Archäologie Seebach: Illegale Schatzsucher an der Talsperre unterwegs

29. September 2022, 15:23 Uhr

An der Talsperre Seebach bei Mühlhausen haben illegale Schatzsucher nach archäologischen Funden gegraben. Laut Gebietsreferent Christian Tannhäuser machen sich die Laien damit unter anderem wegen Sachbeschädigung und Unterschlagung strafbar - oder wegen Hehlerei, wenn die Fundstücke verkauft werden.

Rund um die Talsperre gibt es 20 Nachweise für archäologische Bodendenkmale. Weitere fünf gibt es für den Talsperrengrund. Diese würden während des Entleerens der Talsperre sichtbar. Bisher wurden rund 100 Funde gesichert, darunter Keramikteile, Gewandspangen und Münzen.

Ältere Siedlung von Ackerbauern bestand vor rund 7.000 Jahren

Die ältere Siedlung von Ackerbauern bestand vor rund 7.000 Jahren - die jüngste ist knapp 1.800 Jahre alt. Die beiden Dämme der Talsperre sollen im kommenden Jahr saniert werden. Derzeit wird das Wasser komplett abgelassen.

Ist eine Schatzsuche verboten?

In Thüringen wie in den anderen Bundesländern ist eine Schatzsuche nicht grundsätzlich verboten. Jedoch ist für diese laut dem Thüringer Denkmalschutzgesetz eine Genehmigung der zuständigen Behörde nötig. Diese darf den Fund bergen, auswerten und für die wissenschaftliche Auswertung in Besitz nehmen.

MDR (cgo/co)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 29. September 2022 | 11:30 Uhr

4 Kommentare

Project Ioniq am 30.09.2022

Hallo MDR,
und wieder steht im Titel Bild "Mit Video" Ich klicke den Artikel an und im Text sowie auch im Bild ist kein Video vorhanden? Das kommt ständig vor, letztens war eure Antwort ein Video ist unter dem Artikel. Bitte verlinkt die Videos doch in den dazu passenden Text und nicht irgendwo darunter oder sonst wo. Das hier angeteaserte Video habe ich leider nicht gefunden.

gutrecherchiert am 30.09.2022

Ich finde es schlimm, immer wieder solche Artikel zu finden, welche dem Leser suggerieren sollen, die Schatzsuche in Deutschland sei grundsätzlich illegal und strafbar, dabei offensichtlich aber nur mit ein paar wenigen Sätzen die Mainstream-Rechtsauffassung von Archäologen wiedergeben, dass sie die einzigen wären, die wenn überhaupt in der Erde nach Gegenständen buddeln dürfen. Hat sich der Verfasser auch nur eine Sekunde mit den gesetzlichen Regelungen beschäftigt? Ich vermute nein, schade. Ebenso schade ist es, dass die Archäologen in Thür. und anderswo ein oft starkes Misstrauen gegenüber Jeder und Jedem hegen und dies sogar untereinander in den eigenen Reihen. Da frage ich mich wirklich wie das zusammenpassen soll, der Auftrag das historisch Wertvolle und in öffentlichem Interesse Liegende zu schützen auf der einen Seite und eben diese Heimlichtuerei und Ausgrenzung der Öffentlichkeit auf der anderen Seite. Naja - anders wäre wohl auch die eigene Daseinsberechtigung in Gefahr.

MDR-Team am 30.09.2022

Hallo,

danke für den Hinweis. Wir haben im Text einen Absatz entsprechend ergänzt.

Mit freundlichen Grüßen

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