Tiergesundheit Stallpflicht für Geflügel: Wo sie in Thüringen noch oder nicht mehr gilt
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Die Stallpflicht für Geflügel in Thüringen wird ausgeweitet. Der Kreiz Greiz hat mehrere Orte zu Sperrgebieten erklärt. Zuvor hatten Erfurt und Weimar auf Ausbrüche der Vogelgrippe reagiert.

Vogelgrippe oder Geflügelpest
Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza (den Vogel betreffende Grippe) bei Geflügel und anderen Vögeln. Sie wird duch bestimmte Viren verursacht - anders als es die Bezeichnung "Geflügelpest" (Pest wird duch Bakterien ausgelöst) vermuten lässt.
Diese "Vogelgrippe", wie sie in der Öffentlichkeit bezeichnet wird, ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert.
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Karte: Die aktuellen Regelungen zur Stallpflicht für Geflügel in Thüringer Kreisen und kreisfreien Städten
01.04.2021 | Mehrere Orte im Kreis Greiz zu Sperrgebieten erklärt
Der Landkreis Greiz hat mehrere Ortschaften zu Sperrgebieten erklärt. Dort gelten neben der Stallpflicht auch strenge Hygieneauflagen. Betroffen sind Münchenbernsdorf, Lederhose und der Ortsteil Neuensorga, Lindenkreuz, der Ortsteil Rothenbach sowie der Ortsteil Cossengrün der Stadt Greiz.
30.03.2021 | Stallpflicht im gesamten Stadtgebiet Weimar
Wie das Veterinäramt Weimar am Freitag mitteilte, gilt ab Dienstag (30.03.2021) im gesamten Stadtgebiet die Stallpflicht. Zuvor mussten Geflügelhalter nur in einigen Ortsteilen von Weimar ihre Tiere im Stall lassen.
29.03.2021 | Geflügelpest in Erfurt nachgewiesen - Stallpflicht
In einer Kleingeflügelhaltung im Erfurter Ortsteil Schmira ist ein Fall von Geflügelpest bestätigt worden. Das teilte das Veterinäramt am Sonntag mit. Um den Ausbruchsort Schmira verhängte das Veterinäramt die Stallpflicht in einem Drei-Kilometer-Radius. Betroffen sind Geflügelhalter in Bindersleben, Schmira, Hochheim, Bischleben-Stedten sowie in die Brühlervorstadt.
27.03.2021 | Stallpflicht im Kreis Gotha und im Weimarer Land
Die Landratsämter der Kreise Gotha und Weimarer Land haben am Donnerstag bekanntgegeben, dass auf dem gesamten jeweiligen Kreisgebiet ab Sonnabend (27. März 2021) eine Stallpflicht für Geflügel gilt.
26.03.2021 | Saalfeld-Rudolstadt und Sömmerda schreiben Stallpflicht vor
Wegen des Vogelgrippeausbruchs in einem Geflügelhof in Niederreißen im Weimarer Land gilt im gesamten Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ab Freitag (26. März) eine Stallpflicht für Hausgeflügel. Darüber hinaus müssen sich Geflügelhalter beim Veterinäramt des Landkreises melden, wenn sie ungewöhnlich hohe Tierverluste feststellen oder seit dem 1. März Geflügel zugekauft oder übernommen haben.
Im gesamten Kreis Sömmerda gilt die Stallpflicht ebenfalls ab Freitag. Private und gewerbliche Halter dürfen ihr Geflügel nicht mehr ins Freie lassen. Ausgenommen sind Tauben.
Zuvor hatte das Landratsamt des Weimarer Landes alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgefordert, ihre Tiere ab Donnerstag nicht mehr ins Freie zu lassen. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird vorbereitet.
25.03.2021 | Stallpflicht in Jena und im Saale-Holzland-Kreis
In der Stadt Jena und im Saale-Holzland-Kreis gilt ab Donnerstag (25. März) eine Stallpflicht.
13.03.2021 | Stallpflicht im Unstrut-Hainich-Kreis wieder in Kraft
Der Unstrut-Hainich-Kreis setzt nach dem Fund infizierter Wildvögel in Mühlhausen die Stallpflicht für Geflügel wieder in Kraft. Sie gilt ab Sonnabend (13. März) in Risikogebieten, das sind unter anderem die Städte Mühlhausen und Bad Langensalza. Die Liste der betroffenen Gemeinden und Ortsteile ist in der Allgemeinverfügung enthalten, die das Landratsamt am Freitag veröffentlicht hat. Dort galt die Stallpflicht bereits zwischen dem 8. Januar und dem 24. Februar.
07.03.2021 | Aufhebung im Altenburger Land, im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach
Hausgeflügel kann im Altenburger Land ab Sonntag, 7. März 2021, wieder ins Freie. Das hat Veterinäramt des Landkreises mitteilte, fällt die Stallpflicht an diesem Tag weg, die wegen der Vogelgrippe am 7. Januar vorgeschrieben worden war.
Gleiches gilt im Wartburgkreis und in der Stadt Eisenach: Keine Stallpflicht mehr ab Sonntag, 7. März. Ausnahme sind einzelne Bestände, die weiterhin nicht im Freien gehalten werden dürfen.
06.03.2021 | Aufhebung in der Stadt Gera
Hausgeflügel kann in der Stadt Gera ab Sonnabend, 6. März 2021, wieder ins Freie. Die Stadtverwaltung hat am 5. März die Stallpflicht aufgehoben, die seit 12. Januar 2021 galt.
05.03.2021 | Aufhebung in den Kreisen Saalfeld-Rudolstadt und Gotha
Entlang der Saale darf Geflügel im Kreis Saalfeld-Rudolstadt ab Freitag (5. März) wieder im Freien gehalten werden: Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises hat die Stallpflicht am Donnerstag mit Wirkung zum Folgetag aufgehoben. Die Stallpflicht hatte seit 8. Januar in einem 500-Meter-Streifen links und rechts der Saale gegolten.
Im Kreis Gotha wird die Stallpflicht ebenfalls zu Freitag, 5. März, aufgehoben. Das Landratsamt veröffentlichte dazu am Donnerstag eine Allgemeinverfügung, die die seit 7. Januar geltende Vorschrift für Geflügelhalter außer Kraft treten lässt. Für die Betreiber zweier großer Geflügelzuchtbetriebe auf dem Gebiet der Gemeinde Drei Gleichen gilt die Stallpflicht jedoch weiter.
02.03.2021 | Aufhebung im Kyffhäuserkreis
Der Kyffhäuserkreis hebt die Stallpflicht, die im gesamten Kreis seit 7. Januar galt, mit Wirkung am Dienstag, 2. März auf. Das hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt am Montag bekanntgegeben.
01.03.2021 | Aufhebung im Saale-Holzland-Kreis und in der Stadt Jena
Im Saale-Holzland-Kreis und in der Stadt Jena gilt die Stallpflicht für Geflügel vom 1. März 2021 an nicht mehr. Das hat der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland auf der Internetseite des Landratsamts Saale-Holzland bekanntgegeben.
28.02.2021 | Aufhebung im Saale-Orla-Kreis
Im Saale-Orla-Kreis gilt seit Sonntag, 28. Februar, keine Stallpflicht mehr. Sie hatte zuletzt noch für Geflügelbestände in Orten um das Plothener Teichgebiet gegolten.
27.02.2021 | Aufhebung im Ilm-Kreis
Im Ilm-Kreis wird die regional begrenzte Stallpflicht zu Sonnabend, 27. Februar 2021, aufgehoben. Das teilte das Landratsamt am Freitag (26. Februar) mit. In dem Kreis galt die Stallpflicht seit 12. Januar auf dem Gebiet von Ilmenau, Arnstadt, Rudisleben, Dornheim und den Amt-Wachsenburg-Ortsteilen Ichtershausen und Sülzenbrücken.
26.02.2021| Aufhebung in den gesamten Landkreisen Sömmerda und Nordhausen
Die Landratsämter der Kreise Sömmerda und Nordhausen haben die Stallfpflicht für Geflügel am Donnerstag mit Wirkung zum Freitag (26. Februar) jeweils für das gesamte Kreisgebiet aufgehoben.
25.02.2021 | Aufhebung im gesamten Unstrut-Hainich-Kreis
Im Unstrut-Hainich-Kreis darf Geflügel von Donnerstag (25. Februar) an wieder ins Freie: Das Landratsamt teilte am Mittwoch mit, die wegen der Vogelgrippe erlassene Stallpflicht werde um Mitternacht aufgehoben. Eine aktuelle Risikobewertung habe ergeben, dass es nunmehr deutlich weniger wahrscheinlich sei, dass die auch als Geflügelpest bezeichnete Tierseuche in den Kreis eingeschleppt werde.
24.02.2021 | Aufhebung im gesamten Landkreis Greiz
Am Dienstag hat der Kreis Greiz seine Stallpflicht mit Wirkung zum Mittwoch (24. Februar) aufgehoben.
Die Vogelgrippe endet für infizierte Tiere meist tödlich. Nachdem das Vogelgrippe-Virus H5N8 in Nordthüringen nachgewiesen worden war, hatten fast alle Kreise und kreisfreien Städte eine Stallpflicht für Geflügel vorgeschrieben - entweder für das gesamte Gebiet der gesamten Kommune oder für einzelne Gemeinden. Um einen Kontakt mit infizierten Wildvögeln zu vermeiden, musste Geflügel in geschlossenen Ställen oder zumindest abgedeckten Volieren gehalten werden.
Quelle: MDR THÜRINGEN/seg