Die Justitia – römische Göttin der Gerechtigkeit – hat ihren Glanz verloren. Ihr Richtschwert ist längst stumpf, die Waagschalen und ihr Ansehen haben gelitten.
Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit, hat ihren Glanz verloren. Immer komplexere Verfahren überlasten Richterinnen und Richter und führen zu langwierigen Prozessen. Bildrechte: MDR / Axel Hemmerling

Rechtsprechung Entlassungen aus U-Haft: Oberlandesgericht kritisiert Landgericht Erfurt scharf

31. Mai 2023, 05:00 Uhr

Seit Monaten machen Entlassungen aus der Untersuchungshaft bei großen Strafverfahren am Landgericht Erfurt Schlagzeilen. Angeklagte Neonazi-Anwälte oder mutmaßliche Drogenhändler kommen auf freien Fuß. Der Grund: Richterinnen und Richter am Landgericht Erfurt sind offenbar mit den komplexen Verfahren überlastet. Der jeweilige Beginn der Prozesse verzögert sich immer weiter. Jetzt übt das übergeordnete Oberlandesgericht in Jena scharfe Kritik.

Der 16. März dieses Jahres dürfte für Andre K. ein guter Tag gewesen sein. Denn an diesem Tag beschließt das Oberlandesgericht Jena seine Entlassung aus der Untersuchungshaft. In einem sechsseitigen Beschluss (Akt.Z. 3 Ws 91/23), der MDR THÜRINGEN vorliegt, wird sein Haftbefehl aufgehoben. Dass die Richter bei dieser Entscheidung offensichtlich große Bauchschmerzen haben, ist zwischen den Zeilen, voll mit Paragraphen und juristischer Wortakrobatik, deutlich zu erkennen.

Denn der 35-jährige Andre K. ist kein unbeschriebenes Blatt für Polizei und Justiz. Die Richter des zuständigen Senats stellen in ihrem Beschluss dann auch eindeutig fest, dass alle Gründe für eine Untersuchungshaft wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr gegeben seien - trotzdem lassen sie ihn frei. Warum?

Das Justizzentrum Jena mit dem Thüringer Oberlandesgericht
Das Justizzentrum Jena mit dem Thüringer Oberlandesgericht: Diese Instanz beschloss, Andre K. aus der U-Haft zu entlassen. Bildrechte: IMAGO/Olaf Döring

Beschuldigter Drogenhändler auf freiem Fuß

K. taucht in den Akten zu einem der brisantesten Drogenfälle in Thüringen auf: dem bisher größten Crystal-Meth-Labor in Deutschland. Ausgehoben von den Spezialisten für Organisierte Kriminalität des Dezernates 62 im Thüringer Landeskriminalamtes vor gut einem Jahr. K. soll Kontakte zu der Gruppe gehabt haben und hat offenbar auch in einem Fall Drogen abgenommen. Laut Anklage soll er in elf Fällen mit Crystal Meth gehandelt haben, darunter auch in einem Fall mit mindestens 3,5 Kilo.

Seit Mitte September saß er in Untersuchungshaft im Gefängnis in Untermaßfeld in Südthüringen. Jetzt ist er auf freiem Fuß. Und das nur, weil das Landgericht Erfurt sich nicht in der Lage sah, den Prozess gegen K. zügig beginnen zu lassen.

Fragwürdiger Umgang mit Überlastung an Gerichten

Der Fall von Andre K. wirft ein fatales Licht auf das Landgericht Erfurt und besonders auf sein Präsidium. Es geht um den Umgang mit Überlastungsanzeigen von Richterinnen und Richtern. Es geht um den Umgang mit immer komplexeren und komplizierten Verfahren besonders im Bereich der Organisierten Kriminalität. Und es geht um die Frage: Wie selbstkritisch gehen Richterinnen und Richter in Thüringen mit ihrer eigenen Arbeit um?

Drogenprozess kann erst im Herbst beginnen

Mitte Februar dieses Jahres erreicht die Anklage gegen Andre K. das Landgericht Erfurt und in diesem Fall die 4. Kammer. Absender ist die Staatsanwaltschaft Erfurt. Zu diesem Zeitpunkt sitzt K. bereits knapp sechs Monate in Untersuchungshaft. Damit ist es Zeit für eine sogenannte Haftprüfung. Das Landgericht Erfurt beschließt aufgrund der Anklage und der Schwere der Vorwürfe gegen K., dass er weiter in U-Haft bleiben soll.

Zeitgleich mit diesem Beschluss zeigt die zuständige Richterin aber dem Präsidium des Landgerichts Erfurt eine Überlastung an. Grund: Andere derzeit laufende komplexe Verfahren, die sie bearbeitet. Aus diesem Grund sehe sie sich nicht in der Lage, den Prozess gegen K. vor dem Herbst dieses Jahres beginnen zu können - und das dann auch nur an einem Tag in der Woche.

Keine Hilfe von Leitung des Landgerichts

Der Anwalt von K. wiederum legt Beschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts ein und stellt den Antrag, seinen Mandanten aus der U-Haft zu entlassen. Damit muss die nächste Instanz entscheiden: das Oberlandesgericht Jena. Der zuständige Senat dort folgt dem Antrag des Anwalts.

In seinem Beschluss vom 16. März dieses Jahres rechnet der Senat dann auf den sechs Seiten mit dem Präsidium des Landgerichts Erfurt ab - und mit seinem Umgang mit Überlastungsanzeigen und den offensichtlichen Überforderungen bei komplexen Verfahren.

So hatte die Richterin im Fall Andre K. dem Vorsitzenden des Senats am Oberlandesgericht Jena mitgeteilt, dass ihr wiederum mitgeteilt worden sei, dass die Präsidentin und das Präsidium des Landgerichts Erfurt keine Notwendigkeit für eine "kurzfristige Reaktion" auf ihre Überlastungsanzeige gesehen hätten. Was bedeutet: keine Hilfe, keine kurzfristige Lösung des personellen Problems und damit kein zügiger Beginn des Verfahrens gegen Andre K. Deshalb wurde er aus der U-Haft entlassen, obwohl alle Gründe für einen Verbleib, wie Flucht- oder Wiederholungsgefahr, gegeben waren.

Oberlandgesgericht Jena kritisiert Landgericht Erfurt scharf

Dabei richtet sich die Kritik des Oberlandesgerichtes ausschließlich gegen das Landgericht Erfurt. Denn bis zur Anklageerhebung sei "dem Beschleunigungsgebot ausreichend entsprochen worden". Was bedeutet: Die Ermittlungsbehörden wie Staatsanwaltschaft oder Polizei hätten einen zügigen Beginn des Prozesses als Ziel gehabt. Doch dann stockte es am Landgericht Erfurt. Wieder einmal. Denn der Fall Andre K. ist nicht der erste dieser Art.

Nicht erster Fall dieser Art

Anfang 2022 platzte ein großes Drogenverfahren vor dem Landgericht Erfurt, weil die Justizverwaltung nicht rechtzeitig einen geeigneten, großen Raum bereitstellen konnte, um unter Corona-Bedingungen zu verhandeln. Deshalb konnte das Verfahren nicht terminiert werden. Die Haftbefehle gegen alle fünf Angeklagten wurden aufgehoben. Vier der Beschuldigten blieben nur in U-Haft, weil ihnen andere Straftaten zu Last gelegt werden konnten.

Eingang des Landgerichts in Erfurt
Das derzeitige Gebäude des Landgerichts Erfurt. Bildrechte: MDR/Tariku Krause

In ähnlicher Form wiederholte sich das bei der Bande, die im Verdacht steht, das gigantische Crystal-Meth-Labor in Erfurt aufgebaut zu haben, bei dem Spuren mutmaßlich zu niederländisch-mexikanischen Drogenkartellen führen. Hier sah sich das Landgericht Erfurt, wie im Fall Andre K., nicht in der Lage, trotz Anklageerhebung zügig Prozesstermine zu bestimmen. Die Folge: Alle fünf Haftbefehle wurden aufgehoben. Die drei mutmaßlichen Hauptangeklagten sitzen ebenfalls nur noch in U-Haft, weil sie wegen anderer Straftaten unter Verdacht stehen.

Neonazi-Anwalt kommt ebenfalls frei

Die wohl spektakulärste U-Haft-Entlassung ist die des Anwalts und Rechtsextremisten Dirk W. Der steht im Verdacht, eine der Schlüsselpersonen im Neonazi-Drogenkartell der Turonen zu sein. Aus gesundheitlichen Gründen wurde sein Verfahren vom Hauptprozess gegen die Bande abgetrennt. Da aber das Landgericht Erfurt sich wieder nicht in der Lage sah, einen Prozessbeginn zu terminieren, wurde W. auf Antrag seiner Verteidiger und einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Jena aus der U-Haft entlassen. Was es ihm sogar möglich machen würde, nebenher als Anwalt wieder zu arbeiten.

Landgericht Erfurt will sich zu konkretem Fall nicht äußern

Im Fall von Andre K. kommt der Senat des Oberlandesgerichts Jena am Ende seines Beschlusses zu der bitteren Erkenntnis: Sollte es Erwartungen an die Justizverwaltung oder die Präsidentin des Landgerichts Erfurt geben, "durch entsprechende Personalmaßnahmen kurzfristig Abhilfe zu schaffen, so fehlt es derzeit an jeglichen Anknüpfungstatsachen für solch eine Erwartung".

Das Landgericht Erfurt äußert sich auf Anfrage nicht zu dem Fall Andre K., sondern erklärt nur: "Weitergehende Auskünfte über die konkreten Inhalte der Erörterung im Rahmen der Präsidiumssitzungen können aufgrund der Amtsverschwiegenheit der Präsidiumsmitglieder bei Beratungen und Abstimmungen nicht erteilt werden."

Allerdings teilte das Gericht mit, dass es in den letzten Monaten sieben Überlastungsanzeigen von Richterinnen und Richtern gegeben habe. Mit welchen Folgen lässt das Gericht offen. Nach Angaben des Oberlandesgerichts Jena hat es in den vergangen fünf Jahren 121 Überlastungsanzeigen an Thüringer Land- und Amtsgerichten gegeben. Welche Folgen diese Anzeigen für die betroffenen Gerichtsverfahren hatten, werde statistisch nicht erfasst, teilte das zuständige Justizministerium mit.

Mehr dazu am Mittwochabend im MDR FERNSEHEN Sendehinweis: Mehr zu diesem Thema in Exakt - Die Story "Skandaljustiz - Mit Recht gegen die Gerechtigkeit", am Mittwoch, 31.05.2023, ab 20:45 Uhr im MDR Fernsehen.

MDR (fra)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | Exakt - Die Story | 31. Mai 2023 | 20:45 Uhr

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