Kreistagswahl Saalfeld: Wahlanfechtung der AfD zurückgewiesen
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24. September 2024, 20:47 Uhr
Zwei konkurrierende AfD-Listen waren im Mai zur Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zugelassen worden. Dies hatte die Thüringer AfD angefochten. Das Landesverwaltungsamt stellte nun klar: Es gab keine wesentlichen Verstöße gegen Wahlvorschriften.
Das Landesverwaltungsamt hat eine Wahlanfechtung der AfD zur Kreistagswahl im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt zurückgewiesen. Nach Ansicht der Behörde konnten keine wesentlichen Verstöße gegen Wahlvorschriften festgestellt werden.
Die AfD hatte moniert, dass der Wahlausschuss zwei konkurrierende AfD-Listen zugelassen hatte. Die AfD wollte mit der Anfechtung erreichen, dass der Kreistag erneut gewählt wird.
Streit um AfD-Kandidaten zur Kreistagswahl
Dass es zwei Listen gab, hatte die Thüringer AfD selbst zu verantworten. Der Landesvorstand der Partei wollte vor der Wahl eine ordnungsgemäße Kandidatenliste annullieren lassen. Ziel war eine neue Liste. Die bereits gewählten Kandidaten, unter ihnen der damalige Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch, weigerten sich jedoch und bekamen vom Landgericht Gera Recht. Die Thüringer AfD stellte deshalb eine zweite Liste auf - unter dem Namen "Alternative für den Landkreis" (AfL). Diese Liste bewarb unter anderem AfD-Landeschef Björn Höcke im Kreis Saalfeld-Rudolstadt.
Am Ende kam die AfL auf 13,7 Prozent der Stimmen, die vom Landesvorstand nicht akzeptierte AfD-Liste bekam 18,6 Prozent. Bis 18. Oktober kann gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes Klage eingelegt werden.
MDR (mm)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 24. September 2024 | 17:00 Uhr