CDU vs. Landratsamt Transparenzstreit um Managergehälter in kommunalen Unternehmen vor Gericht

10. Januar 2023, 20:57 Uhr

Wie hoch sind Vergütungen für Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte kommunaler Unternehmen? Das steht in einem Bericht des Thüringer Rechnungshofs. Den will die CDU im Kreis Saalfeld-Rudolstadt lesen - und klagt deswegen.

Warum klagen Kommunalpolitiker gegen Kommunalpolitiker? Martin Friedrich vom Kreisverband der CDU in Saalfeld-Rudolstadt muss es wissen. Er wird vorm Verwaltungsgericht in Gera die Klägerseite vertreten. Sein Gegenüber kommt vom Landratsamt, der verklagten Seite. Juristisch geht es um die Frage, ob das Landratsamt den Fraktionen im Kreistag einen Prüfbericht zugänglich machen muss, den der Landesrechnungshof erstellt hat.

Vergleichsprüfung mit Brisanz

Es geht natürlich nicht um irgendein Papier aus dem Rechnungshof. Thüringens oberste Wächter über den Einsatz von Steuergeldern und Landesmitteln hatten für die Jahre 2017 bis 2019 unter die Lupe genommen, was gar nicht so einfach einsehbar zu sein scheint: Die Vergütungen für Geschäftsleitungen und Aufsichtsräte in kommunalen Unternehmen.

Mit diesem Prüfverlangen stießen die Rechnungshofler auf Widerstand: "Zunächst verweigerten 14 der insgesamt 115 geprüften Stellen die Angaben. Die Weigerung kam sowohl von den Kommunen selbst als auch von Beteiligungsunternehmen."

So ist es nachlesbar auf Seite 79 des Jahresberichtes 2022 über "Überörtliche Kommunalprüfungen". Der ist offen zugänglich - enthält aber nicht die Prüfungsergebnisse zu den Vergütungen in Unternehmen wie Stadtwerken, kommunalen Energieversorgern, Kulturbetrieben, Krankenhäusern …

Gemeinden und Landkreise sind an vielen Unternehmen beteiligt, die für das Alltagsleben der Bürger unverzichtbar sind. CDU-Mann Friedrich sagt: "Im Bereich Saalfeld-Rudolstadt haben wir zum Beispiel auf Landkreisebenen kommunale Unternehmen wie das Bildungszentrum, aber auch die Zweckverbände. Zum Beispiel den ZASO (Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla, d.R.) für den Müll, den Kombus für den öffentlichen Nahverkehr."

Daten schützen – Vergleiche nutzen

Wo viele Kunden und Nutzer sind, da ist natürlich die Neugier groß, was Chefs in solchen Unternehmen wohl verdienen. Aber um diese Neugier ging es den Rechnungsprüfern nicht, sagt Dirk Mammen, der Pressesprecher des Rechnungshofes. Und er stellt klar: "Aus dem Bericht können keine einzelnen Gesellschaften oder Personen identifiziert werden. Das war auch nicht Ziel der Prüfung."

Dennoch sei der Bericht nur für den dienstlichen Gebrauch bestimmt. Genau den hat auch Martin Friedrich im Sinn. Er sagt, solche Prüfergebnisse braucht man nicht jeden Tag. Aber dann, wenn über Anstellungen und Vergütungen in kommunalen Unternehmen zu entscheiden ist. "Für uns ist es für die kommunalpolitische Arbeit wichtig, zu wissen, was eine angemessene Entlohnung für Aufsichtsgremien, aber auch für Geschäftsführer und Vorstände ist."

Rechnungsprüfer hüten Geheimnis

Deshalb wollte die CDU-Fraktion im Kreistag das Gutachten bekommen - aber das Landratsamt lehnte ab. Auf Nachfrage von MDR THÜRINGEN heißt es: "Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt hatte die Herausgabe des Prüfberichtes abgelehnt, da der Landesrechnungshof diesen nur für den dienstlichen Gebrauch eingestuft hatte. Die verarbeiteten Daten seien personenbezogen und der Vertrauensschutz der befragten Unternehmen stehe an erster Stelle. Insofern habe der Landkreis laut Landesrechnungshof für die vertrauliche Behandlung der Berichtsinhalte Sorge zu tragen."

Vom Rechnungshof gibt es allerdings auch diese klare Aussage: "Zur Erhöhung der Transparenz … hat der Rechnungshof empfohlen, … die Geschäftsvergütungen (beispielweise in den Anhängen zu den Jahresabschlüssen) zu veröffentlichen."

Keine Antwort gab es auf die Frage, ob es in Thüringen besonders hohe oder schlechte Vergütungen für die Chefs und Kontrolleure in der kommunalen Wirtschaft gibt. Nur so viel war zu erfahren: Die durchschnittliche jährliche Gesamtvergütung der Geschäftsführungen über alle Branchen liegt bei 102.867 Euro.

Ob die CDU-Fraktion durch das Landratsamt bald noch mehr Details aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshofes erfährt - es liegt nun in der Hand der Verwaltungsrichter. Martin Friedrich sagt: "Relevant ist das landesweit. Aber wir haben jetzt hier den Fall, dass uns das Gutachten nicht zur Verfügung gestellt wird. Deswegen klagen wir das ein. Und was natürlich dann mit sich bringt, dass dann für alle die Frage grundsätzlich geklärt ist."

MDR (nis)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 10. Januar 2023 | 19:00 Uhr

2 Kommentare

Gucker am 11.01.2023

Herrje, es ist so simpel. Kommunale Unternehmen veröffentlichen Geschäftsberichte bzw. Jahresabschlüsse (Stadtwerke, Wohnungsgesellschaften usw.), da steht die Vergütung der Vorstände bzw. der Geschäftsführung drin. Man muss zwar etwas suchen, aber mit ein bisschen Übung hat man die Zahlen schnell gefunden.
Einfach im Bundesanzeiger schauen, da stehen die Jahresabschlüsse vollständig drin - vorausgesetzt, die Unternehmen sind eine GmbH oder AG, was quasi auf 99% der Firmen zutrifft. Auch in den Amtsgerichten sind die Jahresabschlüsse kostenfrei einsehbar.

Jedimeister Joda am 10.01.2023

Bundesrepublik Deutschland so heißt es, das Staatsgebilde. Nun die Republik geht auf das Wort respublika zurück. Übersetzt ins Deutsche heißt es öffentliche Sache. Von daher müssen solche Daten und Erkenntnisse auf jeden Fall öffentlich gemacht werden. Und das nicht nur für die Parlamentarier sondern für alle die es interessiert. Also wozu ein Gericht bemühen. Sollte das Gericht anders entscheiden so wäre das hier eine Ba.....republik.

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