"Verrat und Lügen" Facebook-Post bringt Bad Lobensteiner Bürgermeister in Bedrängnis
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In einem Facebook-Kommentar behauptet Bad Lobensteins Bürgermeister Thomas Weigelt, dass "die Regierung" ihr Volk verraten habe. Er schreibt von Energielügen, Lügen zum Weltklima und Demokratielügen. Der Landkreis prüft nun, ob der hauptamtliche Bürgermeister damit gegen seinen Dienst-Eid verstößt. Weigelt ist schon früher mit eigenwilligen öffentlichen Äußerungen aufgefallen.

Die Kommunalaufsicht des Saale-Orla-Kreises prüft Äußerungen des parteilosen Bad Lobensteiner Bürgermeisters Thomas Weigelt. Dieser soll im sozialen Netzwerk Facebook der Bundesregierung Verrat und Lügen vorgeworfen haben. Das Landratsamt in Schleiz will nun klären, ob er damit seinen Dienst-Eid verletzt hat.
Die Ostthüringer Zeitung (€) hat einen Screenshot des angeblichen Weigelt-Kommentars veröffentlicht. Der Verfasser schreibt, dass die hohen Energiepreise nichts mit dem Krieg zu tun hätten. Und er formuliert wörtlich von einer "systematischen Ausplünderung des Volkes durch die Regierung". Diese habe "ihr Volk verraten". Danach holt er weiter aus und zählt auf, wo aus seiner Sicht noch gelogen wird: Bei Corona und beim Krieg durch Russland. Er spricht von der Energielüge, Lügen zum Weltklima und Demokratielügen.
Bürgermeister kann sich "nicht erinnern"
Bei der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt liegt der Kommentar jetzt auf dem Tisch. Die Behörde prüft, ob der Bürgermeister seinen Dienst-Eid damit verletzt hat. Dabei muss sie auch prüfen, ob der Post wirklich von Weigelt stammt. Denn auf Anfrage der Rechtsaufsichtsbehörde antwortete Weigelt am Mittwoch, er könne sich an "eine solche Textpassage nicht erinnern".
Der Leiter der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt in Schleiz, Christian Bergner, sagt dazu: "Wenn der Kommentar von Weigelt stammt, wird geprüft, in welcher Stellung er ihn veröffentlicht hat - ob als Privatperson oder als Bürgermeister." Danach werde entschieden, ob die Äußerungen dienstrechtliche Konsequenzen haben könnten. Er geht davon aus, dass es kaum technisch möglich sei, zu prüfen, ob der Post tatsächlich von Thomas Weigelt stammt.
Landrat hat kein Verständnis
Der Landrat des Saale-Orla-Kreises, Thomas Fügmann (CDU), sagte, er habe kein Verständnis für derartige Äußerungen eines Bürgermeisters. "Thomas Weigelt hat sich als gewähltes Stadtoberhaupt, als öffentliche Amtsperson an die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland zu halten", so Fügmann. "Was er in diesem Post geäußert hat, ist eines Kommunalpolitikers, eines Bürgermeisters einer wichtigen Stadt im Saale-Orla-Kreis, absolut unwürdig; vom Wahrheitsgehalt ganz abgesehen."
Es wäre nicht das erste Mal, dass der Bürgermeister von Bad Lobenstein mit drastischen Äußerungen zur Bundespolitik aufgefallen wäre. Zu Beginn der Corona-Pandemie, im März 2020, war der Bürgermeister nach einem Skiurlaub in Tirol in Österreich nicht sofort in häusliche Quarantäne gegangen, sondern in die Stadtverwaltung. In der Folge mussten zwei Mitarbeiter in Quarantäne gehen. Der Stadtrat hatte danach ein Disziplinarverfahren beantragt.
Äußerungen zu Corona auf Youtube
Mitte Dezember 2021 hatte er in einem Interview auf dem Youtube-Kanal "Anni und Martin" zum Thema Corona-Maßnahmen und Impfpflicht gesagt: "Momentan bewegen wir uns in Deutschland in schwer diktatorischen Bereichen." Auf Nachfrage sagte Weigelt, dass das Grundgesetz mit anderen eigentlich niederen Gesetzen außer Kraft gesetzt worden sei. Außerdem sehe er demokratische Prozesse in Gefahr.
Außerdem hatte die Rechtsaufsichtsbehörde die Auflage erteilt, dass die Stadtverwaltung Bad Lobenstein das städtische Amtsblatt vor Veröffentlichung vorlegen müsse, da in vorherigen Ausgaben gegen das Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verstoßen worden war. Die Bad Lobensteiner Stadträte wollen nach den Osterferien, Anfang nächster Woche, beraten, wie sie mit Weigelts jüngsten Äußerungen umgehen.
MDR
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 21. April 2022 | 15:00 Uhr
Fakt vor 10 Wochen
@Rotti:
>>"Wenn die Äußerungen außerhalb des dienstlichen Zusammenhangs getätigt werden, dann sind sie disziplinarisch irrelevant. "<<
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Nö! Bürgermeister sind Wahlbeamte auf Zeit oder, als ehrenamtlicher Bürgermeister in kleineren Gemeinden, Ehrenbeamter auf Zeit. Und für Beamte gilt das Beamtenrecht, durch das Beamte auch außerhalb des Dienstes dem Loyalitätsgebot unterliegen. Da kann das Geschwurbel des Bürgermeisters, auch wenn er seine Verschwörungsideologien als Privatperson schwurbelt, durchaus auch disziplinarisch relevant sein.
Rotti vor 10 Wochen
Die Meinungsfreiheit gilt auch für Bürgermeister. Wenn die Äußerungen außerhalb des dienstlichen Zusammenhangs getätigt werden, dann sind sie disziplinarisch irrelevant.
Ja, und wie will man denn sonst den Energiewahnsinn beschreiben, der das deutsche Volk jetzt trifft? Bei den Spritpreisen auch noch die Abzocke mit CO2 Steuer. Nee nee die Wahrheit bleibt die Wahrheit.
Fakt vor 10 Wochen
@Suedvorstadt:
Das stimmt teilweise, aber auch hier gibt es Ausnahmen. Für Art.1 und 20 GG gilt die im Art. 79 Abs. 3 GG verankerte Ewigkeitsklausel.
Das Grundgesetz kann zwar gemäß Art. 79 Abs. 2 GG mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden, die in Art. 79 Abs. 3 GG genannten Vorschriften können hingegen niemals geändert werden.