Allgemeinverfügung Corona-Regeln: Das gilt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
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Allgemeinverfügung gültig bis auf Widerruf

Neue Corona-Verordnung für ganz Thüringen
In Thüringen gelten neue Corona-Regeln. Dazu ist eine aktualisierte Verordnung in Kraft getreten. Darüber hinaus können Landkreise und kreisfreie Städte weitere Regeln aufstellen, wenn die Corona-Lage dies erfordert. Weitere Informationen zu den gültigen Regeln und Allgemeines zu Corona haben wir auf unserer Übersichtsseite zusammengestellt.
Abhängig von den Infektionszahlen können die einzelnen Landkreise mit Allgemeinverfügungen Regeln vorschreiben, die über Vorgaben des Landes hinausgehen.
Maskenpflicht
Im Kreis Saalfeld-Rudolstadt gilt seit 15. Februar eine neue Allgemeinverfügung. Aufgrund sinkender Infektionszahlen hebt sie einige Beschränkungen der Allgemeinverfügung vom 27. Januar 2021 auf.
So gilt die Verpflichtung zum Tragen einer qualifizierten Mund-Nasen-Bedeckung für Personen ab vollendetem 15. Lebensjahr unter freiem Himmel nur noch während der Durchführung von Wochenmärkten innerhalb der örtlich gekennzeichneten Bereiche. Dies gilt in der Stadt Saalfeld auf dem Marktplatz und auf der Blankenburger Straße, sowie in der Stadt Rudolstadt auf dem Marktplatz inklusive des unmittelbar angrenzenden Abschnitts der Marktstraße. Ansonsten gelten die Bestimmungen der Landesverordnung.
Kommunale Sitzungen
Die verschärfte Maskenpflicht für die Teilnahme an einer Sitzung oder Beratung in den Kommunen und ihren Verbänden gilt weiter. Hier ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nach dem Standard KN95 oder N95 sowie FFP2 oder FFP3 jeweils ohne Ausatemventil vorgeschrieben. Die sitzungsladende Kommune hat die Bereitstellung für jeden Teilnehmer zu gewährleisten.
Die komplette Allgemeinverfügung und nähere Details können Sie auf der Internetseite des Landratsamts nachlesen.
Quelle: MDR THÜRINGEN
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