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Daniel Schultheiß (Archivbild von 2018) Bildrechte: picture alliance/dpa | arifoto UG

Prüfung abgeschlossenPrivates Grundstücksgeschäft: Kommunalaufsicht entlastet Ilmenauer OB

15. Dezember 2022, 16:39 Uhr

Das private Grundstücksgeschäft des Ilmenauer Oberbürgermeisters Daniel Schultheiß ist aus Sicht der Kommunalaufsicht nicht zu beanstanden: Er habe weder kommunalrechtliche noch dienstrechtliche Vorschriften verletzt.

von MDR THÜRINGEN

Die Kommunalaufsicht sieht im privaten Grundstücksgeschäft des Ilmenauer Oberbürgermeisters Daniel Schultheiß keinen Rechtsverstoß. Die Behörde des Landratsamts Ilm-Kreis teilte der Stadt Ilmenau schriftlich mit, dass sie den Erwerb zweier Baugrundstücke im Wohngebiet "Am Friedhof West" durch Schultheiß geprüft hat. Insbesondere sei sie dem Verdacht nachgegangen, dass sich der Oberbürgermeister durch eine frühzeitige Reservierung einen unzulässigen Vorteil verschaffte und zudem zwei Grundstücke kaufte statt nur eines.

Die Ilmenauer Stadtverwaltung hatte bauwillige Interessenten im Amtsblatt vom 7. Mai 2021 darüber informiert, dass sie sich für ein Grundstück bei der Stadtverwaltung melden können. Schultheiß hatte sich aber weit früher als Interessent vormerken lassen - und zwar am Rande einer Bauausschusssitzung im September 2017. Damals saß Schultheiß für Pro Bockwurst noch im Stadtrat. "Da habe ich den damaligen Sachbearbeiter darum gebeten, mich auf die Warteliste zu setzen", so Schultheiß.

Aufsicht: Auch andere Interessenten ließen sich vormerken

Die Kommunalaufsicht schreibt dazu, schon seit 2014 sei bekannt gewesen, dass Ilmenau ein neues Wohngebiet mit der Bezeichnung "Am Friedhof West" entwickeln wolle. Beim Bauamt der Stadt seien dafür "im Laufe der Jahre" Interessensbekundungen eingegangen, die die Behörde auch verwaltet habe. Schultheiß sei einer der Interessenten gewesen, die sich vor der Amtsblatt-Information 2021 gemeldet haben. Dies stellt aus Sicht der Kommunalaufsicht keine Vorteilsannahme nach Paragraf 331 Strafgesetzbuch dar.

Dass der Oberbürgermeister zwei Grundstücke erwarb, ist aus Sicht der Kommunalaufsicht ebenfalls nicht zu beanstanden. Im Beschluss des Stadtrats zum Verkauf der Grundstücke in dem Wohngebiet heißt es: "Mit Bekanntgabe der Verkaufsmodalitäten erhält jeder Interessent die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ein bestimmtes Grundstück reservieren zu können."

Die Aufsichtsbehörde argumentiert in ihrem Schreiben an die Stadt Ilmenau, hätte der Stadtrat gewünscht, dass jeder Interessent nur ein Grundstück erhält, dann hätte dies auch beschlossen und veröffentlicht werden müssen. Dass im Beschluss keine "nummerische Aufzählung" gewollt war, ergebe sich auch aus dem Bebauungsplan selbst: In einigen Bereichen seien auch Reihenhäuser möglich, für die mehrere Grundstücke zusammenhängend erworben werden müssten.

Stadt Ilmenau selbst hatte Prüfung beantragt

Abschließend stellt die Kommunalaufsicht fest, dass beim Grundstücksgeschäft von Schultheiß "weder kommunalrechtliche noch dienstrechtliche Vorschriften verletzt wurden". Die Prüfung war von der Ilmenauer Bürgermeisterin Beate Misch beantragt worden. Misch erklärte dazu am Donnerstag, die Prüfung belege, dass Stadtverwaltung, Oberbürgermeister und Bürgermeisterin korrekt gehandelt haben. Damit sei der Sachverhalt abschließend geprüft und geklärt.

Schultheiß hat in dem Wohngebiet ein knapp 900 Quadratmeter großes und ein direkt danebenliegendes Grundstück mit fast 1.700 Quadratmetern gekauft. Darauf baut er nach eigenen Angaben ein Mehrgenerationenhaus für die eigene große Familie. 

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MDR (seg)

Dieses Thema im Programm:MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 15. Dezember 2022 | 16:00 Uhr