Allgemeinverfügung Diese zusätzlichen Corona-Regeln gelten im Kreis Schmalkalden-Meiningen
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In Thüringen gilt ein Warnstufensystem für Corona-Beschränkungen. Es gelten allgemeine Regeln zu Maskenpflicht, Tests und Kontakten. Im Kreis Schmalkalden-Meiningen gilt seit 13.1.2022 außerdem eine Allgemeinverfügung.

Corona-Regeln in Thüringen
In Thüringen gilt gegenwärtig ein Frühwarnsystem für Corona-Beschränkungen. Maßgeblich sind nicht mehr nur die Inzidenzen, sondern auch die Corona-Patienten in den Krankenhäusern (Hospitalisierungs-Inzidenz) und die Auslastung der Intensivstationen (Intensivbettenbelegung). Die Kreise und kreisfreien Städte werden in vier Stufen eingeteilt.
Die aktuelle Thüringer Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus finden Sie hier. Sie gilt für alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte. Darüber hinaus können Kreise und kreisfreie Städte durch Allgemeinverfügungen zusätzlich schärfere Regeln aufstellen, wenn es die Situation erfordert.
Am 13. Januar trat im Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine neue Allgemeinverfügung in Kraft.
Häusliche Quarantänebestimmungen für Infizierte
Personen, bei denen eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde, ist es untersagt
- die Wohnung ohne Erlaubnis des Gesundheitsamt zu verlassen
- Besuch zu empfangen
Personen, bei denen eine Covid-19-Infektion festgestellt wurde, sind verpflichtet,
- unverzüglich ihre engen Kontaktpersonen zu informieren
- ihre personenbezogenen Daten sowie die engen Kontaktpersonen dem Gesundheitsamt zu melden
- die Kontakte innerhalb der Wohngemeinschaft auf das Notwendigste zu beschränken
Die Quarantäne endet nach 10 Tagen, frühestens aber nach 7 Tagen, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.
Quelle: MDR THÜRINGEN
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