühlhausen eingelegt. Nach dem Thüringer Ladenöffnungsgesetz dürfen Gartenmärkte sonntags zwischen 7 und 17 Uhr insgesamt fünf Stunden öffnen.

Ortstermin der Richtern

Die zuständige Amtsrichterin sah sich am Freitag bei einem Ortstermin in dem Gartenmarkt um. Sie wollte sich unter anderem anschauen, ob das zulässige Sortiment aus Blumen und pflanzlichen Gebinden in der Überzahl ist.

Der Geschäftsführer des Unternehmens sagte, er biete sonntags das unerlaubte Randsortiment nicht an, decke es aber auch nicht ab. Außerdem stehe auf Schildern, dass Sonntags nur Sträuße und Blumen verkauft werden. Bei Testkäufen war Mitarbeitern des Landratsamtes aufgefallen, dass Kunden auch Deko-Artikel oder Erde im Einkaufskorb hatten.

Gesetz bremst Marktbetreiber aus

Der Gärtnereibesitzer kämpft seit Jahren darum, dass das sonntags zulässige Sortiment vergrößert wird. Viele Kunden wollten nicht nur Blumen, Pflanzen oder Gestecke, sondern auch die Schaufel zum Einpflanzen kaufen.

Dieses Randsortiment sei derzeit nur in dieser Thüringer Gärtnerei ein Problem, sagte Joachim Lissner vom Landverband Gartenbau. In keiner weiteren Thüringer Region gebe es Probleme wie in Schönstedt. Woanders werde nicht so oft kontrolliert, sagte Lissner. Wenn das Land das Gesetz ändern würde, gebe es solche Bußgeldverfahren nicht. Das aktuelle Urteil steht noch aus.

MDR (Claudia Götze, Thomas Tasler)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN – Das Radio | 17. September 2022 | 05:00 Uhr

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