Die Thüringer Staatssekretärin für Kultur, Tina Beer
Kulturstaatssekretärin Tina Beer. Um die Verbeamtung auf Lebenszeit von zwei Thüringer Staatssekretären gibt es nach Kritik vom Rechnungshof und einer Ermittlung der Staatsanwaltschaft eine politische Diskussion. Bildrechte: IMAGO / Jacob Schröter

Umstrittene Personalpolitik Trotz Kritik: Thüringen will zwei Staatssekretäre auf Lebenszeit verbeamten

03. Februar 2023, 13:34 Uhr

Thüringens Landesregierung will zwei Staatssekretäre trotz eines kritischen Rechnungshofberichts nach ihrer Probezeit zu Beamten auf Lebenszeit berufen. Die Opposition spricht von Vetternwirtschaft und Instinktlosigkeit.

Zwei Thüringer Staatssekretäre sollen nach ihrer Probezeit zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden. Dabei hatte gerade erst der Landesrechnungshof die Einstellungspraxis der Landesregierung stark kritisiert und die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen möglicher Untreue eingeleitet.

Bei Kulturstaatssekretärin Tina Beer ende die Probezeit am 3. März, sagte Staatskanzleiminister Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) am Donnerstag im Landtag auf eine Anfrage der oppositionellen CDU-Fraktion.

Bei Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel, der seit Mai 2022 im Amt ist, laufe die Probezeit bis 30. April. Der Übernahme der beiden Staatssekretäre in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit "stehen keine rechtlichen Gründe entgegen", sagte der Staatskanzleichef.

Kann der Thüringer Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel Beamter auf Lebenszeit werden?
Der Thüringer Umweltstaatssekretär Burkhard Vogel soll Beamter auf Lebenszeit werden. Bildrechte: IMAGO / Jacob Schröter

Nach Rechnungshof-Bericht ermittelt Staatsanwaltschaft

Die Opposition hatte der rot-rot-grünen Landesregierung in dieser Woche mit Verweis auf einen vorläufigen Prüfbericht des Rechnungshofs Vettern- und Günstlingswirtschaft vorgeworfen. So hatte der AfD-Abgeordnete Stefan Möller Ende Januar in der Landtagssitzung von Vetternwirtschaft und Ämterpatronage in der Landesregierung gesprochen. Auch der CDU-Abgeordnete Stefan Schard warf der Landesregierung in der Sitzung Vetternwirtschaft, Günstlingswirtschaft und Ämterpatronage vor. Der Staat werde zur Beute gemacht. SPD-Abgeordnete Dorothea Marx empfahl dagegen, verbal abzurüsten und die vollständigen Berichte abzuwarten.

Der Übernahme stehen keine rechtlichen Gründe entgegen.

Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) Chef der Thüringer Staatskanzlei

Der vorläufige Bericht des Landesrechnungshofes, aus dem in den vergangenen Wochen Medien zitiert hatten, kam zu dem Schluss, dass ein Teil der Einstellungen von Staatssekretären "rechtswidrig", "fehlerhaft" oder "nicht nachvollziehbar" gewesen sei. Die Landesregierung hatte das zurückgewiesen. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt in der Sache gegen unbekannt. Es geht um den Anfangsverdacht der Untreue.

CDU-Abgeordneter Schard kritisierte zudem die Landesregierung, respekt- und instinktlos zu handeln, wenn sie weder den Prüfbericht noch die strafrechtlichen Ermittlungen abwarte. Indem die Regierung Fakten zulasten des Steuerzahlers schaffe, untergrabe sie auch die Autorität des Rechnungshofs und der Staatsanwaltschaft. Die Lebenszeitverbeamtung der Staatsekretäre müsse aufgeschoben werden.

Die Lebenszeitverbeamtung der Staatsekretäre muss aufgeschoben werden.

Stefan Schrad (CDU) Thüringer Landtagsabgeordneter

Landesregierung antwortet nicht auf Fragen

Fragen der CDU-Fraktion zur Einstellungspraxis der rot-rot-grünen Landesregierung für Stellen im Umfeld der Minister, die ebenfalls vom Rechnungshof moniert wurden, beantwortete Staatskanzleichef Hoff im Landtag nicht. Die Landesregierung werde sich während eines laufenden Prüfvorgangs nicht zu Detailfragen äußern. Er hoffe, dass der Prüfbericht zügig vorliege. Dann könne geklärt werden, ob es Anpassungen bei der Einstellungspraxis in Thüringen geben müsse oder ob es vielleicht unterschiedliche Rechtsposition von Rechnungshof und Regierung gebe, so der Staatskanzleichef.

Das wiederum hatte die FDP zuvor kritisiert. FDP-Sprecher Thomas Kemmerich hatte gesagt. "Der Regierung steht es jederzeit frei, Vorwürfe, die hier erhoben werden, zu entkräften". Sich auf Formalien zu berufen - etwa, dass der Bericht noch nicht fertig sei - reiche nicht aus.

Rechnungshof kann 34 Stellenbesetzungen nicht nachvollziehen

Der Rechnungshof soll im Entwurf seines Prüfberichts auch Verletzungen bei der fachlichen Auswahl von Mitarbeitern wie persönlichen Referenten oder Büroleitern von Ministern festgestellt haben. Bei 64 Stellenbesetzungen, die untersucht wurden, soll der Rechnungshof 34 für nicht nachvollziehbar gehalten haben. Moniert wurde in 30 Fällen die Eingruppierung und damit die Bezahlung.

Was ist ein Staatssekretär?

Ein Staatssekretär ist der höchste Beamte eines Ministeriums. Der Staatssekretär vertritt den Minister als Behördenleiter, hat die höchste Dienststellung unterhalb des Ministers oder des Chefs der Staatskanzlei und er hat ein Weisungsrecht gegenüber den Beschäftigten im Ministerium.
 
Quelle: Wikipedia

dpa/(rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 03. Februar 2023 | 10:00 Uhr

34 Kommentare

Tschingis1 am 05.02.2023

@Mischka
Irgendwie ist eine meiner Antworten nicht durchgekommen.
Zu Ihrer Aussage, dass Staatssekretäre keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen, entgegne ich einmal:

"Unter hoheitlichen Aufgaben sind die Tätigkeiten zu verstehen, die ein öffentliches Gemeinwesen (Staat, Gemeinde oder sonstige Körperschaft) kraft öffentlichen Rechts zu erfüllen hat. Die Ausübung hoheitlicher Aufgaben ist als ständige Aufgabe i.d.R. Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem Dienst- und Treueverhältnis stehen."

Tschingis1 am 05.02.2023

@Mischka
Ich hatte das Remonstrationsrecht nur deshalb erwähnt, da sie von sich aus schrieben: "Sie haben den politischen Willen ihres Dienstvorgesetzten zum Ausdruck und Tragen bringen, koste es was es wolle.".

Was ja so nicht richtig ist. Und beim Remonstrationsrecht ist es auch so, wenn ich das richtig verstanden habe, dass bei einer offensichtlich rechtswidrigen Weisung der Unterstellte seinen Vorgesetzten hierauf hinweisen sollte und bei Bestätigung der Weisung, der nachsthöhere Vorgesetzte 'angerufen' werden kann. Und erst wenn dieser die Weisung bestätigt und diese sich nicht um ein Verbrechen handelt, wie sie richtig bemerkten, er diese ausführen muss, jedoch für dieses Handeln, dann nicht strafbar ist.

Thomas S. am 04.02.2023

Hopp, hopp, schnell noch alle versorgt bevor die nächste Landtagswahl droht. Wehe, wehe, wenn die Akteure ein anderes Parteibuch hätten. Nicht vorzustellen, wie empört die Presse dann wäre. So ist ja alles nicht so schlimm, wenn Lobbyisten und Parteigänger unabhängig von deren Eignung und Befähigung mit Lebenszeitverbeamtung bedient werden.

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