Klage abgewiesen Gericht bestätigt Vorkaufsrecht von Kloster Veßra für Goldenen Löwen

29. April 2021, 13:59 Uhr

Die Südthüringer Gemeinde Kloster Veßra hat ein Vorkaufsrecht für die Gaststätte Goldener Löwe, die der Rechtsextremist Tommy Frenck betreibt: Das Verwaltungsgericht Meiningen hat eine Klage Frencks dagegen abgewiesen.

Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, ist die Gaststätte nach Ansicht der Kammer als Denkmal im Sinne des Gesetzes zu bewerten. Dieses Denkmal habe nicht nur für den Ort eine besondere Bedeutung, sondern unterscheide sich von anderen Gaststätten der Region in seiner Bauausführung und Nutzung. Insofern bestehe ein öffentliches Erhaltungsinteresse. Die Gemeinde habe ein hinreichend nachvollziehbares Nutzungskonzept für die heutige Gaststätte vorgelegt. Dieses Konzept weise einen engen denkmalschutzrechtlichen Bezug auf. Die Gemeinde habe ihr Ermessen bei der Entscheidung schließlich ordnungsgemäß ausgeübt.

Kammer: Frenck wusste vom Vorhaben der Gemeinde

Das Gericht führte ferner aus, der klagende Wirt Tommy Frenck habe das Lokal erst zu betreiben begonnen, nachdem die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend gemacht habe. Gleiches gelte für seinen Versandhandel sowie seine "umfangreiche politische Betätigung in und im Umfeld der Gaststätte". Aus diesen zeitlichen Abläufen lässt sich nach Ansicht der Kammer schließen, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht aus sachgerechten Erwägungen heraus ausgeübt habe.

Frenck sieht gezieltes Vorgehen gegen Rechtsextremisten

Frenck hatte im Prozess deutlich gemacht, dass er den Grund für das Vorkaufsrecht für vorgeschoben hält. Sein Anwalt sagte MDR THÜRINGEN, es gehe darum, dass Frenck und Personen aus seinem politischen Spektrum keine Immobilien erwerben sollten.

Kaufvertrag wurde nicht wirksam

Frenck hatte den Gasthof nach Darstellung des Gerichts Ende 2014 erwerben wollen und dafür einen Kaufvertrag mit dem Eigentümer geschlossen. Dieser Vertrag wurde aber nicht wirksam, weil die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend machte. Frenck schloss daher mit dem Eigentümer einen Nutzungsvertrag ab, um den Gasthof bewirtschaften zu können.

Frenck will in Berufung gehen

Frenck kündigte nach dem Urteil an, das Urteil des Verwaltungsgerichts vor dem Oberverwaltungsgericht anzufechten. Er schrieb auf seiner Facebook-Seite als Kreistagsmitglied, sobald die Urteilsbegründung vorliege, werde sein Anwalt sofort beantragen, dass die Berufung zugelassen wird. Frenck zeigte sich zuversichtlich, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht rechtskräftig wird. Voerst bleibe er Wirt und Nutzer des Goldenen Löwen.


Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes haben wir geschrieben, dass das Gericht zugunsten von Frenck entschieden hat. Das ist nicht richtig. Wir haben diesen Fehler korrigiert.

Quelle: MDR THÜRINGEN/the/seg

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 29. April 2021 | 11:00 Uhr

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