Justitz Wodka-Prozess: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Mühlhäuser Landgerichts

25. Dezember 2022, 10:47 Uhr

Rund 1,2 Millionen Euro Alkoholsteuer haben zwei Männer aus Thüringen hinterzogen. Dafür wurden sie 2020 vom Landgericht Mühlhausen im "Wodka-Prozess" verurteilt. Jetzt sind ihre Revisionsanträge zurückgewiesen worden.

Die Urteile des Mühlhäuser Landgerichtes im sogenannten Wodka-Prozess sind rechtskräftig. Wie die Vorsitzende Richterin Barbara Burkert MDR THÜRINGEN sagte, hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revisionen der verurteilten Männer als unbegründet zurückgewiesen. Die heute 36 und 48 Jahre alten Männer waren vor fast drei Jahren wegen Steuerbetruges zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Motiv: Die Geschäfte liefen schlecht

Angeklagt waren sie wegen millionenschwerer Betrügereien mit unversteuertem Schnaps. Laut Urteil vom Februar 2020 hatte der Jüngere aus Leinefelde-Worbis vor zwölf Jahren mit gefälschten Lieferscheinen 1,2 Millionen Euro Alkoholsteuer hinterzogen. Dafür muss er nun zwei Jahre und sieben Monate ins Gefängnis. Sein Komplize ist zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden; er muss zudem 350 Sozialstunden leisten.

Laut Urteil liefen die Geschäfte der Leinefelder "Bärenkrone" im Jahr 2010 so schlecht, dass sich die beiden angeklagten Gesellschafter zu den Steuerhinterziehungen entschlossen. Sie verschleierten die Lieferwege in Europa und lagerten außerdem in Leinefelde große Mengen britischen Rohalkohols, ohne diesen zu versteuern. Laut Frachtpapieren war ein Teil des Wodkas aber meist nach Berlin und Brandenburg gebracht worden und dort in den Handel gekommen.

MDR (tze/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 25. Dezember 2022 | 11:00 Uhr

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