Eine Lehrerin im Unterricht.
Verbeamtete Lehrer könnten in Thüringen ein Jahr früher in den Ruhestand als in anderen Bundesländern. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/Mia Media

Jahresbericht Thüringer Rechnungshof will Lehrer bis mindestens 63 arbeiten lassen

11. Juli 2022, 18:31 Uhr

Laut Thüringer Rechnungshof sollen Lehrer künftig wieder bis mindestens 63 arbeiten. Grund ist der Unterrichtsausfall aufgrund des Lehrermangels. Für das Jahr 2023 verlangt die Behörde mehr Disziplin bei den Landesausgaben und warnt in ihrem Jahresbericht vor überzogenen Ausgabewünschen. Kritik gibt es an der sogenannten globalen Minderausgabe.

Der Thüringer Landesrechnungshof hat den Unterrichtsausfall wegen Lehrermangels gerügt. Das Land sei zu großzügig beim Personaleinsatz, heißt es im Jahresbericht, der am Montag vorgestellt wurde. Verbeamtete Lehrer könnten ein Jahr eher in den Ruhestand als in anderen Bundesländern üblich, so die Kritik der neuen Präsidentin des Rechnungshofs, Kirsten Butzke. Die Altersgrenze müsse wieder auf mindestens 63 Jahre angehoben werden, aktuell können verbeamtete Lehrer mit 62 Jahren aufhören zu arbeiten.

Mit einer Anhebung auf 63 Jahre als Mindestalter könnten im darauffolgenden Jahr etwa drei Viertel der 240 fehlenden Stellen ausgeglichen werden, so die Rechnungsprüfer. Von den 14.400 Lehrkräften in Thüringen sei jeder Fünfte älter als 60 Jahre. Vor zehn Jahren war in Thüringen die Mindestaltersgrenze für alle Beamten von 63 auf 62 abgesenkt werden.

Die Anhebung der Altersgrenze könne dadurch geschehen, dass Anträgen auf Vorruhestand aus dienstlichen Gründen erst später stattgegeben werde, empfahl der Rechnungshof. Aufgrund der demografischen Entwicklung solle die Anhebung der Altersgrenze für den Vorruhestand für alle Beamtengruppen geprüft werden, so die Empfehlung.

Rechnungshof: Mehr Disziplin bei Landesausgaben

Butzke warnte am Montag außerdem vor überzogenen Ausgabewünschen angesichts des Ukraine-Krieges. Demnach sei die Schuldenbremse ernst zu nehmen. Etwaige Ausnahmesituationen dürften nicht als Einfallstor für sonstige Ausgabewünsche missbraucht werden.

Schon vor der Corona-Pandemie überstiegen bei der Aufstellung des Thüringer Landesetats für das Jahr 2022 die geplanten Ausgaben die erwarteten Einnahmen. Die Lücke konnte nur durch einen Griff in die allgemeine Rücklage geschlossen werden.

Diese Rücklagen seien aber als Vorsorge für besondere Situationen vorgesehen, sagte Butzke. Aus diesem Grund seien Ausgabewünsche auf das Notwendigste zu begrenzen und müssten sich an den zur Verfügung stehenden Einnahmen orientieren.

Vorsicht bei prognostizierten Steuermehreinnahmen

Zugleich mahnte Butzke zur Vorsicht bei den während der Mai-Steuerschätzung prognostizierten Mehreinnahmen in Höhe von 474 Millionen Euro für das laufende Jahr. Das sei eine Momentaufnahme in Zeiten größter Unsicherheit mit steigender Inflation und wachsenden Zinsen.

Rechnungshof kritisiert globale Minderausgabe

Kritik übte die neue Präsidentin auch an der Haushaltskürzung von 330 Millionen Euro, die auf Drängen der CDU-Landtagsfraktion für den Etat 2022 beschlossen worden war. Diese sogenannte globale Minderausgabe solle nicht vom Landtag, sondern von der Regierung umgesetzt werden.

Damit hätten die Abgeordneten ihr Recht zur Gestaltung des Haushalts in erheblichem Umfang auf die Verwaltung übertragen. Butzke verwies darauf, dass zur Deckung keine Mehreinnahmen verwendet werden dürften.

Was ist eine globale Minderausgabe?

Globale Minderausgaben sind Ausgabenkürzung in einem Haushalt, die global, also für den gesamten Haushaltsplan mit allen Ressorts, veranschlagt sind und sich nicht auf eine bestimmte Investition beziehen. Geplante Investitionen werden dadurch verzögert oder vermindert. Gleichzeitig bekommt die Regierung die Möglichkeit, die Ausgabenkürzung innerhalb eines Etats, also den nicht ausgegebenen Geldbetrag, zu erwirtschaften.

Nicht abgerufene Fördermittel auf den Prüfstand stellen

Einen Widerspruch zum Grundsatz der Haushaltswahrheit sehen die Finanzprüfer außerdem, wenn Mittel veranschlagt werden, für die es keinen oder nur geringen Bedarf gibt. Förderprogramme, die über mehrere Jahre hintereinander nicht im geplanten Umfang in Anspruch genommen werden, gehörten auf den Prüfstand. Der Grundsatz Haushaltswahrheit fordert, dass die zukünftigen Einnahmen und Ausgaben möglichst präzise zu schätzen sind.

Butzke nannte als Beispiel im Jahr 2021 nicht abgerufene Landesgelder aus dem Digitalpakt Schule in Höhe von 28,8 Millionen Euro. Von den 2021 zur Verfügung gestellten 17 Millionen Euro für die Forschungs- und Entwicklungsförderung seien 16,8 Millionen Euro nicht abgerufen worden und bei der Förderung von Elektromobilität blieben von 7,7 Millionen Euro rund sieben Millionen Euro liegen.

Rechnungshof: 17 Millionen Euro für Brandbekämpfung

In ihrem Jahresbericht prangern die obersten Finanzprüfer Verschwendungen in Höhe von rund 30 Millionen Euro an. Dazu gehört unter anderem der Einbau einer nicht notwendigen Brandbekämpfungsanlage im Jagdbergtunnel an der A4 bei Jena.

Dies habe zu Mehrausgaben von rund 17,3 Millionen Euro geführt. Kritik übte der Rechnungshof an dem "Planungs- und Baufiasko" bei der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschule in Bad Köstritz.

Regierung setzt laut AfD falsche Prioritäten

Für die AfD-Fraktion "spricht der Jahresbericht Bände". Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Olaf Kießling warf der Landesregierung vor, seit Jahren entscheidende Empfehlungen des Rechnungshofes zu ignorieren; sie setze die falschen Prioritäten, plane unrealistisch und verschwende Steuergeld.

CDU kritisiert Lehrermangel

Die Landesregierung habe trotz eindeutiger Prognosen über Jahre hinweg zu wenige Lehrer eingestellt, kritisiert die CDU. Maik Kowalleck, der haushaltspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, nannte Lehrermangel und Unterrichtsausfall deshalb ein "hausgemachtes Problem".

MDR (jn)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 11. Juli 2022 | 19:00 Uhr

23 Kommentare

MDR-Team am 12.07.2022

Da es in unserem Artikel steht, haben wir es auch geschrieben. Es betrifft nur die verbeamteten Lehrer*innen. Für nicht verbeamtete Lehrer*innen gelten die gesetzlichen Regelungen wie für andere Arbeitnehmer*innen auch.


Allerdings können wir den Zusammenhang zwischen der Gesamtzahl der verbeamteten Lehrer*innen und dem Vorschlag des Rechnungshofs noch immer nicht erkennen.

Erichs Rache am 12.07.2022

iebe @MDR-Redaktion,

haben Sie oder ich geschrieben: "Vor zehn Jahren war in Thüringen die Mindestaltersgrenze für alle Beamten von 63 auf 62 abgesenkt werden."????

Also, von WEM spricht der Thüringer Landesrechnungshof???

Von ALLEN Lehrer*innen??
Oder nur von VERBEAMTETEN Lehrer*innen???

Was ist mit dem Rest der Lehrer*innen, der NICHT verbeamtet ist???

MDR-Team am 12.07.2022

Lieber User "Erichs Rache",
gestatten sie uns eine Frage, damit wir die journalistische Sorgfaltspflicht erfüllen: Wo sehen sie den Zusammenhang zwischen der Anzahl der verbeamteten Lehrer*innen und dem Alter?

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