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BürgerbegehrenEinwohner von Bad Tennstedt sollen über Sportplatz-Verkauf abstimmen

01. Juli 2022, 15:20 Uhr

von MDR THÜRINGEN

Die Einwohner in Bad Tennstedt im Unstrut-Hainich-Kreis werden in den kommenden Monaten zur Abstimmung über den Verkauf des alten Sportplatzes an eine Supermarktkette aufgefordert. Grund ist, dass ein Bürgerbegehren dazu die notwendige Anzahl an Unterstützerunterschriften erreicht hat, wie der Stadtrat am Donnerstagabend feststellte.

Nun muss innerhalb der nächsten drei Monate ein Bürgerentscheid dazu abgehalten werden, bei dem die wahlberechtigten Einwohner über das Ansinnen der Initiatoren des Bürgerbegehrens abstimmen können.

Rathaus in Bad Tennstedt Bildrechte: imago images/Werner Otto

Dabei geht es um den Verkauf des alten Sportplatzes von Bad Tennstedt an eine Supermarktkette. Diese betreibt bereits eine Filiale in der Stadt und will sie nun deutlich vergrößern. Doch der Stadtrat hat den Verkauf bereits mehrfach abgelehnt. Deswegen hatten zwei Einwohner Anfang April ein Bürgerbegehren gestartet. Sie fürchten, dass die Supermarktkette sich komplett aus der Stadt zurückzieht.

Hunderte Unterschriften in Bad Tennstedt gesammelt

Bei dem Bürgerbegehren kamen 774 gültige Unterschriften zu dessen Unterstützung zusammen. Das sind 37 Prozent der stimmberechtigten Bürger - deutlich mehr als die geforderte Mindestbeteiligung von sieben Prozent. Der Bürgerentscheid muss nun spätestens Ende September stattfinden.

Der Investor hat angeboten, als Gegenleistung für den alten Sportplatz einen Fahrradparcours, einen Bolzplatz und eine Skaterpark zu bauen.


Bürgerbegehren und BürgerentscheidLaut dem "Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" können Bürger zu Angelegenheiten ihrer Gemeinde einen Bürgerentscheid - also eine direkte Abstimmung aller wahlberechtigen Einwohner - beantragen. Dieser Antrag wird als Bürgerbegehren bezeichnet.

Ein Bürgerbegehren ist schriftlich bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Diese muss prüfen, ob die in dem Gesetz festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Ist das der Fall, müssen die Initiatoren des Bürgerbegehrens innerhalb von vier Monaten Unterschriften sammeln. Die Mindestzahl liegt bei sieben Prozent der stimmberechtigten Einwohner, die Maximalzahl der notwendigen gültigen Unterschriften beträgt 7.000.

Ist die geforderte Unterschriftenzahl erreicht, muss das Bürgerbegehren dem Gemeinderat vorgelegt werden. Dieser hat eine Feststellung zu treffen, ob das Bürgerbegehren gültig ist. Ist das der Fall, muss innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung ein Bürgerentscheid abgehalten werden. Bei dem Bürgerentscheid stimmen die wahlberechtigten Einwohner über die im Rahmen des Bürgerbegehrens formulierte Angelegenheit ab.

Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Gemeindesratsbeschlusses. Das bedeutet, dass die Gemeinde ihn umsetzen muss.

MDR (dr)

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Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten regional | 01. Juli 2022 | 14:30 Uhr

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